Grundlagen

Good Governance ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenspolitik der LLB-Gruppe. Sie stellt eine effiziente Zusammenarbeit der Organe sowie ein ausgewogenes Verhältnis von Verantwortlichkeiten und Kontrollen sicher.

Zu den Kennzeichen unserer verantwortungsbewussten und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung gehören die effiziente Zusammenarbeit von Gruppenleitung und Verwaltungsrat, eine transparente Rechnungslegung und Berichterstattung sowie gute Beziehungen zu den Aktionären.

Die Prinzipien und Regeln zur Corporate Governance sind in zwei Gesetzen niedergelegt: im «Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen» (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz, ÖUSG) vom 19. November 2009 und im «Gesetz über die Liechtensteinische Landesbank» (LLBG) vom 21. Oktober 1992. Zudem sind sie in den Statuten und der Geschäftsordnung der LLB festgehalten. Diese Dokumente orientieren sich an den Leitlinien und Empfehlungen des «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» des Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft (economiesuisse).

Am 22. November 2011 erliess die Regierung als Vertreterin des Hauptaktionärs, des Landes Liechtenstein, gestützt auf das ÖUSG, für die Liechtensteinische Landesbank AG eine sogenannte Beteiligungsstrategie. Diese Strategie definiert, wie das Land mittel- und langfristig mit seiner Mehrheitsbeteiligung umzugehen gedenkt, und bietet dadurch auch den Minderheitsaktionären Planungssicherheit.

Die Regierung bekennt sich zur Börsenkotierung der LLB und hält an ihrer Mehrheitsbeteiligung von mindestens 51 Prozent fest. An der Generalversammlung vertritt sie im Rahmen der aktienrechtlichen Kompetenzen die Interessen des Landes. Sie berücksichtigt die unternehmerische Autonomie sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus der Börsenkotierung ergeben. Zugleich respektiert sie als Aktionärin die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates hinsichtlich der Unternehmensstrategie und -politik. Gestützt auf Art. 16 ÖUSG wurde die Beteiligungsstrategie nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der LLB festgelegt. Weitere Informationen finden Sie unter www.llb.li/beteiligungsstrategie.

Seit Dezember 2010 führt der Verwaltungsrat der LLB-Gruppe das «Best Board Practice»-Label der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) sowie der Liechtensteinischen Gesellschaft für Qualitätssicherungs-Zertifikate AG (LQS). SQS sowie LQS bestätigen, dass sich die Organisation und die Tätigkeit des Verwaltungsrates bei der LLB auf konstant hohem Niveau bewegen und den Anforderungen gemäss Best Board Practice sehr gut entsprechen.

Der nachfolgende Corporate-Governance-Bericht erfüllt die Anforderungen der «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» (RLCG) von SIX Exchange Regulation, Stand 1. Mai 2018, sowie des per 10. April 2017 vollständig überarbeiteten Leitfadens von SIX Exchange Regulation zur RLCG. Werden die in der RLCG verlangten Informationen im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt, wird auf die entsprechende Anmerkung im Anhang verwiesen.