11 Goodwill und andere immaterielle Anlagen

Die LLB-Gruppe wies per 30. Juni 2016 für folgendes Segment einen Goodwill auf:

(XLS:) Download

in Tausend CHF

30.06.2016

31.12.2015

Retail & Corporate Banking

55'620

55'620

Total

55'620

55'620

Überprüfung einer Goodwill-Wertminderung

Der Goodwill wird zweimal im Jahr – im ersten Quartal als Basis für den Halbjahresabschluss per 30. Juni und im dritten Quartal als Basis für den Jahresabschluss per 31. Dezember – auf seine Werthaltigkeit geprüft. Für die Ermittlung einer möglichen Wertminderung wird der erzielbare Betrag jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welche einen Goodwill bilanziert hat, mit deren Bilanzwert verglichen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit entspricht gemäss den durchgeführten Berechnungen jeweils dem Nutzungswert. Der Bilanzwert beziehungsweise Buchwert setzt sich zusammen aus Eigenkapital vor Goodwill und immateriellen Anlagen sowie Goodwill und immateriellen Anlagen aus der zugrunde gelegten Purchase Price Allocation dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Für das Halbjahr endend am 30. Juni 2016 erachtet das Management den Goodwill der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Retail & Corporate Banking von total CHF 55.6 Mio. aufgrund des durchgeführten Wertminderungstests als werthaltig. Da der erzielbare Betrag den Bilanzwert übersteigt, muss der Goodwill nicht wertgemindert werden.

Erzielbarer Betrag

Die LLB-Gruppe verwendet für die Ermittlung des Nutzungswerts, der dem erzielbaren Betrag der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entspricht, ein Discounted-Cash-Flow-Bewertungsmodell (DCF). Dieses berücksichtigt die Besonderheiten des Bankgeschäfts beziehungsweise des Finanzsektors sowie des aufsichtsrechtlichen Umfeldes. Mit dem Modell wird anhand der vom Management genehmigten Finanzplanungen der Barwert der geschätzten Ergebnisse beziehungsweise der geschätzten frei verfügbaren Geldflüsse (Free Cash Flows) berechnet. Sofern aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestehen, werden die geschätzten Geldflüsse des Betrachtungszeitraums um diese Kapitalanforderungen in Abzug gebracht und stehen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zur Ausschüttung zur Verfügung. Dieser Betrag entspricht dann dem theoretisch an die Anteilseigner ausschüttungsfähigen Betrag. Für die Berechnung der prognostizierten Ergebnisse dienen die vom Management genehmigten Finanzplanungen, welche einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren umfassen. Die Ergebnisse für sämtliche Perioden nach dem fünften Jahr werden aus dem prognostizierten Ergebnis beziehungsweise den Free Cash Flows des fünften Jahres mit einer langfristigen Wachstumsrate, die grundsätzlich der langfristigen Inflationsrate der Schweiz und Liechtensteins entspricht, extrapoliert. Die Wachstumsrate kann unter Umständen für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten variieren, da die voraussichtlichen Entwicklungen und Gegebenheiten der entsprechenden Märkte berücksichtigt werden.

Annahmen

Die Parameter, die dem Bewertungsmodell zugrunde liegen, werden – sofern möglich beziehungsweise vorhanden – auf externe Marktinformationen abgestimmt. Dabei reagiert der Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit am sensibelsten auf Änderungen des geschätzten Ergebnisses, des Diskontierungszinssatzes sowie der langfristigen Wachstumsrate. Die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes erfolgt auf Basis des «Capital Asset Pricing Model» (CAPM), das einen risikolosen Zinssatz, eine Marktrisikoprämie, ein Small Cap Premium sowie einen Faktor für das systematische Marktrisiko, den Betafaktor, beinhaltet.

Die dem Wertminderungstest für den Halbjahresabschluss per 30. Juni 2016 zugrunde gelegten und zur Extrapolation verwendeten langfristigen Wachstumsraten ausserhalb des fünfjährigen Planungszeitraums (Endwert) sowie die Diskontierungszinssätze der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind unverändert zu den per 31. Dezember 2015 verwendeten Parametern. Diese sind in der Anmerkung 19 im Geschäftsbericht 2015 offengelegt.

Der Diskontierungszinssatz ist direkt durch die Fluktuationen der Zinssätze beeinflusst. Aufgrund des unverändert historisch tiefen Zinsniveaus im Marktumfeld hat sich der Diskontierungszinssatz der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das gegenwärtige Zinsumfeld spiegelt sich im längerfristigen Vergleich ebenfalls in deutlich tieferen Zinsergebnissen wider. Dies führt zu niedrigeren Jahresergebnissen respektive an die Anteilseigner ausschüttbaren Free Cash Flows. Bedingt durch die Koppelung des Diskontierungszinssatzes an den aktuellen Zinssatz, wird dieser – wie auch der Zinsertrag – bei einer Erhöhung des Zinsumfeldes grundsätzlich steigen. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unterliegen einem beschränkten Risiko, da diese in einem lokalen Markt und nur im Retail Banking sowie im Private Banking mit einem eingeschränkten Risikoprofil tätig sind.

Sensitivitäten

Bei der periodischen Erstellung beziehungsweise Durchführung der Wertminderungstests werden alle Parameter beziehungsweise Annahmen, welche in den Wertminderungstests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Eingang finden, überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine Veränderung des risikolosen Zinssatzes hat im Wesentlichen einen Einfluss auf den Diskontierungszinssatz, wobei die veränderte wirtschaftliche Lage, insbesondere in der Finanzbranche, auch Auswirkungen auf die erwarteten beziehungsweise geschätzten Ergebnisse hat. Um diese Auswirkungen auf den Nutzungswert der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu prüfen, werden die für das Bewertungsmodell verwendeten Parameter und Annahmen einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. Dabei werden die den Anteilseignern zurechenbaren prognostizierten Free Cash Flows um 10 Prozent, die Diskontierungszinssätze um 10 Prozent und die langfristigen Wachstumsraten ebenfalls um 10 Prozent verändert. Eine Reduzierung der langfristigen Wachstumsrate um 10 Prozent oder eine Reduzierung des Free Cash Flow um 10 Prozent hätte keine Wertminderung im Segment Retail & Corporate Banking zur Folge. Ebenfalls würde aus einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 10 Prozent keine Wertminderung des Goodwill resultieren.

In Anbetracht der auch in Zukunft erwarteten angespannten Situation in der Finanzbranche schätzt das Management eine Wertminderung des Goodwill im Segment Retail & Corporate Banking in den kommenden Geschäftsjahren nicht als unwahrscheinlich ein. Dank der relativen Stärke gegenüber den Mitbewerbern sowie der eingeleiteten und geplanten Kostensenkungs- und Effizienzsteigerungsmassnahmen wird jedoch mittel- bis langfristig mit einer positiven Entwicklung des Segments gerechnet.

Würden davon unabhängig die geschätzten Ergebnisse und andere Annahmen in den kommenden Geschäftsjahren durch politische oder globale Risiken in der Bankenbranche – wie zum Beispiel Unsicherheit bei der Umsetzung der Regulierung, Einführung gewisser Gesetzesvorhaben oder Rückgang der allgemeinen Wirtschaftsleistung – von den aktuellen Werten abweichen, könnte dies in Zukunft eine Wertminderung des Goodwill zur Folge haben. Dies wäre mit einem Aufwand in der Erfolgsrechnung der LLB-Gruppe verbunden und würde das den Aktionären zurechenbare Eigenkapital und den Jahresgewinn mindern. Jedoch hätte eine solche Wertminderung weder Einfluss auf die Cash Flows noch auf die Tier 1 Ratio, da gemäss der liechtensteinischen Eigenkapitalverordnung der Goodwill vom Kapital in Abzug gebracht werden muss.