Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Grundlagen

Buchführung, Bewertung und Bilanzierung richten sich nach den Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR) sowie des liechtensteinischen Bankengesetzes und der dazugehörigen Verordnung.

Erfassung der Geschäftsvorfälle

Sämtliche Geschäftsvorfälle werden gemäss den festgelegten Bewertungsgrundsätzen am Abschlusstag verbucht und bilanziert. Termingeschäfte werden bis zum Erfüllungstag beziehungsweise Valutatag zu ihren Wiederbeschaffungswerten in den sonstigen Vermögensgegenständen beziehungsweise sonstigen Verbindlichkeiten bilanziert.

Fremdwährungen

Forderungen und Verpflichtungen in fremden Währungen werden zum Devisenmittelkurs des Bilanzstichtages, Sortenbestände für das Change-Geschäft zu den am Bilanzstichtag geltenden Notengeldkursen bewertet. Für Erträge und Aufwendungen werden die zum Transaktionszeitpunkt geltenden Kurse verwendet. Die aus der Bewertung resultierenden Kurserfolge werden erfolgswirksam verbucht. Für die Währungsumrechnung wurden folgende Kurse verwendet:

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Stichtagskurs

 

31.12.2017

 

31.12.2016

1 USD

 

0.9765

 

1.0167

1 EUR

 

1.1715

 

1.0726

1 GBP

 

1.3201

 

1.2588

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Durchschnittskurs

 

2017

 

2016

1 USD

 

0.9837

 

0.9889

1 EUR

 

1.1132

 

1.0895

1 GBP

 

1.2749

 

1.3397

Flüssige Mittel, Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind, Forderungen gegenüber Banken und Kunden, Verbindlichkeiten

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert, abzüglich eines allenfalls noch nicht verdienten Diskonts bei Geldmarktpapieren.

Gefährdete Forderungen, das heisst Forderungen, bei welchen es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verbindlichkeiten nachkommen kann, werden auf Einzelbasis bewertet und die Wertminderung wird durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Ausserbilanzgeschäfte, wie feste Zusagen, Garantien oder derivative Finanzinstrumente, werden in diese Bewertung ebenfalls einbezogen. Ausleihungen werden spätestens dann als gefährdet eingestuft, wenn die vertraglichen Zahlungen für Kapital und / oder Zinsen mehr als 90 Tage ausstehend sind. Zinsen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind, gelten als überfällig. Überfällige Zinsen und Zinsen, deren Eingang gefährdet ist, werden nicht mehr vereinnahmt, sondern direkt den Wertberichtigungen und Rückstellungen zugewiesen. Ausleihungen werden zinslos gestellt, wenn die Einbringlichkeit der Zinsen derart zweifelhaft ist, dass die Abgrenzung nicht mehr als sinnvoll erachtet wird.

Die Wertminderung bemisst sich nach der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem voraussichtlich einbringlichen Betrag, und zwar unter Berücksichtigung des Gegenparteirisikos und des geschätzten Nettoerlöses aus der Verwertung allfälliger Sicherheiten. Falls erwartet wird, dass der Verwertungsprozess länger als ein Jahr dauert, erfolgt eine Diskontierung des geschätzten Verwertungserlöses auf den Bilanzstichtag. Die Einzelwertberichtigungen werden von den entsprechenden Aktivpositionen direkt abgezogen. Gefährdete Forderungen werden wiederum als vollwertig eingestuft, wenn die ausstehenden Kapitalbeträge und Zinsen gemäss den vertraglichen Vereinbarungen wieder fristgerecht bezahlt werden. Für nicht bereits einzeln wertberichtigte Blankoausleihungen und Limitenüberzüge können zur Risikoabdeckung im Massengeschäft, das sich aus einer Vielzahl kleiner Forderungen zusammensetzt, pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet werden, die sich aufgrund von Erfahrungswerten berechnen.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Handelsbestände in Wertpapieren und Edelmetallen werden zum Kurswert des Bilanzstichtages bewertet. Fehlt ein repräsentativer Markt, wird dem Niederstwertprinzip Rechnung getragen. Bestände in Wertpapieren und Edelmetallen des Umlaufvermögens werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Zinserträge sind in der Position Zinsertrag enthalten, Dividendenerträge in der Position laufende Erträge aus Wertpapieren. Kurserfolge werden in der Position Erfolg aus Finanzgeschäften ausgewiesen.

Bei den festverzinslichen Wertschriften, die bis zum Endverfall gehalten werden sollen, erfolgt die Bewertung nach der Accrual-Methode. Dabei wird das Agio beziehungsweise Disagio über die Laufzeit bis zum Endverfall abgegrenzt. Zinsenbezogene realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder Rückzahlung werden über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit, abgegrenzt. Zinserträge sind in der Position Zinsertrag enthalten. Beteiligungstitel und Edelmetallbestände im Anlagevermögen werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Dividendenerträge sind in der Position laufende Erträge aus Wertpapieren enthalten. Wertkorrekturen werden über die Positionen Abschreibungen beziehungsweise Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren verbucht.

Beteiligungen

Als Beteiligungen werden im Eigentum der LLB AG befindliche Beteiligungstitel von Unternehmungen, die eine Minderheitsbeteiligung darstellen und die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, sowie Anteile an Unternehmen mit Infrastrukturcharakter bilanziert. Die Beteiligungen sind zu Anschaffungswerten, abzüglich betriebswirtschaftlich erforderlicher Wertberichtigungen, bewertet.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Als Anteile an verbundenen Unternehmen werden die bestehenden Mehrheitsbeteiligungen der LLB AG bilanziert. Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungswerten, abzüglich betriebswirtschaftlich erforderlicher Wertberichtigungen, bewertet.

Immaterielle Anlagewerte

Entwicklungskosten für Software werden aktiviert, wenn sie bestimmte Kriterien bezüglich der Identifizierbarkeit erfüllen, wenn dem Unternehmen daraus wahrscheinlich zukünftige wirtschaftliche Erträge zufliessen und wenn die Kosten zuverlässig bestimmt werden können. Intern entwickelte Software, die diese Kriterien erfüllt, sowie gekaufte Software werden aktiviert und über drei bis zehn Jahre abgeschrieben.

Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet.

Sachanlagen

Immobilien werden zu Anschaffungskosten, zuzüglich wertvermehrender Investitionen beziehungsweise abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen, bilanziert. Neu- und Umbauten werden über 33 Jahre, Baunebenkosten über 10 Jahre abgeschrieben. Auf unbebautem Land werden keine Abschreibungen vorgenommen, mit Ausnahme allenfalls notwendiger Anpassungen an einen tieferen Verkehrswert. Die übrigen Sachanlagen beinhalten Einrichtungen, Mobiliar, Maschinen und Informatikanlagen. Diese werden aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer (3 bis 6 Jahre) abgeschrieben.

Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet.

Eigene Aktien

Von der Liechtensteinischen Landesbank gehaltene eigene Aktien sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten zu Marktwerten bewertet und als eigene Aktien bilanziert. Die Differenz zwischen dem Marktwert der eigenen Aktien und den Anschaffungskosten wird in der Erfolgsrechnung unter Erfolg aus Finanzgeschäften ausgewiesen.

Wertberichtigungen und Rückstellungen

Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken werden nach dem Vorsichtsprinzip Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Die Wertberichtigungen werden direkt mit der entsprechenden Aktivposition verrechnet. Die Rückstellungen sind in der gleichnamigen Bilanzposition verbucht.

Steuern

Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden als Aufwand in jener Rechnungsperiode erfasst, in welcher die entsprechenden Gewinne angefallen sind. Für nur steuerrechtlich anerkannte Wertberichtigungen und Rückstellungen wird eine Rückstellung für latente Steuern erfolgswirksam gebildet. Die Berechnung erfolgt aufgrund der bei der tatsächlichen Besteuerung geschätzten Steuersätze.

Rückstellungen für allgemeine Bankrisiken

Rückstellungen für allgemeine Bankrisiken sind vorsorglich gebildete Reserven zur Absicherung gegen latente Risiken im Geschäftsgang der Bank.

Ausserbilanzgeschäfte

Ausserbilanzgeschäfte werden zum Nominalwert ausgewiesen. Erkennbaren Risiken aus Eventualverbindlichkeiten und anderen Ausserbilanzgeschäften wird in der Bilanz mit der Bildung von Rückstellungen Rechnung getragen.

Derivative Finanzinstrumente

In der Bilanz (Positionen sonstige Vermögensgegenstände bzw. sonstige Verbindlichkeiten) und im Anhang sind die Wiederbeschaffungswerte der einzelnen Kontrakte in derivativen Finanzinstrumenten brutto – positive und negative Wiederbeschaffungswerte werden nicht verrechnet – aufgeführt. Ausgewiesen werden sämtliche Wiederbeschaffungswerte der auf eigene Rechnung abgeschlossenen Kontrakte. Demgegenüber erfolgt bei Kundengeschäften ein Ausweis der Wiederbeschaffungswerte lediglich bei OTC-Kontrakten und bei börsengehandelten Produkten, soweit die Margenerfordernisse nicht ausreichen. Das Kontraktvolumen wird unter den Ausserbilanzgeschäften und im Anhang offengelegt. Handelsgeschäfte werden zu Marktwerten bewertet, sofern die Kontrakte börsenkotiert sind oder ein repräsentativer Markt besteht. Fehlt diese Voraussetzung, werden die Kontrakte gemäss dem Niederstwertprinzip bewertet. Werden Positionen im Rahmen des Zinsgeschäfts durch Derivate abgesichert, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen Marktwertbewertung und Accrual-Methode im Ausgleichskonto ausgewiesen.

Mittelflussrechnung

Durch die Pflicht, eine konsolidierte Jahresrechnung zu erstellen, ist die LLB AG vom Ausweis der Mittelflussrechnung befreit. Die konsolidierte Mittelflussrechnung der LLB-Gruppe ist Teil der konsolidierten Jahresrechnung.

Änderungen gegenüber dem Vorjahr

Ausser der angepassten Abschreibungsdauer bei den Sachanlagen gab es keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr.