14 Fair-Value-Bewertung
Bewertungsrichtlinien
Der beizulegende Zeitwert beziehungsweise der Fair Value stellt eine marktbasierte, keine unternehmensspezifische Bewertung dar. Er wird als Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag am Hauptmarkt oder am vorteilhaftesten Markt für den Verkauf des Vermögenswerts eingenommen beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt wird.
Sofern vorhanden, werden die beizulegenden Zeitwerte aufgrund der Preise ermittelt, die an den aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten notiert werden. Ein aktiver, zugänglicher Markt ist einer, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit ausreichender Häufigkeit und ausreichendem Volumen auftreten, sodass jederzeit Preisinformationen zur Verfügung stehen. Die Bemessung beziehungsweise Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt unter Verwendung von massgeblichen und beobachtbaren Inputfaktoren. Dies ist grundsätzlich bei börsenkotierten Vermögenswerten oder Schulden gegeben. Wenn ein Markt für finanzielle oder nicht finanzielle Vermögenswerte beziehungsweise Schulden nicht aktiv ist oder sofern keine oder nicht in ausreichendem Masse beobachtbare Inputfaktoren vorhanden sind, muss die LLB-Gruppe zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Bewertungsverfahren beziehungsweise -techniken (Bewertungsmethoden oder -modelle) verwenden. Die Bewertungstechniken beinhalten Annahmen und Schätzungen, um einen Abgangspreis am Bemessungsstichtag aus Sicht des Marktteilnehmers zu ermitteln. Solche Annahmen beziehungsweise Schätzungen enthalten Unsicherheiten, wodurch es zu einem späteren Zeitpunkt zu wesentlichen Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte und Schulden kommen kann. Finanzielle oder nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden, für welche eine Bewertungstechnik von nicht beobachtbaren Marktdaten zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet wird, werden zum Transaktionspreis bewertet. Dieser beizulegende Zeitwert kann sich vom beizulegenden Zeitwert, welcher basierend auf Bewertungstechniken ermittelt wird, unterscheiden.
Alle finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte und Schulden, zum Fair Value bewertet, sind in eine der drei folgenden Fair-Value-Hierarchien eingeteilt:
Level 1
Der Fair Value von kotierten Wertpapieren und Derivaten in den Handelsbeständen und Finanzanlagen wird anhand von Marktnotierungen an einem aktiven Markt bestimmt.
Level 2
Falls keine Marktnotierungen verfügbar sind, wird der Fair Value anhand von Bewertungsmethoden oder -modellen bestimmt. Die zugrunde liegenden Annahmen werden durch beobachtbare Marktpreise und andere Marktnotierungen gestützt.
Level 3
Für die restlichen Finanzinstrumente sind weder Marktnotierungen noch Bewertungsmethoden oder -modelle, welche auf Marktpreisen beruhen, verfügbar. Für diese Instrumente werden eigene Bewertungsmodelle oder -methoden mit zum Teil eigenen Inputfaktoren verwendet.
Bewertungsverfahren
Bewertungsverfahren beziehungsweise -techniken dienen dazu, den beizulegenden Zeitwert von finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden zu ermitteln, für welche keine beobachtbaren Marktpreise von einem aktiven Markt zur Verfügung gestellt werden. Dies ist insbesondere bei nicht liquiden Finanzanlagen beziehungsweise finanziellen Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen der Fall. Sofern vorhanden, verwendet die LLB-Gruppe marktbasierte Annahmen und Inputs als Grundlage für Bewertungstechniken. Wenn solche Informationen nicht verfügbar sind, werden Annahmen und Inputs von vergleichbaren Vermögenswerten und Schulden herangezogen. Für komplexe und sehr illiquide finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden wird der beizulegende Zeitwert mithilfe von Kombinationen aus beobachtbaren Transaktionspreisen und Marktinformationen ermittelt.
Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die nicht aktiv gehandelt werden und nicht gelistet sind, verwendet die LLB-Gruppe standardisierte und etablierte Bewertungstechniken. Im Wesentlichen nutzt sie folgende Bewertungsverfahren beziehungsweise -techniken und Inputfaktoren:
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Bewertungsmodell |
Inputfaktoren |
Bedeutende, nicht beobachtbare Inputfaktoren |
Level 2 |
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Eigener Anlagefonds |
Market to Model |
Marktpreise der Basiswerte |
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Derivative Finanzinstrumente |
Optionsmodelle |
Basiswerte der Terminkontrakte |
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Nicht kotiertes strukturiertes Produkt |
Diskontierter Nominalwert des Kapitalschutzes basierend auf Diskontierungsfaktor |
Marktzinssätze, Marktnotierungen vergleichbarer Wertpapiere |
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Level 3 |
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Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften |
Externe Gutachten, relative Werte im Marktvergleich |
Preise vergleichbarer Liegenschaften |
Beurteilung von speziellen Liegenschaftsgegebenheiten, erwartete Aufwendungen und Erträge für die Liegenschaft |
Bestimmung der Fair Values durch aktive Märkte oder Bewertungstechniken
Nachstehende Tabelle zeigt die Klassifizierung der Fair-Value-Hierarchien der finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte und Schulden der LLB-Gruppe. Alle Aktiven und Passiven sind zum Fair Value bewertet und auf einer wiederkehrenden Grundlage in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die LLB-Gruppe hat per 30. Juni 2016 keine Aktiven und Fremdkapitalien, die zum Fair Value bewertet und auf einer nicht wiederkehrenden Basis in der Bilanz erfasst sind. Im ersten Semester 2016 erfolgten keine wesentlichen Transfers zwischen Level-1- und Level-2-Finanzinstrumenten.
Download |
in Tausend CHF |
30.06.2016 |
31.12.2015 |
+/– % |
Level 1 |
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Handelsbestände |
412 |
2'198 |
−81.3 |
Derivative Finanzinstrumente |
0 |
0 |
|
Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet |
768'736 |
776'408 |
−1.0 |
Finanzanlagen, zur Veräusserung verfügbar |
136'442 |
236'238 |
−42.2 |
Total Level 1 |
905'589 |
1'014'844 |
−10.8 |
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Level 2 |
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Handelsbestände |
5 |
252 |
−97.9 |
Derivative Finanzinstrumente |
88'683 |
62'013 |
43.0 |
davon zur Absicherung |
131 |
392 |
−66.6 |
Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet |
365'360 |
366'028 |
−0.2 |
Finanzanlagen, zur Veräusserung verfügbar |
59'147 |
59'935 |
−1.3 |
Total Level 2 |
513'196 |
488'227 |
5.1 |
|
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Level 3 |
|
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|
Handelsbestände |
0 |
0 |
|
Derivative Finanzinstrumente |
0 |
0 |
|
Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet |
0 |
0 |
|
Finanzanlagen, zur Veräusserung verfügbar |
0 |
0 |
|
Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften |
16'018 |
16'240 |
−1.4 |
Total Level 3 |
16'018 |
16'240 |
−1.4 |
|
|
|
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Total Aktiven |
1'434'803 |
1'519'311 |
−5.6 |
|
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|
Level 1 |
|
|
|
Finanzielle Verpflichtungen, zum Fair Value bewertet |
0 |
0 |
|
Derivative Finanzinstrumente |
0 |
0 |
|
Total Level 1 |
0 |
0 |
|
|
|
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|
Level 2 |
|
|
|
Finanzielle Verpflichtungen, zum Fair Value bewertet |
0 |
0 |
|
Derivative Finanzinstrumente |
206'434 |
151'593 |
36.2 |
davon zur Absicherung |
8'457 |
531 |
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Total Level 2 |
206'434 |
151'593 |
36.2 |
|
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Level 3 |
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|
Finanzielle Verpflichtungen, zum Fair Value bewertet |
0 |
0 |
|
Derivative Finanzinstrumente |
0 |
0 |
|
Total Level 3 |
0 |
0 |
|
|
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Total Fremdkapital |
206'434 |
151'593 |
36.2 |
Bewertung von Aktiven und Passiven, klassifiziert als Level 3
Für die wiederkehrende Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden, für welche bedeutende, nicht beobachtbare Inputfaktoren verwendet werden und die als Level 3 klassifiziert sind, sind die Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung des ersten Semesters 2016 nicht materiell und werden nicht aufgeführt. Die Bemessung beziehungsweise Bewertung hatte keinen Einfluss auf das sonstige Gesamtergebnis des ersten Semesters 2016.
Die Bewertungsprozesse zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts für wiederkehrende und nicht wiederkehrende Bemessungen von Level-3-Aktiven und -Passiven, insbesondere die bedeutenden, nicht beobachtbaren Inputfaktoren wie in vorstehender Tabelle offengelegt, werden im Folgenden erläutert. Beziehungszusammenhänge zwischen beobachtbaren und nicht beobachtbaren Inputfaktoren werden nicht erläutert, da solche Beziehungszusammenhänge für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts keinen wesentlichen Einfluss haben.
Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften
Die Liegenschaften, die als Finanzinvestitionen gehalten werden, werden periodisch von externen Gutachtern beziehungsweise basierend auf relativen Werten im Marktvergleich bewertet. Wenn keine entsprechenden Werte von vergleichbaren Liegenschaften verfügbar sind, aus denen eine verlässliche Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ableitbar ist, werden Annahmen getroffen. Diese beinhalten die Beurteilung und Berücksichtigung von Gegebenheiten, wie Lage und Zustand, sowie erwartete Aufwendungen und Erträge der Liegenschaft. Die Liegenschaften werden immer dann neu bewertet, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen der beizulegende Zeitwert als nicht mehr marktgerecht erachtet wird. So können auftretende Änderungen in den Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts zeitnah ermittelt und erfolgswirksam verbucht werden. Veränderungen der Inputfaktoren zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts können diesen wesentlich beeinflussen. Wie sich die Veränderungen auf den beizulegenden Zeitwert auswirken beziehungsweise wie sensitiv oder sensibel dieser sich verhält, ist nicht quantifizierbar, da die Bewertung einer Liegenschaft auf einer Einzelbewertung beruht, die von diversen Annahmen beeinflusst ist. Folglich kann es zu einer bedeutenden Änderung des beizulegenden Zeitwerts kommen, die nicht quantifizierbar ist. Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Liegenschaften weichen nicht zu einer höchsten und besten Verwendung ab.
Strukturierte Produkte (OTC-Markt)
Die LLB-Gruppe hat unter den Finanzanlagen strukturierte Produkte mit Kapitalschutz zum Endverfall, deren Marktwerte anhand von Bewertungsmodellen durch die LLB-Gruppe geschätzt werden.
Strukturierte Produkte mit Kapitalschutz zum Endverfall werden periodisch durch ein internes Barwertmodell bewertet. Die Produkte entsprechen aufgrund ihrer Eigenschaften bis zum Verfall einer Nullcouponanleihe. Zur Berechnung des Diskontierungszinssatzes im Barwertmodell werden Annahmen bezüglich Zinskomponenten getroffen, die unter anderem mithilfe von Marktdaten anderer Anleihen der Emittenten periodisch geschätzt werden. Da kein öffentlicher Markt besteht, werden seitens der Emittenten Annahmen bezüglich Rücknahmegebühren getroffen. Diese Annahmen werden aufgrund von Angaben verschiedener Marktteilnehmer sowie von Angaben der Emittenten zum internen Liquiditätsmanagement periodisch neu geschätzt.
Veränderungen an den Anleihenmärkten, etwa wegen geldpolitischer Massnahmen sowie der Bonität und internen Liquidität der Emittenten, könnten bei Rücknahme während der Laufzeiten zu Änderungen in der Bewertung, insbesondere des Bid-Ask-Spread, führen.