Wirtschaftliche Leistung

Finanzielle Stabilität

Liechtenstein gehört zu den elf Ländern weltweit, die ein AAA-Rating besitzen. Am 1. Juni 2018 bestätigte Standard & Poor’s (S&P) erneut die Bestnote für die Kreditwürdigkeit des Landes. Liechtenstein kennt keine Staatsverschuldung, sondern verfügt dank der strengen Haushaltsdisziplin über hohe Reserven. Eine funktionierende Bankenlandschaft sowie der international stark vernetzte und stabile Finanzplatz tragen massgeblich zum Finanzergebnis des Staates bei.

Die Finanzdienstleistungsbranche ist mit rund 25 Prozent des BIP nach der Industrie der grösste Zweig der liechtensteinischen Volkswirtschaft. Die Banken zeichnen sich durch eine hohe finanzielle Stabilität aus. So ist es Teil des Selbstverständnisses der LLB-Gruppe, über genügend qualitativ hochstehende Eigenmittel zu verfügen. Wir erfüllen bereits seit vielen Jahren die gemäss Regelwerk Basel III spätestens ab 2019 geforderte Kernkapitalquote von 13 Prozent (siehe Kapitel «Finanz- und Risikomanagement»).

Volkswirtschaftlicher Beitrag

Die LLB-Gruppe richtet ihre Geschäftspolitik nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen aus und ist bestrebt, einen angemessenen Gewinn zu erzielen. Daran haben das Land und die liechtensteinische Bevölkerung durch regelmässige Ausschüttungen teil. Der volkswirtschaftliche Beitrag der LLB-Gruppe – Dividende, direkte Steuern und Abgeltung für die Staatsgarantie – belief sich für das Jahr 2018 auf CHF 45.5 Mio. (2017: CHF 46.4 Mio.). Die LLB erhält für ihre Banken und Gruppengesellschaften in Liechtenstein, in der Schweiz und in Österreich keine finanzielle Unterstützung seitens der Regierungen.

Als einzige Bank in Liechtenstein verfügt die LLB über eine Staatsgarantie für Sparguthaben und Kassenobligationen. Diese ist im Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Liechtensteinische Landesbank geregelt. Gemäss Artikel 5 haftet das Land Liechtenstein für die Sparguthaben bei der Landesbank und die Kassenobligationen der Landesbank, sofern deren Mittel nicht ausreichen. Um die Konformität mit den staatlichen Beihilfen gemäss Artikel 61 des EWR-Abkommens sicherzustellen, trafen das Land und die LLB am 13. September 2005 eine Vereinbarung. Diese regelt die Abgeltung der Staatsgarantie und ist bis 31. Juli 2020 befristet. Die LLB entrichtet für diese zusätzliche Sicherheit, von der unsere Kunden profitieren, jährlich eine Abgeltung an das Land. Für 2018 lag der Betrag bei CHF 0.9 Mio. (2017: CHF 1.1 Mio.).

Die LLB unterstützt den Vorstoss der Regierung, angesichts des Ablaufens der Frist keine neue Vereinbarung mehr anzustreben und dem Landtag einen Bericht und Antrag vorzulegen, um Artikel 5 LLBG zu streichen. Unabhängig von der beschränkten Staatsgarantie steht die LLB-Gruppe für Sicherheit und Stabilität.

Die LLB unterliegt als systemrelevante Bank einer speziell strengen Finanzmarktregulierung und hohen Eigenkapitalanforderungen. Mit der Umsetzung der Eigenkapitalrichtlinie der Europäischen Union (Capital Requirements Regulation, CRD IV) und der Einlagensicherungs- und Anlegerschutzstiftung (EAS) verfügt Liechtenstein über ein modernes Sicherungssystem, das eine angemessene Eigenkapitalausstattung sowie den Schutz der Kundeneinlagen gewährleistet (siehe Kapitel «Regulatorische Vorgaben und Entwicklungen»).