Grundlagen

Die Corporate Governance ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenspolitik der LLB-Gruppe. Sie stellt Verantwortlichkeiten, Kontrolle und Transparenz sicher. Grundlagen sind die Richtlinie der SIX Swiss Exchange zur Corporate Governance (RLCG), das liechtensteinische Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz (ÖUSG), das Gesetz über die Liechtensteinische Landesbank sowie deren Statuten und Geschäftsordnung.

Zu den Kennzeichen unserer verantwortungsbewussten und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung gehören die effiziente Zusammenarbeit von Gruppenleitung und Verwaltungsrat, eine transparente Rechnungslegung und Berichterstattung sowie gute Beziehungen zu den Aktionären.

Die Prinzipien und Regeln zur Corporate Governance sind in zwei Gesetzen niedergelegt: im «Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen» (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz, ÖUSG) vom 19. November 2009 und im «Gesetz über die Liechtensteinische Landesbank» (LLBG) vom 21. Oktober 1992. Zudem sind sie in den Statuten und der Geschäftsordnung der LLB festgehalten. Diese Dokumente orientieren sich an den Leitlinien und Empfehlungen des «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» des Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft (economiesuisse).

Am 22. November 2011 erliess die Regierung als Vertreterin des Hauptaktionärs, des Landes Liechtenstein, gestützt auf das ÖUSG, für die Liechtensteinische Landesbank AG eine sogenannte Beteiligungsstrategie. Diese Strategie definiert, wie das Land mittel- und langfristig mit seiner Mehrheitsbeteiligung umzugehen gedenkt, und bietet dadurch auch den Minderheitsaktionären Planungssicherheit.

Die Regierung bekennt sich zur Börsenkotierung der LLB und hält an ihrer Mehrheitsbeteiligung von mindestens 51 Prozent fest. An der Generalversammlung vertritt sie im Rahmen der aktienrechtlichen Kompetenzen die Interessen des Landes. Sie berücksichtigt die unternehmerische Autonomie sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus der Börsenkotierung ergeben. Zugleich respektiert sie als Aktionärin die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates hinsichtlich der Unternehmensstrategie und -politik. Gestützt auf Art. 16 ÖUSG wurde die Beteiligungsstrategie nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der LLB festgelegt. Weitere Informationen finden Sie unter www.llb.li/beteiligungsstrategie.

Die Generalversammlung vom 8. Mai 2015 beschloss eine weitere massgebliche Stärkung der Aktionärsrechte, indem sie insbesondere eine Erweiterung des Traktandierungs- und Antragsrechts der Aktionäre sowie die Möglichkeit zur Einführung der Briefwahl, eines elektronischen Abstimmungssystems und der elektronischen Bevollmächtigung genehmigte. Im Nachgang zur Statutenrevision und aufgrund der Strategie StepUp2020 hat der Verwaltungsrat im November 2015 eine Revision der Geschäftsordnung, die per 1. Januar 2016 in Kraft trat, vorgenommen.

Die Generalversammlung vom 12. Mai 2017 verabschiedete zudem die Umwandlung der bisherigen Inhaberaktien in Namenaktien. Damit kommt die LLB den Entwicklungen auf internationaler Ebene nach mehr Transparenz über die Eigentümerstruktur nach. Der Umtausch erfolgte per 18. Mai 2017.

Seit Dezember 2010 führt der Verwaltungsrat der LLB-Gruppe das «Best Board Practice»-Label der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) sowie der Liechtensteinischen Gesellschaft für Qualitätssicherungs-Zertifikate (LQS). Tätigkeit und Organisation des Verwaltungsrates verfügen über einen hohen Gütegrad. Im Dezember 2016 unterstrichen SQS sowie LQS im Rahmen ihres Reassessment ihre Einschätzung der guten Qualität und der Transparenz in der Unternehmensführung. Der Verwaltungsrat erhielt für die nächsten drei Jahre erneut das «Best Board Practice»-Label. Das Aufrechterhaltungs-Assessment 2017 hat zum wiederholten Male bestätigt, dass sich VR-Organisation und -Tätigkeit bei der LLB auf konstant hohem Niveau bewegen sowie den Anforderungen gemäss Best Board Practice sehr gut entsprechen.

Der nachfolgende Corporate-Governance-Bericht erfüllt die Anforderungen der «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» (RLCG) von SIX Exchange Regulation, Stand 13. Dezember 2016, sowie des per 10. April 2017 vollständig überarbeiteten Leitfadens von SIX Exchange Regulation zur RLCG. Werden die in der RLCG verlangten Informationen im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt, wird auf die entsprechende Anmerkung im Anhang verwiesen.