Internationale Steuerthemen

Liechtenstein hat sich für eine Finanzplatzstrategie entschieden, die auf steuerliche Konformität der Kunden setzt. Mit der Regierungserklärung vom 14. November 2013 folgt Liechtenstein dem am 12. März 2009 mit der Liechtenstein-Erklärung eingeschlagenen Weg der Steuerkonformitätsstrategie konsequent. Mit dem FATCA-Gesetz setzt das Land den amerikanischen «Foreign Account Tax Compliance Act» um. Zugleich bekennt es sich zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) und zu den geltenden Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Banken und der Bankenverband in Liechtenstein unterstützen die Finanzplatzstrategie der Steuerkonformität ausdrücklich und aktiv.

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Liechtenstein zählt zu den Ländern, die als «Early Adopters» am 29. Oktober 2014 dem Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) beigetreten sind. 101 Länder und Finanzplätze haben sich bislang zum AIA bekannt. Am 22. August 2016 hat Liechtenstein einen weiteren wichtigen Schritt in der Umsetzung seiner Finanzplatz- und Steuerstrategie abgeschlossen. Die Regierung hinterlegte bei der OECD in Paris die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAK).

Datenaustausch 2017 und 2018

Mit den EU-Ländern (ausgenommen Österreich) findet der Austausch von Bankdaten für das Steuerjahr 2016 zum ersten Mal 2017 statt. Am 1. Dezember 2016 trat ein Amtshilfeübereinkommen in Kraft, das ein umfassendes Instrument der multilateralen Zusammenarbeit im Steuerbereich ist. Auf dieser Grundlage erfolgt ab 2018 mit 32 weiteren Staaten die Umsetzung des automatischen Informationsaustausches (AIA).

AIA Liechtenstein / Schweiz

Am 26. September 2016 haben die Schweiz und die EU das AIA-Abkommen ratifiziert. Ab 2017 sammeln die Schweizer Banken Daten, die ab 2018 mit den EU-Mitgliedstaaten sowie zehn weiteren Staaten ausgetauscht werden.

Am 1. Februar 2017 hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) mit weiteren Partnerländern umzusetzen. Liechtenstein ist eines dieser geplanten Partnerländer.

In den kommenden Monaten wird Liechtenstein die nächsten AIA-Partnerstaaten festlegen. Insgesamt hat der Landtag bisher die Anwendung des AIA mit 60 Jurisdiktionen genehmigt. Mit den EU-Staaten − ausser Österreich − werden erstmals 2017 Daten automatisch ausgetauscht. Mit den übrigen Ländern soll der AIA am 1. Januar 2018 in Kraft treten, sodass ein erster Datenaustausch im Jahr 2019 erfolgen kann. Die Umsetzung des AIA mit der Schweiz wie auch die Aktivierung des AIA mit weiteren Partnerstaaten unterliegt der Genehmigung des Landtags.

BEPS-Projekt

Liechtenstein setzt die neuen internationalen Standards des BEPS-Projektes um und hat das Steuergesetz entsprechend angepasst. BEPS steht für «Base Erosion and Profit Shifting» (auf Deutsch Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung). Um gegen die Steuervermeidung in multinationalen Unternehmen vorzugehen, haben die OECD und die G20-Staaten 15 Empfehlungen erarbeitet.

Das BEPS-Projekt will Länder dabei unterstützen, ihre Steuerbasis zu schützen. Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit für Steuerzahler durch international anerkannte Regeln garantiert werden. Liechtenstein betont dabei die Wichtigkeit der Gewährleistung eines «Level Playing Field» unter den Ländern.

Doppelbesteuerungs- und Steuerinformationsabkommen

Die Basis der liechtensteinischen Finanzplatzpolitik bilden bilaterale, langfristig ausgelegte Kooperationsvereinbarungen. Mit 27 Ländern wurden bis Ende 2016 Steuerinformationsaustauschabkommen (TIEA: Tax Information Exchange Agreement) und mit 17 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur grenzüberschreitenden Amtshilfe nach den Regeln der OECD abgeschlossen.

Liechtenstein / Schweiz

Liechtenstein und die Schweiz haben am 10. Juli 2015 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Es trat am 22. Dezember 2016 in Kraft und wird seit 2017 angewendet. Das DBA ist ein umfassendes Abkommen, das sich an die Empfehlungen der OECD anlehnt und die Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen vermeidet. Es ersetzt das bisherige Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über verschiedene Steuerfragen vom 22. Juni 1995, das lediglich die Besteuerung gewisser Einkünfte regelte.

Das DBA beinhaltet neu auch die Besteuerung der AHV-Renten. Diese können ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Bei den Grenzgängern behält der jeweilige Ansässigkeitsstaat wie bis anhin das Besteuerungsrecht. Die Leistungen der beruflichen Vorsorge unterliegen der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Neu ist auch die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren geregelt.

Liechtenstein / Österreich

Aufgrund der für Österreich innerhalb der EU geltenden Ausnahmeregelung wird das AIA-Abkommen erst ab 1. Januar 2017 angewendet. Österreich wird die Informationen für Neukunden ab September 2017 austauschen. Die Datensammlung begann im Oktober 2016 und der auf Bestandeskunden ausgeweitete Austausch findet im September 2018 statt.

Um Doppelspurigkeiten mit dem AIA-Abkommen zu vermeiden, haben Liechtenstein und Österreich am 17. Oktober 2016 ein Abänderungsprotokoll zu dem seit 2014 gültigen Abgeltungssteuerabkommen unterzeichnet. Damit haben sie die teilweise Fortführung des Abgeltungssteuerabkommens für die per 31. Dezember 2016 bestehenden transparenten und intransparenten Vermögensstrukturen vereinbart. Alle übrigen Konten oder Depots fallen in Zukunft unter das AIA-Abkommen mit der EU.

FATCA

Liechtenstein und die USA haben am 16. Mai 2014 ein Abkommen (Intergovernmental Agreement nach Modell 1) zur Umsetzung des «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) abgeschlossen. Dieses US-Gesetz verpflichtet Finanzinstitute weltweit, ihre US-Kunden zu identifizieren sowie deren Vermögen und Erträge der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten (Internal Revenue Service, IRS) offenzulegen. Die Informationen gehen über die geltenden Bestimmungen des «Qualified Intermediary Regime» (QI) hinaus. Das liechtensteinische FATCA-Gesetz stellt sicher, dass die liechtensteinischen Finanzinstitute weiter am US-Kapitalmarkt teilnehmen können.