Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Bank Recovery and Resolution Directive

Mit Inkraftsetzung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) Anfang 2017 hat Liechtenstein die Finanzstabilität wesentlich verbessert. Es steht nun ein gesetzlich basierter Mechanismus zur Verfügung, um dem «too big to fail»-Risiko von grossen, systemrelevanten Banken in einer Krise entgegenwirken zu können. Damit hat das EWR-Land die Richtlinie 2014 / 59 / EU zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) in nationales Recht umgesetzt. Das SAG bezeichnet die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) als Abwicklungsbehörde, die per 1. Januar 2017 eine operativ unabhängige Organisationseinheit dafür geschaffen hat. Diese Behörde verfolgt insbesondere das Ziel, erhebliche negative Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein zu vermeiden und Gelder sowie Vermögenswerte der Kunden zu schützen.

Das SAG verpflichtet die LLB als für Liechtenstein systemrelevante Bank, bei der FMA einen Sanierungsplan einzureichen. Dieser beinhaltet die Analyse von im Rahmen eines Gesamtbankstresstests festgelegten Massnahmen, die bei Eintreten verschiedener Krisenszenarien ergriffen werden können, um die finanzielle Solidität wiederherzustellen.

Einlagensicherungsrichtlinie (ESRL)

Die ESRL-Richtlinie verpflichtet die EWR-Mitgliedstaaten, zumindest ein nationales Sicherungssystem anzuerkennen, das für die Durchführung der Einlagensicherung bei Banken zuständig ist. Jede Bank muss einem Einlagensicherungssystem angehören, das von einer zuständigen nationalen Behörde zu beaufsichtigen ist; diese Funktion soll bei der FMA verbleiben. Das neue Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG) wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten. Es sieht eine umfassendere und präziser festgelegte Deckung von Einlagen, kürzere Erstattungsfristen, verbesserte Informationen und solidere Finanzierungsanforderungen vor. Ziel ist es, das Vertrauen der Einleger in das Finanzsystem zu stärken. Weitere wesentliche Neuerungen durch das EAG sind die schrittweise Umstellung von einem reinen ex post finanzierten Einlagensystem auf ein System, bei dem die Mittel für den Entschädigungsfall ex ante durch die Banken aufgebracht werden, sowie die starke Verkürzung der Auszahlungsfristen im Einlagensicherungsfall.

In einem Sicherungsfall würde die errichtete Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV (EAS) dafür sorgen, dass die finanziellen Konsequenzen für Einleger und Anleger zumindest abgefangen werden, indem Einleger- beziehungsweise Anlegerforderungen bis zu einer Höhe von CHF 100'000.– gedeckt sind. Unter Einlagen sind Kontoguthaben jeglicher Art sowie Call- oder Festgelder zu verstehen.