13 Rückstellungen und Eventualverpflichtungen

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in Tausend CHF

Rück­stellungen für Rechts- und Prozess­risiken

Rück­stellungen für andere Geschäfts­risiken und Re­struk­turier­ung

Total 2016

Total 2015

Stand am 1. Januar

24'036

1'318

25'354

33'330

Umgliederung

−1'415

1'415

0

0

Zweckkonforme Verwendung

−63

−294

−357

−4'555

Neubildung zulasten der Erfolgsrechnung

590

0

590

2'216

Auflösung zugunsten der Erfolgsrechnung

−435

0

−435

−783

Veränderung aus Dekonsolidierung von Gruppengesellschaften

0

0

0

−4'854

Stand am 30. Juni 2016 / 31. Dezember 2015

22'713

2'439

25'152

25'354

Die Rückstellungen für Restrukturierungen beziehen sich auf die im März 2013 kommunizierte Strategie Focus2015 sowie die im Oktober 2015 kommunizierte Strategie StepUp2020 der LLB-Gruppe. Für daraus ableitbare Kosten betreffend Um- und Rückbauten sowie für Aufwendungen bei Sozialplänen für die Mitarbeitenden wurden per 30. Juni 2016 Rückstellungen für Restrukturierungen in Höhe von CHF 0.8 Mio. bilanziert. Es werden keine weiteren wesentlichen Rückstellungsaufwendungen im Zusammenhang mit den kommunizierten Strategien oder sonstigen Restrukturierungen erwartet.

Die LLB-Gruppe ist im Rahmen des normalen Geschäftsgangs in verschiedene rechtliche Verfahren involviert. Sie nimmt für laufende und drohende Verfahren Rückstellungen vor, wenn nach Meinung der zuständigen Spezialisten Zahlungen beziehungsweise Verluste seitens der Gruppengesellschaften wahrscheinlich sind und wenn deren Betrag abgeschätzt werden kann.

Nachfolgend werden Verfahren per 30. Juni 2016 beschrieben, die für die finanzielle Berichterstattung von Bedeutung sein könnten. Die LLB-Gruppe ist bestrebt, Schadenersatzforderungen, den Umfang eines Verfahrens oder andere Informationen offenzulegen, sodass es dem Bilanzleser möglich sein sollte, ein allfälliges Risiko für die LLB-Gruppe einzuschätzen.

Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG, ehemals Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, gehört zu den Kategorie-1-Banken, die mit den US-Behörden eine individuelle Lösung zur Beilegung der US-Steuerthematik erzielen müssen. Für die Abwicklung ist die LLB Verwaltung (Schweiz) AG mit Sitz in Zürich-Erlenbach zuständig. Die LLB (Schweiz) AG hat per Ende 2013 ihre Banktätigkeit eingestellt und wurde im Oktober 2014 aus der Aufsicht der FINMA entlassen. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG steht in enger Kooperation mit den US-Behörden und ist unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften bestrebt, an einer abschliessenden Erledigung der Angelegenheit mitzuarbeiten. Per 31. Dezember 2012 wurden in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten, auf der Grundlage von Gesprächen mit den US-Behörden sowie unter Zugrundelegung verschiedener Wahrscheinlichkeiten erstmals diverse Szenarien bezüglich eines möglichen Mittelabflusses diskutiert. In der Folge ist das Management zum Schluss gekommen, einen Mittelabfluss nicht als unwahrscheinlich zu beurteilen, und hat – basierend auf den erarbeiteten Szenarien und auf einer rechtlichen Analyse – per 31. Dezember 2012 eine Rückstellung für einen möglichen Mittelabfluss im Zusammenhang mit den Untersuchungen der US-Behörden und der daraus ableitbaren möglichen Zahlung oder Vergleichszahlung an diese bilanziert. Das Management erachtet das rechtliche Risiko eines Mittelabflusses, weil die LLB Verwaltung (Schweiz) AG US-Recht, im Speziellen US-Steuerrecht, nicht eingehalten haben könnte, per 30. Juni 2016 weiterhin als nicht unwahrscheinlich. Basierend auf den Berechnungskriterien der zwischen der LLB AG, Vaduz, und den US-Behörden abgeschlossenen Vereinbarung über einen Verzicht auf Strafverfolgung («Non-Prosecution Agreement») sowie auf aktualisierten Informationen und getätigten Zahlungen von anderen Banken, wurde für die LLB Verwaltung (Schweiz) AG die Rückstellung per 30. Juni 2016 überprüft.

Für einen möglichen Mittelabfluss im Zusammenhang mit diesbezüglichen Zahlungen an die US-Behörden sowie für Anwaltskosten, die bei diesen Verfahren durch juristische Beratungen und Unterstützungen entstehen, ist per 30. Juni 2016 eine Rückstellung von total CHF 18.1 Mio. bilanziert. Das Management erachtet die per 30. Juni 2016 bilanzierte Rückstellung als ausreichend.

Anfang 2015 wurden der LLB Verwaltung (Schweiz) AG, ehemals Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, zwei Klagen in Verbindung mit einem Investitionsprojekt zugestellt. Die Kläger behaupten, mehrere Personen, welche in keinem Zusammenhang zur LLB Verwaltung (Schweiz) AG stehen, hätten sich dafür eingesetzt, dass ein Investor eine Summe in ein Investitionsprojekt eingebracht habe. Das Investitionsprojekt war inexistent und die betrügerisch tätigen Personen konnten einen Teil der Investitionssumme erfolgreich veruntreuen. Die Kläger haben die LLB Verwaltung (Schweiz) AG auf Ersatz eines Teils der veruntreuten Gelder zuzüglich Zinsen eingeklagt. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG bestreitet, dass Handlungen eines ehemaligen Mitarbeiters zu einem solchen Schaden geführt haben, der ersatzpflichtig wäre. Basierend auf dem vorliegenden Sachverhalt und der Einschätzung der externen Rechtsberater ist das Management der LLB Verwaltung (Schweiz) AG der Auffassung, dass beide Klagen erfolgreich verteidigt werden können. Aus diesem Grund ist das Management der Ansicht, dass per 30. Juni 2016 keine Rückstellungen für eine mögliche Schadenersatzforderung zu bilden sind. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG hat bezüglich der anfallenden Kosten für die Verteidigung eine Versicherungszusage erhalten, so dass das Management der Ansicht ist, dass keine Rückstellungen hierfür per 30. Juni 2016 zu bilden sind.

Weder per 30. Juni 2016 noch per 31. Dezember 2015 bestanden Eventualverpflichtungen der LLB-Gruppe.