Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Liechtenstein misst dem Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung seit Jahren höchste Priorität bei und verfolgt in diesem Bereich eine Null-Toleranz-Politik. Als EWR-Mitglied hat Liechtenstein 2017 namentlich die 4. EU-Geldwäschereirichtlinie, die im Juni 2018 teilweise durch die 5. EU-Geldwäschereirichtlinie revidiert worden ist, umgesetzt. Die Umsetzungsbestimmungen finden sich insbesondere im Gesetz über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (SPG) vom 1. September 2017 und in der entsprechenden Verordnung (SPV). Im Sommer 2019 ist eine Verschärfung des Strafgesetzbuches in Kraft getreten: Ersparte Steueraufwendungen sind neu gemäss § 165 StGB im Vortatenkatalog zur Geldwäscherei aufgeführt.

Einhaltung internationaler Standards

Die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU) des Landes ist die zentrale Behörde zur Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur Erkennung von Geldwäscherei, Vortaten zur Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung notwendig sind. Sie vertritt Liechtenstein im Expertenausschuss für die Bewertung von Massnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der EU. Mit der aktuellen Fassung des FIU-Gesetzes vom 1. September 2017 und den Anpassungen im Sorgfaltspflichtgesetz stellt Liechtenstein die volle rechtliche Konformität mit dem internationalen Standard sicher.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat 2002, 2007 und 2013 / 2014 (gemeinsam mit Moneyval, dem Expertenausschuss des Europarates) geprüft, inwieweit die liechtensteinischen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung den «Financial Action Task Force»-Standards (FATF 40 + 9 Empfehlungen) entsprechen. Der IWF und Moneyval haben Liechtenstein zuletzt ein positives Zeugnis in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ausgestellt. Liechtenstein aktualisiert gegenwärtig die 2016 und 2017 durchgeführte nationale Risikoanalyse (NRA). Moneyval wird sein Länderassessment voraussichtlich anfangs 2021 vornehmen und die Effektivität der Massnahmen zur Verhinderung der Geldwäscherei beurteilen.