Regulatorische Offenlegungen

1 Eigenmittelerfordernis (Säule I)

Grundlage bilden das Bankengesetz und die Bankenverordnung des Fürstentums Liechtenstein, die auf den durch die EU adaptierten Richtlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht basieren.

Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken steht den Banken unter Basel III eine Auswahl verschiedener Ansätze zur Verfügung. Die LLB-Gruppe wendet den Standardansatz für Kreditrisiken, den Basisindikatoransatz für operationelle Risiken sowie den Standardansatz für Marktrisiken (Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang gemäss Artikel 94 (1) CRR) an. Die Bestimmung des Eigenmittelerfordernisses und des Tier-Kapitals erfolgt auf Basis des IFRS-Konzernabschlusses.

Weiterführende Informationen zu den aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und Kennzahlen der LLB-Gruppe finden sich im separat publizierten Offenlegungsbericht 2018.

1.1 Segmentierung der Kreditrisiken

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Aufsichtsrechtliche Risikogewichtungen

in Tausend CHF

 

0 %

 

10 %

 

20 %

 

35 %

 

50 %

 

75 %

 

100 %

 

150 %

 

250 %

 

Total

31.12.2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentralregierungen und -banken

 

5'761'359

 

0

 

15'626

 

0

 

5'672

 

0

 

0

 

0

 

0

 

5'782'657

Gebietskörperschaften

 

0

 

0

 

144'992

 

0

 

3'497

 

0

 

0

 

0

 

0

 

148'489

Verwaltungseinrichtungen

 

0

 

0

 

149'303

 

0

 

5'055

 

0

 

0

 

0

 

0

 

154'358

Multilaterale Entwicklungsbanken

 

76'978

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

76'978

Banken und Wertpapierfirmen

 

0

 

0

 

2'014'964

 

0

 

191'736

 

0

 

8'363

 

24

 

0

 

2'215'087

Unternehmen

 

0

 

0

 

202'799

 

0

 

73'687

 

0

 

1'459'459

 

65'438

 

0

 

1'801'382

Retail

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

329'301

 

682'251

 

0

 

0

 

1'011'552

Grundpfandgesichert

 

0

 

0

 

0

 

8'269'397

 

1'794'073

 

0

 

927'753

 

0

 

0

 

10'991'222

Überfällige Positionen

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

135'637

 

63'425

 

0

 

199'062

Beteiligungstitel

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

26'467

 

0

 

30

 

26'497

Gedeckte Schuldverschreibungen

 

0

 

357'496

 

357'431

 

0

 

6'807

 

0

 

0

 

0

 

0

 

721'734

Anteile an Wertpapierfonds und sonstige Posten

 

62'885

 

0

 

605

 

0

 

0

 

0

 

221'424

 

0

 

20'770

 

305'683

Total

 

5'901'221

 

357'496

 

2'885'720

 

8'269'397

 

2'080'527

 

329'301

 

3'461'353

 

128'886

 

20'800

 

23'434'701

Total Vorjahr

 

4'324'656

 

217'771

 

2'540'482

 

7'906'146

 

2'049'596

 

280'767

 

2'891'508

 

101'856

 

63

 

20'312'845

1.2 Kreditrisikominderung

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31.12.2018

 

31.12.2017

in Tausend CHF

 

Gedeckt durch anerkannte finanzielle Sicherheiten

 

Gedeckt durch Garantien

 

Andere Kredit­engage­ments

 

Total

 

Gedeckt durch anerkannte finanzielle Sicherheiten

 

Gedeckt durch Garantien

 

Andere Kredit­engage­ments

 

Total

Bilanzpositionen

 

0

 

6'656

 

0

 

6'656

 

0

 

11'099

 

0

 

11'099

Ausserbilanzpositionen

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Derivate

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Total

 

0

 

6'656

 

0

 

6'656

 

0

 

11'099

 

0

 

11'099

1.3 Leverage Ratio (LR)

Bestandteil des angewendeten Basel III-Pakets ist auch die Leverage Ratio, die mit ihrer Gegenüberstellung der ungewichteten bilanziellen und ausserbilanziellen Risikopositionen einerseits und der gehaltenen Eigenmittel andererseits, das Risiko einer übermässigen Verschuldung der Institute zu verhindern versucht. Die Leverage Ratio soll künftig auf 3 Prozent begrenzt werden. Sie befindet sich gegenwärtig in einer Monitoring-Phase durch die Aufsichtsbehörde und ist noch nicht rechtsverbindlich einzuhalten. Per 31. Dezember 2018 betrug die Leverage Ratio der LLB-Gruppe 6.7 Prozent (31.12.2017: 8.3 %).

1.4 Liquidity Coverage Ratio (LCR)

Die seit Januar 2016 in Liechtenstein anzuwendende Delegierte Verordnung (EU) 2015 / 61 dient der Ergänzung der Capital Requirements Regulation (CRR) in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass Kreditinstitute über ein angemessenes Mass an Liquidität verfügen, um ihren Liquiditätsbedarf in einem Liquiditätsstressszenario innerhalb von 30 Kalendertagen decken zu können. Als einzige verbindliche regulatorische Liquiditätskennzahl stellt die LCR sowohl bei der Liquiditätsrisikobewertung als auch bei der Liquiditätsrisikosteuerung eine wesentliche Messgrösse dar.

Für die LLB-Gruppe gilt per Ende 2018 für die LCR eine regulatorische Untergrenze von 100 Prozent. Mit einem Wert von 147.8 Prozent weist die LLB-Gruppe einen deutlich über den Erfordernissen liegenden Wert aus.

2 Risikotragfähigkeit (Säule II)

Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein quantitatives Risikomanagement, die sich aus der Säule II ergeben, werden bei der LLB-Gruppe unter anderem durch eine Risikotragfähigkeitsrechnung abgedeckt. Deren Ziel besteht darin, die Sicherstellung des Weiterbestandes der LLB-Gruppe zu gewährleisten. Dabei gilt es, die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung durch interne Modelle zu prüfen. Die Risikoergebnisse der einzelnen Risikoarten werden zu einem Gesamtverlustpotenzial aggregiert und der zur Deckung dieser potenziellen Verluste zur Verfügung stehenden Deckungsmasse gegenübergestellt. Dabei wird festgestellt, inwieweit die LLB-Gruppe in der Lage ist, potenzielle Verluste zu tragen.

Die LLB-Gruppe verwendet für die Risikotragfähigkeitsrechnung den Value at Risk-Ansatz mit einem Konfidenzniveau von 99.98 Prozent und einer Haltedauer von einem Jahr. Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten werden nicht berücksichtigt.

Die Finanzkraft der LLB-Gruppe soll von den Schwankungen an den Kapitalmärkten unbeeinträchtigt bleiben. Mit Szenario-Analysen beziehungsweise Stresstests werden Einflüsse von aussen simuliert und die Auswirkungen auf das Eigenkapital beurteilt. Wo notwendig werden Massnahmen zur Risikominimierung getroffen.