Schutz von Daten

Die EU-DSGVO vereinheitlicht EU-weit die Regeln zur Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen. Inhaltlich sieht die Verordnung unter anderem das «Recht auf Vergessen» vor, wonach Personen ihre Daten durch die datenverarbeitenden Stellen löschen lassen können. Mit dem «One-Stop-Shop»-Ansatz können Betroffene Datenschutzverletzungen direkt bei der Datenschutzbehörde in ihrem Mitgliedstaat geltend machen, und zwar unabhängig davon, wo die Verletzung stattgefunden hat. Die Verordnung sieht auch ein Recht zur Information der Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten vor und macht Vorgaben zur vertraglichen Regelung bei der Verarbeitung von Daten durch Dritte sowie zur Übermittlung von Personendaten in EU-Drittländer. Die LLB hat entsprechende Regeln für die ganze Unternehmensgruppe erstellt und die notwendigen organisatorischen und technischen Anpassungen fristgerecht umgesetzt.

Das totalrevidierte Datenschutzgesetz ist in Liechtenstein per 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes ist noch im Gang. Es soll weitgehend, wenn auch nicht vollständig, mit den EU-Regeln harmonisiert werden. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich im Jahr 2021 zu rechnen (www.llb.li/de/rechtliche-hinweise/datenschutz).