26 Rückstellungen

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in Tausend CHF

 

Rück­stellungen für Rechts- und Prozess­risiken

 

Rück­stellungen für andere Geschäfts­risiken und Re­struktur­ierung

 

Total 2017

 

Total 2016

Stand am 1. Januar

 

46'957

 

4'114

 

51'071

 

25'354

Zweckkonforme Verwendung

 

−18'991

 

−1'346

 

−20'337

 

−347

Neubildung zulasten der Erfolgsrechnung

 

21

 

3'112

 

3'134

 

28'929

Auflösung zugunsten der Erfolgsrechnung

 

−5'020

 

−720

 

−5'740

 

−2'865

Stand am 31. Dezember

 

22'967

 

5'161

 

28'128

 

51'071

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in Tausend CHF

 

31.12.2017

 

31.12.2016

 

+/– %

Kurzfristige Rückstellungen

 

28'128

 

51'071

 

−44.9

Langfristige Rückstellungen

 

0

 

0

 

 

Total

 

28'128

 

51'071

 

−44.9

Die Rückstellungen für Restrukturierung beziehen sich auf die im Oktober 2015 kommunizierte Strategie StepUp2020 der LLB-Gruppe. Für daraus ableitbare Kosten betreffend Um- und Rückbauten sowie für Aufwendungen bei Sozialplänen für die Mitarbeitenden wurden per 31. Dezember 2017 Rückstellungen für Restrukturierung in Höhe von CHF 1.0 Mio. bilanziert.

Die LLB-Gruppe ist im Rahmen des banküblichen Geschäftsgangs in Rechtsstreitigkeiten involviert. Sie nimmt für laufende und drohende Rechtsfälle Rückstellungen vor, wenn Zahlungen beziehungsweise Verluste nach Einschätzung der LLB wahrscheinlich sind und wenn deren Betrag abgeschätzt werden kann.

Nachfolgend werden Verfahren per 31. Dezember 2017 beschrieben, die für die finanzielle Berichterstattung von Bedeutung sein könnten. Die LLB-Gruppe ist bestrebt, Schadenersatzforderungen, den Umfang eines Verfahrens oder andere Informationen offenzulegen, sodass es dem Bilanzleser möglich sein sollte, ein allfälliges Risiko für die LLB-Gruppe einzuschätzen.

Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG, ehemals Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, gehört zu den Kategorie-1-Banken, die mit den US-Behörden eine individuelle Lösung zur Beilegung der US-Steuerthematik erzielen müssen. Für die Abwicklung ist die LLB Verwaltung (Schweiz) AG mit Sitz in Zürich-Erlenbach zuständig. Die LLB (Schweiz) AG hat per Ende 2013 ihre Banktätigkeit eingestellt und wurde im Oktober 2014 aus der Aufsicht der FINMA entlassen. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG steht in enger Kooperation mit den US-Behörden und ist unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften bestrebt, an einer abschliessenden Erledigung der Angelegenheit mitzuarbeiten. Das Management erachtet das rechtliche Risiko eines Mittelabflusses, weil die LLB Verwaltung (Schweiz) AG US-Recht, im Speziellen US-Steuerrecht, nicht eingehalten haben könnte, per 31. Dezember 2017 weiterhin als nicht unwahrscheinlich. Basierend auf den Berechnungskriterien der zwischen der LLB AG, Vaduz, und den US-Behörden abgeschlossenen Vereinbarung über einen Verzicht auf Strafverfolgung («Non-Prosecution Agreement») sowie auf aktualisierten Informationen und getätigten Zahlungen von anderen Banken, hat die LLB Verwaltung (Schweiz) AG per 31. Dezember 2017 eine Rückstellung bilanziert. Das Management erachtet diese als ausreichend.

Anfang 2015 wurden der LLB Verwaltung (Schweiz) AG, ehemals Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, zwei Klagen in Verbindung mit einem Investitionsprojekt zugestellt. Die Kläger behaupten, mehrere Personen, welche in keinem Zusammenhang zur LLB Verwaltung (Schweiz) AG stehen, hätten sich dafür eingesetzt, dass ein Investor eine Summe in ein Investitionsprojekt eingebracht habe. Dieses Investitionsprojekt war inexistent und die betrügerisch tätigen Personen konnten einen Teil der Investitionssumme erfolgreich veruntreuen. Die Kläger haben die LLB Verwaltung (Schweiz) AG auf Ersatz eines Teils der veruntreuten Gelder zuzüglich Zinsen eingeklagt. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG bestreitet, dass Handlungen eines ehemaligen Mitarbeiters zu einem solchen Schaden geführt haben, der ersatzpflichtig wäre. Anfang Oktober 2017 urteilte der High Court of Justice in London erstinstanzlich, dass ein Fehlverhalten eines ehemaligen Mitarbeiters vorliegt und die LLB Verwaltung (Schweiz) AG für dessen Fehlverhalten sowie den von ihm verursachten Schaden mithaftet. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG haftet nicht aufgrund eines Fehlverhaltens ihrerseits. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Erhebung von Rechtsmitteln wird geprüft. Aufgrund des erstinstanzlichen Urteils und der nicht aufschiebenden Wirkung eines allfälligen Rechtsmittels hat die LLB Verwaltung (Schweiz) AG einen Betrag in Höhe von CHF 15.1 Mio. für den Schaden, Zinsen und Rechtsanwaltskosten von Dritten beim Gericht hinterlegt. Diese Kosten sind gemäss den Rechnungslegungsvorschriften IFRS als Sachaufwand verbucht worden. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG geht weiterhin davon aus, dass der Schaden von der Versicherung gedeckt ist.

Die Liechtensteinische Landesbank AG erzielte mit den deutschen Behörden eine Einigung im Zusammenhang mit unversteuerten Vermögenswerten deutscher Kunden. Sie leistete im ersten Semester 2017 eine einmalige Zahlung in Höhe von EUR 16.7 Mio. Diese Zahlung ist durch Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken vollständig gedeckt und belastet das Jahresergebnis nicht. Der nicht benötigte Teil der Rückstellung von CHF 5.0 Mio. wurde erfolgswirksam aufgelöst. Die Einigung mit den Behörden in Nordrhein- Westfalen zur Bereinigung der Vergangenheit schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Sie gilt für alle deutschen Bundesländer.