Regulatorische Standards

Basel III

In der EU gilt seit 1. Januar 2014 das umfassende Reformpaket des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III). Das Regelwerk verpflichtet Banken zu höheren Kapitalpuffern und stellt Anforderungen an die vorzuhaltende Liquidität. Die Reformen zielen darauf ab, die Regulierung, die Aufsicht sowie das Risikomanagement der Banken zu verbessern und damit sowohl die Widerstandskraft der einzelnen Banken als auch des gesamten Bankensystems zu stärken.

Liechtenstein hat als Mitglied des EWR mit der Kapitaladäquanzverordnung CRR (Capital Requirements Regulation) und der dazugehörigen Richtlinie CRD IV (Capital Requirements Directive) den Basel-III-Standard per 1. Februar 2015 in Kraft gesetzt.

Bank Recovery and Resolution Directive

Seit 1. Januar 2017 sind in Liechtenstein das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) sowie die Sanierungs- und Abwicklungsverordnung (SAV) in Kraft. Damit hat das EWR-Land die Richtlinie 2014 / 59 / EU zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten («Bank Recovery and Resolution Directive», kurz BRRD) in nationales Recht umgesetzt. Liechtenstein hat unter anderem durch das SAG den gesetzlichen Rahmen für die Lösung der «too big to fail»-Thematik und die Stärkung der Stabilität des liechtensteinischen Finanzsystems geschaffen.

Das SAG verpflichtet die LLB als für Liechtenstein systemrelevante Bank, bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) einen Sanierungsplan einzureichen. Dieser beinhaltet die Analyse von im Rahmen eines Gesamtbankstresstests festgelegten Massnahmen, die bei Eintreten verschiedener Krisenszenarien ergriffen werden können, um die finanzielle Solidität wiederherzustellen.

Internal Capital Adequacy Assessment Process

Das Liechtensteinische Bankengesetz (BankG) verpflichtet die Banken zu soliden, wirksamen und umfassenden Strategien und Verfahren zur kontinuierlichen Bewertung und ausreichenden Sicherstellung des angemessenen Eigenkapitals. Das Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals («Internal Capital Adequacy Assessment Process», kurz ICAAP) ist für die LLB-Gruppe ein wichtiges Instrument des Risikomanagements. Der ICAAP ist in internen Reglementen und Richtlinien dokumentiert und wird unter Einbeziehung von Gesamtbankstresstests jährlich überprüft und überarbeitet.

Internal Liquidity Adequacy Assessment Process

Die Bankenverordnung (BankV) verpflichtet die Banken zu robusten Strategien, Grundsätzen, Verfahren und Systemen, mit denen sie das Liquiditätsrisiko ermitteln, messen, steuern und überwachen können. Das Verfahren zur Beurteilung der internen Liquidität («Internal Liquidity Adequacy Assessment Process», kurz ILAAP) ist in internen Reglementen und Richtlinien festgehalten und wird jährlich überprüft und überarbeitet.

Im Rahmen des ILAAP stellt die Liquidity Coverage Ratio (LCR) als verbindliche regulatorische Liquiditätskennzahl eine wesentliche Messgrösse dar: sowohl bei der Liquiditätsrisikobewertung als auch bei der Liquiditätsrisikosteuerung. Für die LLB-Gruppe galt per Ende 2017 eine regulatorische Untergrenze von 80 Prozent. Die Mindestanforderung stellt sicher, dass Kreditinstitute über ein angemessenes Mass an Liquidität verfügen, um ihren Liquiditätsbedarf in einem Liquiditätsstressszenario innerhalb von dreissig Kalendertagen decken zu können. Mit einer LCR von 126 Prozent (2016: 115 %) weist die LLB-Gruppe einen Wert aus, der deutlich über den regulatorischen Erfordernissen liegt.