34 Fair-Value-Bewertung

Bewertungsrichtlinien

Der beizulegende Zeitwert beziehungsweise der Fair Value stellt eine marktbasierte, keine unternehmensspezifische Bewertung dar. Er wird als Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag am Hauptmarkt oder am vorteilhaftesten Markt für den Verkauf des Vermögenswerts eingenommen beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt wird.

Sofern vorhanden, werden die Fair Values aufgrund der Preise ermittelt, die an den aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten notiert werden. Ein aktiver, zugänglicher Markt ist einer, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit ausreichender Häufigkeit und ausreichendem Volumen auftreten, sodass jederzeit Preisinformationen zur Verfügung stehen. Die Bemessung beziehungsweise Ermittlung des Fair Value erfolgt unter Verwendung von massgeblichen und beobachtbaren Inputfaktoren. Dies ist grundsätzlich bei börsenkotierten Vermögenswerten oder Schulden gegeben. Wenn ein Markt für finanzielle oder nicht finanzielle Vermögenswerte beziehungsweise Schulden nicht aktiv ist oder sofern keine oder nicht in ausreichendem Masse beobachtbare Inputfaktoren vorhanden sind, muss die LLB-Gruppe zur Ermittlung des Fair Value Bewertungsverfahren beziehungsweise -techniken (Bewertungsmethoden oder -modelle) verwenden. Die Bewertungstechniken beinhalten Annahmen und Schätzungen, um einen Abgangspreis am Bemessungsstichtag aus Sicht des Marktteilnehmers zu ermitteln. Solche Annahmen beziehungsweise Schätzungen enthalten Unsicherheiten, wodurch es zu einem späteren Zeitpunkt zu wesentlichen Veränderungen des Fair Value der finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte und Schulden kommen kann. Finanzielle oder nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden, für welche eine Bewertungstechnik von nicht beobachtbaren Marktdaten zur Ermittlung des Fair Value verwendet wird, werden zum Transaktionspreis bewertet. Dieser Fair Value kann sich vom Fair Value, welcher basierend auf Bewertungstechniken ermittelt wird, unterscheiden.

Alle finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte und Schulden, zum Fair Value bewertet, sind in eine der drei folgenden Fair-Value-Hierarchien eingeteilt:

Level 1

Der Fair Value von kotierten Wertpapieren und Derivaten in den Handelsbeständen und Finanzanlagen wird anhand von Marktnotierungen an einem aktiven Markt bestimmt.

Level 2

Falls keine Marktnotierungen verfügbar sind, wird der Fair Value anhand von Bewertungsmethoden oder -modellen bestimmt. Die zugrunde liegenden Annahmen werden durch beobachtbare Marktpreise und andere Marktnotierungen gestützt.

Level 3

Für die restlichen Finanzinstrumente sind weder Marktnotierungen noch Bewertungsmethoden oder -modelle, welche auf Marktpreisen beruhen, verfügbar. Für diese Instrumente werden eigene Bewertungsmodelle oder -methoden mit zum Teil eigenen Inputfaktoren verwendet.

Bewertungsverfahren

Bewertungsverfahren beziehungsweise -techniken dienen dazu, den Fair Value von finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden zu ermitteln, für welche keine beobachtbaren Marktpreise von einem aktiven Markt zur Verfügung gestellt werden. Dies ist insbesondere bei nicht liquiden Finanzanlagen der Fall. Sofern vorhanden, verwendet die LLB-Gruppe marktbasierte Annahmen und Inputs als Grundlage für Bewertungstechniken. Wenn solche Informationen nicht verfügbar sind, werden Annahmen und Inputs von vergleichbaren Vermögenswerten und Schulden herangezogen. Für komplexe und sehr illiquide finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden wird der Fair Value mithilfe von Kombinationen aus beobachtbaren Transaktionspreisen und Marktinformationen ermittelt.

Zur Ermittlung des Fair Value von finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die nicht aktiv gehandelt werden und nicht gelistet sind, verwendet die LLB-Gruppe standardisierte und etablierte Bewertungstechniken. Im Wesentlichen nutzt sie folgende Bewertungsverfahren beziehungsweise -techniken und Inputfaktoren:

 

 

Bewertungs­modell

 

Input­faktoren

 

Bedeutende, nicht beobacht­bare Input­faktoren

Level 2

 

 

 

 

 

 

Eigene Anlagefonds

 

Market to Model

 

Marktpreise der Basiswerte

 

 

Derivative Finanzinstrumente

 

Optionsmodelle

 

Basiswerte der Terminkontrakte

 

 

Forderungen gegenüber Banken

 

Barwertberechnung

 

Marktpreis laufzeitadäquater LIBOR-Zinssätze

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

Barwertberechnung

 

Marktpreis laufzeitadäquater LIBOR-Zinssätze

 

 

Kundenausleihungen

 

Barwertberechnung

 

Marktpreis laufzeitadäquater LIBOR-Zinssätze

 

 

Verpflichtungen gegenüber Kunden

 

Barwertberechnung

 

Marktpreis laufzeitadäquater LIBOR-Zinssätze

 

 

Ausgegebene Schuldtitel und Pfandbriefdarlehen

 

Barwertberechnung

 

Marktpreis laufzeitadäquater LIBOR-Zinssätze

 

 

Rechnungsabgrenzungen

 

Fair Value entspricht dem Buchwert aufgrund der kurzfristigen Fälligkeit

 

Preiskonditionen; Rechnungsabgrenzungen entsprechen Abgrenzungen auf Kommissionen und Gebühren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Level 3

 

 

 

 

 

 

Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

 

Market to Model

 

Testierte Bilanzen

 

Illiquidität, spezielle mikroökonomische Konditionen

Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften

 

Externe Gutachten, relative Werte im Marktvergleich

 

Preise vergleichbarer Liegenschaften

 

Beurteilung von speziellen Liegenschaftsgegebenheiten, erwartete Aufwendungen und Erträge für die Liegenschaft

Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte

 

Externe Gutachten, relative Werte im Marktvergleich

 

Preise vergleichbarer Liegenschaften

 

Beurteilung von speziellen Liegenschaftsgegebenheiten, erwartete Aufwendungen und Erträge für die Liegenschaft

Bestimmung der Fair Values durch aktive Märkte oder Bewertungstechniken

Nachstehende Tabelle zeigt die Klassifizierung der finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte und Schulden der LLB-Gruppe innerhalb der Fair-Value-Hierarchie. Alle Aktiven und Passiven sind zum Fair Value bewertet und auf einer wiederkehrenden Grundlage in der Bilanz zum Fair Value erfasst. Die LLB-Gruppe hat per 31. Dezember 2017 keine Aktiven und Fremdkapitalien, die zum Fair Value bewertet und auf einer nicht wiederkehrenden Basis in der Bilanz erfasst sind. Im Geschäftsjahr 2017 erfolgten keine wesentlichen Transfers zwischen Level-1-, Level-2- und Level-3-Finanzinstrumenten.

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in Tausend CHF

 

31.12.2017

 

31.12.2016

 

+/– %

Level 1

 

 

 

 

 

 

Handelsbestände

 

52

 

3'613

 

−98.6

Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

 

915'108

 

831'390

 

10.1

Finanzanlagen, zur Veräusserung verfügbar

 

282'317

 

198'745

 

42.0

Total Finanzinstrumente, zum Fair Value bewertet

 

1'197'477

 

1'033'749

 

15.8

 

 

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

 

4'129'723

 

3'450'726

 

19.7

Total Finanzinstrumente, nicht zum Fair Value bewertet

 

4'129'723

 

3'450'726

 

19.7

 

 

 

 

 

 

 

Total Level 1

 

5'327'201

 

4'484'474

 

18.8

 

 

 

 

 

 

 

Level 2

 

 

 

 

 

 

Handelsbestände

 

10

 

168

 

−94.0

Derivative Finanzinstrumente

 

58'740

 

82'607

 

−28.9

davon zur Absicherung

 

1'438

 

1'279

 

12.4

Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

 

239'199

 

293'149

 

−18.4

Finanzanlagen, zur Veräusserung verfügbar

 

0

 

92'408

 

−100.0

Total Finanzinstrumente, zum Fair Value bewertet

 

297'949

 

468'332

 

−36.4

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen gegenüber Banken

 

1'940'433

 

3'116'584

 

−37.7

Kundenausleihungen

 

12'083'966

 

12'090'778

 

−0.1

Rechnungsabgrenzungen

 

39'395

 

32'568

 

21.0

Total Finanzinstrumente, nicht zum Fair Value bewertet

 

14'063'794

 

15'239'930

 

−7.7

 

 

 

 

 

 

 

Total Level 2

 

14'361'742

 

15'708'262

 

−8.6

 

 

 

 

 

 

 

Level 3

 

 

 

 

 

 

Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

 

23'449

 

22'926

 

2.3

Total Finanzinstrumente, zum Fair Value bewertet

 

23'449

 

22'926

 

2.3

 

 

 

 

 

 

 

Total Finanzinstrumente, nicht zum Fair Value bewertet

 

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften

 

15'000

 

16'018

 

−6.4

Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte

 

6'734

 

845

 

 

Total sonstige Aktiven, zum Fair Value bewertet

 

21'734

 

16'863

 

28.9

 

 

 

 

 

 

 

Total Level 3

 

45'183

 

39'789

 

13.6

 

 

 

 

 

 

 

Total Aktiven

 

19'734'126

 

20'232'525

 

−2.5

 

 

 

 

 

 

 

Level 1

 

 

 

 

 

 

Total Level 1

 

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Level 2

 

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

 

117'448

 

161'976

 

−27.5

davon zur Absicherung

 

1'795

 

2'178

 

−17.6

Total Finanzinstrumente, zum Fair Value bewertet

 

117'448

 

161'976

 

−27.5

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

943'316

 

624'153

 

51.1

Verpflichtungen gegenüber Kunden

 

15'652'158

 

15'939'393

 

−1.8

Ausgegebene Schuldtitel und Pfandbriefdarlehen

 

1'169'027

 

1'289'599

 

−9.3

Rechnungsabgrenzungen

 

30'250

 

26'228

 

15.3

Total Finanzinstrumente, nicht zum Fair Value bewertet

 

17'794'750

 

17'879'373

 

−0.5

 

 

 

 

 

 

 

Total Level 2

 

17'912'198

 

18'041'349

 

−0.7

 

 

 

 

 

 

 

Level 3

 

 

 

 

 

 

Total Level 3

 

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Fremdkapital

 

17'912'198

 

18'041'349

 

−0.7

Bewertung von Aktiven und Passiven, klassifiziert als Level 3

Die wiederkehrende Bemessung des Fair Value von Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, für welche bedeutende, nicht beobachtbare Inputfaktoren verwendet werden und die als Level 3 klassifiziert sind, beträgt die Auswirkung auf die Erfolgsrechnung des Geschäftsjahres 2017 CHF 0.5 Mio. Für die wiederkehrende Bemessung des Fair Value der als Finanzinvestitionen gehaltenen Liegenschaften, für welche bedeutende, nicht beobachtbare Inputfaktoren verwendet werden und die als Level 3 klassifiziert sind, sind die Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung des Geschäftsjahres 2017 nicht materiell und werden nicht aufgeführt. Die Bemessung beziehungsweise Bewertung hatte ebenfalls keinen Einfluss auf das sonstige Gesamtergebnis des Geschäftsjahres 2017. Die Veränderung des Werts ist einzig bedingt durch die Umklassierung einer Liegenschaft in die zur Veräusserung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte. Die 2016 unter den zur Veräusserung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte klassifizierten Liegenschaften wurden plangemäss veräussert. Die Wertveränderung zwischen aktueller und Vergleichsperiode bezieht sich somit auf neue Liegenschaften, die 2017 als IFRS 5 Sachverhalt klassifiziert wurden.

Die Bewertungsprozesse zur Ermittlung des Fair Value für wiederkehrende und nicht wiederkehrende Bemessungen von Level-3-Aktiven und -Passiven, insbesondere die bedeutenden, nicht beobachtbaren Inputfaktoren, wie in vorstehender Tabelle offengelegt, werden im Folgenden erläutert. Beziehungszusammenhänge zwischen beobachtbaren und nicht beobachtbaren Inputfaktoren werden nicht erläutert, da solche Beziehungszusammenhänge auf die Bemessung des Fair Value keinen wesentlichen Einfluss haben.

Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

Die Finanzanlagen werden periodisch, basierend auf von Externen zur Verfügung gestellten Marktwerten, erfolgswirksam bewertet. Bei den Finanzanlagen handelt es sich um nicht börsenkotierte Anteile an Unternehmen, welche basierend auf den aktuellen Unternehmensdaten periodisch durch diese beziehungsweise durch Dritte mithilfe von Bewertungsmodellen neu bewertet werden. Die Bewertung wird den Anteilsinhabern zur Verfügung gestellt. Eine eigene Bewertung mithilfe eines Bewertungsmodells basierend auf beobachtbaren beziehungsweise bedeutenden, nicht beobachtbaren Inputfaktoren durch die Anteilsinhaber ist folglich nicht erforderlich. Wie sich Veränderungen auf den Fair Value auswirken beziehungsweise wie sensitiv dieser sich verhält, ist nicht quantifizierbar; dafür müsste die LLB diverse Annahmen über die Entwicklung der Unternehmen zugrunde legen. Da es sich hierbei um Beteiligungen mit Infrastrukturcharakter handelt, deren Fair Value sich in den vergangenen Jahren grundsätzlich nur um die erwirtschafteten Gewinne veränderte, würde eine Sensitivitätsanalyse für den Bilanzleser keinen zusätzlichen Nutzen ergeben.

Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften


Die Liegenschaften, die als Finanzinvestitionen gehalten werden, werden periodisch von externen Gutachtern beziehungsweise basierend auf relativen Werten im Marktvergleich bewertet. Wenn keine entsprechenden Werte von vergleichbaren Liegenschaften verfügbar sind, aus denen eine verlässliche Ermittlung des Fair Value ableitbar ist, werden Annahmen getroffen. Diese beinhalten die Beurteilung und Berücksichtigung von Gegebenheiten, wie Lage und Zustand, sowie erwartete Aufwendungen und Erträge der Liegenschaft. Die Liegenschaften werden immer dann neu bewertet, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen der Fair Value als nicht mehr marktgerecht erachtet wird. So können auftretende Änderungen in den Bemessungen des Fair Value zeitnah ermittelt und erfolgswirksam verbucht werden. Veränderungen der Inputfaktoren zur Bemessung des Fair Value können diesen wesentlich beeinflussen. Wie sich die Veränderungen auf den Fair Value auswirken beziehungsweise wie sensitiv oder sensibel dieser sich verhält, ist nicht quantifizierbar, da die Bewertung einer Liegenschaft auf einer Einzelbewertung beruht, die von diversen Annahmen beeinflusst ist. Folglich kann es zu einer bedeutenden Änderung des Fair Value kommen, die nicht quantifizierbar ist. Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Liegenschaften weichen nicht zu einer höchsten und besten Verwendung ab.

Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Unter die zur Veräusserung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte fallen nur Liegenschaften im vollständigen Eigentum, welche zurzeit Geschäftsstellen, Mietwohnungen sowie ungenutzte Liegenschaften umfassen (siehe auch Anmerkung 36 «Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte»). Diese werden wie als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften bewertet.

Nicht zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente

In der Fair Value Hierarchie sind auch Angaben für finanzielle Vermögenswerte und Schulden erfolgt, deren Bewertungsbasis eine andere als der Fair Value ist, für die jedoch ein Fair Value existiert. Neben der Einordnung in die Fair Value Hierarchie ist grundsätzlich auch eine Gegenüberstellung zwischen Fair Value und Buchwert für die einzelnen Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden zu zeigen.

Nachfolgende Tabelle zeigt diese nur für Positionen, die nicht zum Fair Value bewertet werden, da für Fair Value bewertete Positionen der Buchwert dem Fair Value entspricht. Aufgrund der Fristigkeit grösser einem Jahr erfolgt für gewisse Positionen eine Barwertberechnung unter Zugrundelegung laufzeitadäquater LIBOR-Zinssätze. Für alle anderen Positionen stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den Fair Value dar.

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31.12.2017

 

31.12.2016

in Tausend CHF

 

Buchwert

 

Fair Value

 

Buchwert

 

Fair Value

Aktiven

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

 

4'129'723

 

4'129'723

 

3'450'726

 

3'450'726

Forderungen gegenüber Banken

 

1'940'433

 

1'944'825

 

3'114'861

 

3'116'584

Kundenausleihungen

 

12'083'966

 

12'595'887

 

11'538'876

 

12'090'778

Rechnungsabgrenzungen

 

39'395

 

39'395

 

32'568

 

32'568

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fremdkapital

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

943'316

 

945'030

 

622'932

 

624'153

Verpflichtungen gegenüber Kunden

 

15'652'158

 

15'708'690

 

15'860'465

 

15'939'393

Ausgegebene Schuldtitel und Pfandbriefdarlehen

 

1'169'027

 

1'215'905

 

1'228'035

 

1'289'599

Rechnungsabgrenzungen

 

30'250

 

30'250

 

26'228

 

26'228