13 Fair-Value-Bewertung
Bewertungsrichtlinien
Der beizulegende Zeitwert beziehungsweise der Fair Value stellt eine marktbasierte, keine unternehmensspezifische Bewertung dar. Er wird als Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag am Hauptmarkt oder am vorteilhaftesten Markt für den Verkauf des Vermögenswerts eingenommen beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt wird.
Sofern vorhanden, werden die Fair Values aufgrund der Preise ermittelt, die an den aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten notiert werden. Ein aktiver, zugänglicher Markt ist einer, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit ausreichender Häufigkeit und ausreichendem Volumen auftreten, sodass jederzeit Preisinformationen zur Verfügung stehen. Die Bemessung beziehungsweise Ermittlung des Fair Value erfolgt unter Verwendung von massgeblichen und beobachtbaren Inputfaktoren. Dies ist grundsätzlich bei börsenkotierten Vermögenswerten oder Schulden gegeben. Wenn ein Markt für finanzielle oder nicht finanzielle Vermögenswerte beziehungsweise Schulden nicht aktiv ist oder sofern keine oder nicht in ausreichendem Masse beobachtbare Inputfaktoren vorhanden sind, muss die LLB-Gruppe zur Ermittlung des Fair Value Bewertungsverfahren beziehungsweise -techniken (Bewertungsmethoden oder -modelle) verwenden. Die Bewertungstechniken beinhalten Annahmen und Schätzungen, um einen Abgangspreis am Bemessungsstichtag aus Sicht des Marktteilnehmers zu ermitteln. Solche Annahmen beziehungsweise Schätzungen enthalten Unsicherheiten, wodurch es zu einem späteren Zeitpunkt zu wesentlichen Veränderungen des Fair Value der finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte und Schulden kommen kann. Finanzielle oder nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden, für welche eine Bewertungstechnik von nicht beobachtbaren Marktdaten zur Ermittlung des Fair Value verwendet wird, werden zum Transaktionspreis bewertet. Dieser Fair Value kann sich vom Fair Value, welcher basierend auf Bewertungstechniken ermittelt wird, unterscheiden.
Alle finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte und Schulden, zum Fair Value bewertet, sind in eine der drei folgenden Fair-Value- Hierarchien eingeteilt:
Level 1
Der Fair Value von kotierten Wertpapieren und Derivaten in den Handelsbeständen und Finanzanlagen wird anhand von Marktnotierungen an einem aktiven Markt bestimmt.
Level 2
Falls keine Marktnotierungen verfügbar sind, wird der Fair Value anhand von Bewertungsmethoden oder -modellen bestimmt. Die zugrunde liegenden Annahmen werden durch beobachtbare Marktpreise und andere Marktnotierungen gestützt.
Level 3
Für die restlichen Finanzinstrumente sind weder Marktnotierungen noch Bewertungsmethoden oder -modelle, welche auf Marktpreisen beruhen, verfügbar. Für diese Instrumente werden eigene Bewertungsmodelle oder -methoden mit zum Teil eigenen Inputfaktoren verwendet.
Bewertungsverfahren
Bewertungsverfahren beziehungsweise -techniken dienen dazu, den Fair Value von finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden zu ermitteln, für welche keine beobachtbaren Marktpreise von einem aktiven Markt zur Verfügung gestellt werden. Dies ist insbesondere bei nicht liquiden Finanzanlagen der Fall. Sofern vorhanden, verwendet die LLB-Gruppe marktbasierte Annahmen und Inputs als Grundlage für Bewertungstechniken. Wenn solche Informationen nicht verfügbar sind, werden Annahmen und Inputs von vergleichbaren Vermögenswerten und Schulden herangezogen. Für komplexe und sehr illiquide finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden wird der Fair Value mithilfe von Kombinationen aus beobachtbaren Transaktionspreisen und Marktinformationen ermittelt.
Zur Ermittlung des Fair Value von finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die nicht aktiv gehandelt werden und nicht gelistet sind, verwendet die LLB-Gruppe standardisierte und etablierte Bewertungstechniken. Im Wesentlichen nutzt sie folgende Bewertungsverfahren beziehungsweise -techniken und Inputfaktoren:
Download |
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Bewertungsmodell |
Inputfaktoren |
Bedeutende, nicht beobachtbare Inputfaktoren |
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Level 2 |
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Handelsbestände |
Market to Model |
Marktpreise der Basiswerte |
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Eigene Anlagefonds |
Market to Model |
Marktpreise der Basiswerte |
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Derivative Finanzinstrumente |
Optionsmodelle |
Basiswerte der Terminkontrakte |
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Forderungen gegenüber Banken |
Barwertberechnung |
Marktpreis laufzeitadäquater LIBOR-Zinssätze |
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Verpflichtungen gegenüber Banken |
Barwertberechnung |
Marktpreis laufzeitadäquater LIBOR-Zinssätze |
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Kundenausleihungen |
Barwertberechnung |
Marktpreis laufzeitadäquater LIBOR-Zinssätze |
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Verpflichtungen gegenüber Kunden |
Barwertberechnung |
Marktpreis laufzeitadäquater LIBOR-Zinssätze |
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Ausgegebene Schuldtitel und Pfandbriefdarlehen |
Barwertberechnung |
Marktpreis laufzeitadäquater LIBOR-Zinssätze |
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Rechnungsabgrenzungen |
Fair Value entspricht dem Buchwert aufgrund der kurzfristigen Fälligkeit |
Preiskonditionen; Rechnungsabgrenzungen entsprechen Abgrenzungen auf Kommissionen und Gebühren |
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Level 3 |
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Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet |
Market to Model |
Testierte Bilanzen |
Illiquidität, spezielle mikroökonomische Konditionen |
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Finanzanlagen, erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis bewertet |
Market to Model |
Testierte Bilanzen |
Illiquidität, spezielle mikroökonomische Konditionen |
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Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften |
Externe Gutachten, relative Werte im Marktvergleich |
Preise vergleichbarer Liegenschaften |
Beurteilung von speziellen Liegenschaftsgegebenheiten, erwartete Aufwendungen und Erträge für die Liegenschaft |
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Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte |
Externe Gutachten, relative Werte im Marktvergleich |
Preise vergleichbarer Liegenschaften |
Beurteilung von speziellen Liegenschaftsgegebenheiten, erwartete Aufwendungen und Erträge für die Liegenschaft |
Bestimmung der Fair Values durch aktive Märkte oder Bewertungstechniken
Nachfolgende Tabelle zeigt die Klassifizierung der finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte und Schulden der LLB-Gruppe innerhalb der Fair-Value-Hierarchie. Alle Aktiven und Passiven sind zum Fair Value bewertet und auf einer wiederkehrenden Grundlage in der Bilanz zum Fair Value erfasst. Die LLB-Gruppe hat per 30. Juni 2018 keine Aktiven und Fremdkapitalien, die zum Fair Value bewertet und auf einer nicht wiederkehrenden Basis in der Bilanz erfasst sind. Im ersten Semester 2018 erfolgten keine wesentlichen Transfers zwischen Level-1-, Level-2- und Level-3-Finanzinstrumenten.
Download |
in Tausend CHF |
30.06.2018 |
31.12.2017 |
+/− % |
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Level 1 |
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Handelsbestände |
1 |
52 |
–98.5 |
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Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet |
774'455 |
915'108 |
–15.4 |
|||
Finanzanlagen, zur Veräusserung verfügbar |
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282'317 |
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Finanzanlagen, erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis bewertet |
675'894 |
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Total Finanzinstrumente, zum Fair Value bewertet |
1'450'351 |
1'197'477 |
21.1 |
|||
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|||
Flüssige Mittel |
4'229'939 |
4'129'723 |
2.4 |
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Total Finanzinstrumente, nicht zum Fair Value bewertet |
4'229'939 |
4'129'723 |
2.4 |
|||
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Total Level 1 |
5'680'289 |
5'327'201 |
6.6 |
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Level 2 |
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Handelsbestände |
32 |
10 |
216.5 |
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Derivative Finanzinstrumente |
72'170 |
58'740 |
22.9 |
|||
davon zur Absicherung |
2'091 |
1'438 |
45.4 |
|||
Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet |
232'741 |
239'199 |
–2.7 |
|||
Total Finanzinstrumente, zum Fair Value bewertet |
304'944 |
297'949 |
2.3 |
|||
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|||
Forderungen gegenüber Banken |
2'232'385 |
1'940'433 |
15.0 |
|||
Kundenausleihungen |
12'395'508 |
12'083'966 |
2.6 |
|||
Rechnungsabgrenzungen |
48'743 |
39'395 |
23.7 |
|||
Total Finanzinstrumente, nicht zum Fair Value bewertet |
14'676'635 |
14'063'794 |
4.4 |
|||
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Total Level 2 |
14'981'579 |
14'361'742 |
4.3 |
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Level 3 |
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Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet |
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23'449 |
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Finanzanlagen, erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis bewertet |
23'954 |
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|||
Total Finanzinstrumente, zum Fair Value bewertet |
23'954 |
23'449 |
2.2 |
|||
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Total Finanzinstrumente, nicht zum Fair Value bewertet |
0 |
0 |
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|||
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Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften |
15'000 |
15'000 |
0.0 |
|||
Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte |
3'504 |
6'734 |
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Total sonstige Aktiven, zum Fair Value bewertet |
18'504 |
21'734 |
–14.9 |
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Total Level 3 |
42'458 |
45'183 |
–6.0 |
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Total Aktiven |
20'704'326 |
19'734'126 |
4.9 |
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Level 1 |
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Total Level 1 |
0 |
0 |
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Level 2 |
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Derivative Finanzinstrumente |
121'238 |
117'448 |
3.2 |
|||
davon zur Absicherung |
2'211 |
1'795 |
23.2 |
|||
Total Finanzinstrumente, zum Fair Value bewertet |
121'238 |
117'448 |
3.2 |
|||
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Verpflichtungen gegenüber Banken |
1'436'968 |
943'316 |
52.3 |
|||
Verpflichtungen gegenüber Kunden |
16'175'315 |
15'652'158 |
3.3 |
|||
Ausgegebene Schuldtitel und Pfandbriefdarlehen |
1'199'542 |
1'169'027 |
2.6 |
|||
Rechnungsabgrenzungen |
36'836 |
30'250 |
21.8 |
|||
Total Finanzinstrumente, nicht zum Fair Value bewertet |
18'848'661 |
17'794'750 |
5.9 |
|||
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|||
Total Level 2 |
18'969'899 |
17'912'198 |
5.9 |
|||
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Level 3 |
|
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Total Level 3 |
0 |
0 |
|
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|||
Total Fremdkapital |
18'969'899 |
17'912'198 |
5.9 |
Bewertung von Aktiven und Passiven, klassifiziert als Level 3
Für die wiederkehrende Bemessung des Fair Value der als Finanzinvestitionen gehaltenen Liegenschaften, für welche bedeutende, nicht beobachtbare Inputfaktoren verwendet werden und die als Level 3 klassifiziert sind, ergeben sich keine Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung für das erste Semester 2018. Ein Teil der zum 31. Dezember 2017 unter den zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte klassifizierten Liegenschaften wurde plangemäss veräussert. Neue Vermögenswerte kamen nicht hinzu. Somit entspricht die Wertveränderung zwischen aktueller und Vergleichsperiode ausschliesslich der Veränderung aus Abgängen.
Die Bewertungsprozesse zur Ermittlung des Fair Value für wiederkehrende und nicht wiederkehrende Bemessungen von Level-3-Aktiven und -Passiven, insbesondere die bedeutenden, nicht beobachtbaren Inputfaktoren, wie in vorstehender Tabelle offengelegt, werden im Folgenden erläutert. Beziehungszusammenhänge zwischen beobachtbaren und nicht beobachtbaren Inputfaktoren werden nicht erläutert, da solche Beziehungszusammenhänge auf die Bemessung des Fair Value keinen wesentlichen Einfluss haben.
Finanzanlagen, erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis bewertet
Mit dem Übergang auf IFRS 9 wurden die Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, FVOCI designiert. Durch die Designation ändert sich einzig die Verbuchung der Fair Value Änderung, das Vorgehen bezüglich der Bestimmung des Fair Value bleibt gleich.
Die Finanzanlagen werden periodisch, basierend auf von Externen zur Verfügung gestellten Marktwerten, erfolgswirksam bewertet. Bei den Finanzanlagen handelt es sich um nicht börsenkotierte Anteile an Unternehmen, welche basierend auf den aktuellen Unternehmensdaten periodisch durch diese beziehungsweise durch Dritte mithilfe von Bewertungsmodellen neu bewertet werden. Die Bewertung wird den Anteilsinhabern zur Verfügung gestellt. Eine eigene Bewertung auf der Grundlage von beobachtbaren beziehungsweise bedeutenden, nicht beobachtbaren Inputfaktoren durch die Anteilsinhaber ist folglich nicht erforderlich. Wie sich Veränderungen auf den Fair Value auswirken beziehungsweise wie sensitiv dieser sich verhält, ist nicht quantifizierbar beziehungsweise die LLB müsste hierfür diverse Annahmen über die Entwicklung der Unternehmen zugrunde legen. Da es sich hierbei um Beteiligungen mit Infrastrukturcharakter handelt, bei denen sich der Fair Value in den vergangenen Jahren grundsätzlich nur um die erwirtschafteten Gewinne veränderte, würde eine Sensitivitätsanalyse für den Bilanzleser keinen zusätzlichen Nutzen ergeben. Die Finanzanlagen weichen nicht zu einer höchsten und besten Verwendung ab.
Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften
Die Liegenschaften, die als Finanzinvestitionen gehalten werden, werden periodisch von externen Gutachtern beziehungsweise basierend auf relativen Werten im Marktvergleich bewertet. Wenn keine entsprechenden Werte von vergleichbaren Liegenschaften verfügbar sind, aus denen eine verlässliche Ermittlung des Fair Value ableitbar ist, werden Annahmen getroffen. Diese beinhalten die Beurteilung und Berücksichtigung von Gegebenheiten, wie Lage und Zustand, sowie erwartete Aufwendungen und Erträge der Liegenschaft. Die Liegenschaften werden immer dann neu bewertet, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen der Fair Value als nicht mehr marktgerecht erachtet wird. So können auftretende Änderungen in den Bemessungen des Fair Value zeitnah ermittelt und erfolgswirksam verbucht werden. Veränderungen der Inputfaktoren zur Bemessung des Fair Value können diesen wesentlich beeinflussen. Wie sich die Veränderungen auf den Fair Value auswirken beziehungsweise wie sensitiv oder sensibel dieser sich verhält, ist nicht quantifizierbar, da die Bewertung einer Liegenschaft auf einer Einzelbewertung beruht, die von diversen Annahmen beeinflusst ist. Folglich kann es zu einer bedeutenden Änderung des Fair Value kommen, die nicht quantifizierbar ist. Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Liegenschaften weichen nicht zu einer höchsten und besten Verwendung ab.
Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Unter die zur Veräusserung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte fallen nur Liegenschaften im vollständigen Eigentum, welche zurzeit Geschäftsstellen sowie ungenutzte Liegenschaften umfassen (siehe auch Anmerkung 14 «Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte»). Diese werden wie als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften bewertet.
Nicht zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente
In der Fair Value Hierarchie sind auch Angaben über finanzielle Vermögenswerte und Schulden enthalten, deren Bewertungsbasis eine andere als der Fair Value ist, für die jedoch ein Fair Value existiert. Neben der Einordnung in die Fair Value Hierarchie ist für die einzelnen Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden grundsätzlich auch eine Gegenüberstellung zwischen Fair Value und Buchwert zu zeigen.
Nachfolgende Tabelle zeigt diese nur für Positionen, die nicht zum Fair Value bewertet werden, da für zum Fair Value bewertete Positionen der Buchwert dem Fair Value entspricht. Aufgrund der Fristigkeit von mehr als einem Jahr erfolgt für gewisse Positionen eine Barwertberechnung unter Zugrundelegung laufzeitadäquater LIBOR-Zinssätze. Für alle anderen Positionen stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den Fair Value dar.
Download |
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30.06.2018 |
31.12.2017 |
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in Tausend CHF |
Buchwert |
Fair Value |
Buchwert |
Fair Value |
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Aktiven |
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||||
Flüssige Mittel |
4'229'939 |
4'229'939 |
4'129'723 |
4'129'723 |
||||
Forderungen gegenüber Banken |
2'232'385 |
2'232'409 |
1'940'433 |
1'944'825 |
||||
Kundenausleihungen |
12'395'508 |
12'902'788 |
12'083'966 |
12'595'887 |
||||
Rechnungsabgrenzungen |
48'743 |
48'743 |
39'395 |
39'395 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Fremdkapital |
|
|
|
|
||||
Verpflichtungen gegenüber Banken |
1'436'968 |
1'439'010 |
943'316 |
945'030 |
||||
Verpflichtungen gegenüber Kunden |
16'175'315 |
16'232'561 |
15'652'158 |
15'708'690 |
||||
Ausgegebene Schuldtitel und Pfandbriefdarlehen |
1'199'542 |
1'236'593 |
1'169'027 |
1'215'905 |
||||
Rechnungsabgrenzungen |
36'836 |
36'836 |
30'250 |
30'250 |