Schutz vor Geldwäscherei

Liechtenstein misst dem Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung seit Jahren höchste Priorität bei und verfolgt in diesem Bereich eine Null-Toleranz-Politik. Als EWR-Mitglied hat Liechtenstein 2017 die 4. EU-Geldwäschereirichtlinie 2015 / 849 wie auch die Verordnung 2015 / 847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers umgesetzt. Die entsprechenden Umsetzungsbestimmungen finden sich insbesondere im Gesetz über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (SPG) vom 1. September 2017 und in der entsprechenden Verordnung (SPV). Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG) per April 2019 wird Liechtenstein die 4. EU-Geldwäschereirichtlinie vollständig umgesetzt haben.

Einhaltung internationaler Standards

Die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU) des Landes ist die zentrale Behörde zur Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur Erkennung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung notwendig sind. Sie vertritt Liechtenstein im Expertenausschuss zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der EU. Mit der aktuellen Fassung des FIU-Gesetzes vom 1. September 2017 und den Anpassungen im Sorgfaltspflichtgesetz stellt Liechtenstein die volle rechtliche Konformität mit dem internationalen Standard sicher.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat 2002, 2007 und 2013 / 2014 (gemeinsam mit Moneyval, dem Expertenausschuss des Europarates) geprüft, inwieweit die liechtensteinischen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung den «Financial Action Task Force»-Standards (FATF 40 + 9 Empfehlungen) entsprechen. Der IWF und Moneyval haben Liechtenstein zuletzt ein positives Zeugnis in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ausgestellt. Die neue Länderprüfung für Liechtenstein hat 2018 begonnen und wird 2020 abgeschlossen sein. Es wird geprüft, ob die Massnahmen risikobasiert und wirkungsvoll umgesetzt werden.