Nichtfinanzielle Berichterstattung

Der Geschäftsbericht der LLB-Gruppe enthält seit 2015 einen integrierten Stakeholder-Bericht. Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI-Standards, Option «Kern», erstellt. Damit unterstreichen wir unsere proaktive Ausrichtung auf Nachhaltigkeit.

Seit 2017 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie grosse Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden durch eine EU-Richtlinie verpflichtet, in ihrem Geschäftsbericht über «Corporate Social Responsibility», kurz CSR, zu informieren. Mit der darauf basierenden Änderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) führte das EWR-Land Liechtenstein erstmals eine Regulierung der Berichterstattung über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung ein.

Die LLB hat diese EWR-Anforderungen bereits ein Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes in Liechtenstein erfüllt. Ende 2014 haben wir ein Set von rund 25 Nachhaltigkeitsthemen zusammengestellt. 2015 konnten wir entsprechend den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI G4) eine Liste wesentlicher Aspekte und Indikatoren eruieren, überprüfen und bewerten. Darauf aufbauend definierte die LLB strategische Schwerpunktthemen, die in der Wesentlichkeitsmatrix (siehe Matrix) abgebildet sind. 2018 haben wir die Wesentlichkeitsmatrix aktualisiert und das Management der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen weiterentwickelt.