12 Rückstellungen

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in Tausend CHF

 

Rückstellungen für Rechts- und Prozess­risiken

 

Rück­stellungen für andere Geschäftsrisiken und Restruktu­rierungen

 

Total 2017

 

Total 2016

Stand am 1. Januar

 

46'957

 

4'114

 

51'071

 

25'354

Zweckkonforme Verwendung

 

–18'681

 

–426

 

–19'107

 

–347

Neubildung zulasten der Erfolgsrechnung

 

0

 

371

 

371

 

28'929

Auflösung zugunsten der Erfolgsrechnung

 

–4'999

 

–11

 

–5'010

 

–2'865

Stand am 30. Juni 2017 / 31. Dezember 2016

 

23'277

 

4'049

 

27'326

 

51'071

Die Rückstellungen für Restrukturierungen beziehen sich auf die im Oktober 2015 kommunizierte Strategie StepUp2020 der LLB-Gruppe. Für daraus ableitbare Kosten betreffend Um- und Rückbauten sowie für Aufwendungen bei Sozialplänen für die Mitarbeitenden wurden per 30. Juni 2017 Rückstellungen für Restrukturierungen in Höhe von CHF 0.4 Mio. bilanziert. Es werden keine weiteren wesentlichen Rückstellungsaufwendungen im Zusammenhang mit der kommunizierten Strategie oder sonstigen Restrukturierungen erwartet.

Die LLB-Gruppe ist im Rahmen des banküblichen Geschäftsgangs in Rechtsstreitigkeiten involviert. Sie nimmt für laufende und drohende Rechtsfälle Rückstellungen vor, wenn Zahlungen beziehungsweise Verluste nach Einschätzung der LLB wahrscheinlich sind und wenn deren Betrag abgeschätzt werden kann.

Nachfolgend werden Verfahren per 30. Juni 2017 beschrieben, die für die finanzielle Berichterstattung von Bedeutung sein könnten. Die LLB-Gruppe ist bestrebt, Schadenersatzforderungen, den Umfang eines Verfahrens oder andere Informationen offenzulegen, sodass es dem Bilanzleser möglich sein sollte, ein allfälliges Risiko für die LLB-Gruppe einzuschätzen.

Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG, ehemals Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, gehört zu den Kategorie-1-Banken, die mit den US-Behörden eine individuelle Lösung zur Beilegung der US-Steuerthematik erzielen müssen. Für die Abwicklung ist die LLB Verwaltung (Schweiz) AG mit Sitz in Zürich-Erlenbach zuständig. Die LLB (Schweiz) AG hat per Ende 2013 ihre Banktätigkeit eingestellt und wurde im Oktober 2014 aus der Aufsicht der FINMA entlassen. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG steht in enger Kooperation mit den US-Behörden und ist unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften bestrebt, an einer abschliessenden Erledigung der Angelegenheit mitzuarbeiten. Per 31. Dezember 2012 wurden in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten, auf der Grundlage von Gesprächen mit den US-Behörden sowie unter Zugrundelegung verschiedener Wahrscheinlichkeiten erstmals diverse Szenarien bezüglich eines möglichen Mittelabflusses diskutiert. In der Folge ist das Management zum Schluss gekommen, einen Mittelabfluss nicht als unwahrscheinlich zu beurteilen, und hat – basierend auf den erarbeiteten Szenarien und auf einer rechtlichen Analyse – per 31. Dezember 2012 eine Rückstellung für einen möglichen Mittelabfluss im Zusammenhang mit den Untersuchungen der US-Behörden und der daraus ableitbaren möglichen Zahlung oder Vergleichszahlung an diese bilanziert. Das Management erachtet das rechtliche Risiko eines Mittelabflusses, weil die LLB Verwaltung (Schweiz) AG US-Recht, im Speziellen US-Steuerrecht, nicht eingehalten haben könnte, per 30. Juni 2017 weiterhin als nicht unwahrscheinlich. Basierend auf den Berechnungskriterien der zwischen der LLB AG, Vaduz, und den US-Behörden abgeschlossenen Vereinbarung über einen Verzicht auf Strafverfolgung («Non-Prosecution Agreement») sowie auf aktualisierten Informationen und getätigten Zahlungen von anderen Banken, hat die LLB Verwaltung (Schweiz) AG per 30. Juni 2017 eine Rückstellung bilanziert. Das Management erachtet diese als ausreichend.

Anfang 2015 wurden der LLB Verwaltung (Schweiz) AG, ehemals Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, zwei Klagen in Verbindung mit einem Investitionsprojekt zugestellt. Die Kläger behaupten, mehrere Personen, welche in keinem Zusammenhang zur LLB Verwaltung (Schweiz) AG stehen, hätten sich dafür eingesetzt, dass ein Investor eine Summe in ein Investitionsprojekt eingebracht habe. Dieses Investitionsprojekt war inexistent und die betrügerisch tätigen Personen konnten einen Teil der Investitionssumme erfolgreich veruntreuen. Die Kläger haben die LLB Verwaltung (Schweiz) AG auf Ersatz eines Teils der veruntreuten Gelder zuzüglich Zinsen eingeklagt. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG bestreitet, dass Handlungen eines ehemaligen Mitarbeiters zu einem solchen Schaden geführt haben, der ersatzpflichtig wäre. Basierend auf dem vorliegenden Sachverhalt und der Einschätzung der Rechtsanwälte ist das Management der LLB Verwaltung (Schweiz) AG der Auffassung, dass beide Klagen erfolgreich verteidigt werden können.

Die Liechtensteinische Landesbank AG erzielte mit den deutschen Behörden eine einvernehmliche Einigung im Zusammenhang mit unversteuerten Vermögenswerten deutscher Kunden. Sie leistete im ersten Semester 2017 eine einmalige Zahlung in Höhe von EUR 16.7 Mio. Diese Zahlung ist durch Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken vollständig gedeckt und belastet das Halbjahresergebnis nicht. Der nicht benötigte Teil der Rückstellung von CHF 5.0 Mio. wurde erfolgswirksam aufgelöst. Die Einigung mit den Behörden in Nordrhein-Westfalen zur Bereinigung der Vergangenheit schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Sie gilt für alle deutschen Bundesländer.