Rechnungslegungsgrundsätze

(ungeprüft)

1 Rechnungslegungsgrundsätze

1.1 Grundlagen der Abschlusserstellung

Die Zwischenberichterstattung wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht den Erfordernissen von IAS 34 «Zwischenberichterstattung». Die in der ungeprüften konsolidierten Halbjahresrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen denjenigen des Geschäftsberichts 2017. Darüber hinaus werden die seit 1. Januar 2018 gültigen Regelungen berücksichtigt.

Die ungeprüfte konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst nicht alle Angaben, wie sie in der geprüften konsolidierten Jahresrechnung 2017 enthalten sind, und sollte daher zusammen mit der geprüften konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2017 gelesen werden. Die Erstellung erfolgte aufgrund börsenaufsichtsrechtlicher Verpflichtungen und dient, neben der Erfüllung eben dieser, zu Informationszwecken.

Aufgrund von Präzisierungen in der Darstellung kann die Halbjahresrechnung Reklassifizierungen beinhalten. Diese haben keine Ergebniseffekte zur Folge. Für Reklassifizierungen erfolgen keine weiteren Angaben, da lediglich die Art der Darstellung angepasst wurde.

1.2 Schätzungen zur Erstellung der Halbjahresrechnung

Das Management muss bei der Erstellung der konsolidierten Halbjahresrechnung gemäss IFRS Schätzungen und Annahmen treffen. Dazu gehören Aussagen über zukunftsgerichtete Entwicklungen, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann. Sie beinhalten Risiken und Unsicherheiten einschliesslich, aber nicht beschränkt auf zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, Devisenkurse, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber sowie andere Faktoren, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dies kann sich auf einzelne Positionen im Ertrag und Aufwand, auf Aktiven und Verpflichtungen sowie auf die Offenlegung von Eventualforderungen und -verpflichtungen auswirken. Die Verwendung von Informationen und Annahmen, die der LLB per Bilanzstichtag vorliegen, ist für die Schätzung einzelner Positionen unerlässlich. Die tatsächlich eintretenden Ereignisse in der Zukunft können von der Schätzung merklich abweichen, was zu wesentlichen Veränderungen in der Konzernrechnung führen kann. Die LLB hat keine Verpflichtung, in diesem Halbjahresbericht gemachte zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren. Die IFRS enthalten Richtlinien, die von der LLB-Gruppe bei der Erstellung der konsolidierten Halbjahresrechnung Annahmen und Schätzungen erfordern. Wertberichtigungen für Kreditrisiken, Goodwill, immaterielle Anlagen, Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken, Fair-Value-Bestimmungen für Finanzinstrumente und Vorsorgepläne sind Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind. Erläuterungen dazu sind unter den Anmerkungen 12 und 13 in der konsolidierten Halbjahresrechnung 2018 beziehungsweise unter den Anmerkungen 13, 19, 26, 34 und 41 in der konsolidierten Jahresrechnung 2017 aufgeführt.

Die LLB-Gruppe überprüft periodisch die aktuariellen Annahmen und Parameter, welche für die Berechnung der Vorsorgeverpflichtung verwendet werden. Die in der Jahresrechnung 2017 verwendeten aktuariellen Annahmen und Parameter wurden in der Halbjahresrechnung 2018 entsprechend angepasst.

1.3 Geänderte und neue IFRS-Standards sowie deren Auswirkungen

Neue IFRS-Standards sowie Überarbeitungen und Interpretationen von bestehenden IFRS-Standards, welche für Geschäftsjahre beginnend am 1. Januar 2018 oder später anzuwenden sind, wurden publiziert beziehungsweise traten in Kraft.

Für das Geschäftsjahr 2018 sind für die LLB-Gruppe die neuen Standards IFRS 9 «Finanzinstrumente» und IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden», auf die in einem separaten Teilabschnitt näher eingegangen wird, sowie Änderungen an IAS 1 «Darstellung des Abschlusses» und IAS 40 «Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien» als relevant eingestuft worden. Aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 15, IAS 1 und IAS 40 ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die finanzielle Berichterstattung. Sowohl für IFRS 9 als auch IFRS 15 erlauben die Übergangsregelungen eine modifiziert rückwirkende Anpassung. Effekte, die sich aus dem Übergang auf den neuen Standard ergeben, werden erfolgsneutral im Eigenkapital verbucht; ein Restatement der Vergleichsperiode erfolgt nicht. Die LLB-Gruppe wählt für die Erstanwendung diese vereinfachte Anwendungsform, das heisst, die Vergleichsperiode zeigt die Werte gemäss den alten Regelungen. Der Übergang von IAS 18 «Umsatzerlöse» und relevanter Interpretationen auf IFRS 15 hat keine Eigenkapitalkorrektur zur Folge, da die Bilanz keine Positionen aufweist, welche den Regelungen des IFRS 15 zuzuordnen sind. Im Rahmen der Anwendung von IFRS 9 wendet die LLB-Gruppe vorzeitig die Änderungen an IFRS 9 an, welche vorzeitige Kündigungsrechte betreffen und im Oktober 2017 durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Auswirkungen ergeben sich durch die vorzeitige Anwendung nicht.

Im Vergleich zum Geschäftsbericht 2017 hat das IASB in der Berichtsperiode weitere Regelungen verabschiedet, die für die LLB-Gruppe ab 1. Januar 2019 oder später von Bedeutung sind. Dies sind das Rahmenkonzept sowie die Änderungen an IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer».

Sofern für die LLB-Gruppe relevante neue oder geänderte IFRS-Standards beziehungsweise Interpretationen bereits im Geschäftsbericht 2017 beschrieben wurden, werden für diese im Folgenden nur wesentliche neue Informationen gegenüber dem 31. Dezember 2017 angeführt.

  • IFRS 16 «Leasing» – Im ersten Quartal 2018 wurde ein Projekt gestartet, das die Umsetzung für eine IFRS-konforme Anwendung des Standards zum Ziel hat. Obwohl zurzeit nur wenige Leasingsachverhalte bestehen, die zu einer Bildung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit führen werden, wurde entschieden, für die korrekte Abbildung innerhalb der Bilanz eine Software zu implementieren. Für das dritte Quartal 2018 ist die Abnahme der Software geplant, sodass im vierten Quartal sämtliche Leasingverträge, die die Kriterien an die Bilanzierung eines Leasingvertrags erfüllen und zurzeit Operating-Leasingverhältnisse darstellen, per 1. Januar 2019 erfasst werden. Als Leasingsachverhalte existieren Mieten für Räumlichkeiten und Liegenschaften. Mit der Übernahme der Semper Constantia Gruppe per 4. Juli 2018 kommen zum bestehenden Portfolio Fahrzeugleasingverträge hinzu. Als Übergangsmethode dient der vereinfachte Ansatz, sodass keine Anpassung von Vergleichsinformationen erfolgen wird. Die Auswirkungen hinsichtlich einer Verschlechterung von Kennzahlen bei Einführung des neuen Standards werden als nicht wesentlich eingestuft.
  • IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» – Die Änderungen an IAS 19 wurden vorgenommen, um Unterschiede in der Bilanzierungspraxis zu beseitigen. Geregelt war bislang, dass Veränderungen aus Beitrags- und Leistungszahlungen für die Berechnung der Nettoschuld und Nettozinsen zu berücksichtigen sind, nicht aber wie vorzugehen ist, wenn Änderungen, Kürzungen oder Abgeltungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans innerhalb der Berichtsperiode auftreten. Nunmehr wird zwingend vorgeschrieben, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen, die auf Basis der neu bewerteten Nettoschuld zu berechnen sind, für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, um die Neubewertung der Nettoschuld vorzunehmen. Im ersten Schritt sind die mit der Anpassung aus Änderung, Kürzung oder Abgeltung verbundenen Effekte zu erfassen, ohne etwaige Auswirkungen, die sich im Zusammenhang mit der Vermögenswertobergrenze ergeben, zu berücksichtigen. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt die Bestimmung und gegebenenfalls Anpassung der Vermögensobergrenze. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2019 beginnen, die Anwendung erfolgt prospektiv. Die Änderungen werden für die LLB-Gruppe zurzeit als nicht wesentlich eingestuft.
  • Rahmenkonzept – Im März 2018 wurde das neue Rahmenkonzept veröffentlicht. Dieses hat sowohl den Zweck, das IASB bei der Entwicklung neuer Standards auf der Grundlage einheitlicher Konzepte wie auch den Abschlussersteller bei der Erarbeitung neuer Rechnungslegungsmethoden zu unterstützen. Zudem soll es allen Anwendern helfen, die IFRS zu verstehen und zu interpretieren. Das Rahmenkonzept stellt keinen Standard dar und ist auch keinem Standard und einzelnen Vorschriften in den Standards vorgestellt. Die Anwendung erfolgt für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist möglich, wird durch die LLB-Gruppe voraussichtlich jedoch nicht erfolgen. Die möglichen Auswirkungen werden zurzeit analysiert.

1.4 Erstanwendung von IFRS 9

Seit 1. Januar 2018 wendet die LLB-Gruppe IFRS 9 an. IFRS 9 wurde vom IASB in drei Phasen unterteilt: Klassifizierung und Bewertung, Wertminderungen und Hedge Accounting. Die folgenden Ausführungen beziehen sich nur auf Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderungen. Unter IFRS 9 ist das Makro-Hedge Accounting auf Portfolioebene, das die LLB-Gruppe zurzeit anwendet, bislang nicht geregelt. Es gelten weiterhin die Regelungen des IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung».

1.4.1 Klassifizierung und Bewertung

Für finanzielle Vermögenswerte gibt es drei Bewertungsmethoden unter IFRS 9. Wie ein finanzieller Vermögenswert zu bewerten ist, hängt vom zugrunde liegenden Geschäftsmodell und den mit dem Vermögenswert verbundenen Charakteristika der Zahlungsströme ab.

Klassifizierung und Bewertung unter IFRS 9
  • Fortgeführte Anschaffungskosten (Amortised Cost, AC) – Um zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet zu werden, muss ein Geschäftsmodell zugrunde liegen, das die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zum Ziel hat (Geschäftsmodell «Halten»). Die Zahlungsströme werden zu festgelegten Zeitpunkten vereinnahmt und bestehen einzig aus Tilgungs- und Zinszahlungen (Solely Payments of Principal and Interest, SPPI). Verkäufe unter diesem Geschäftsmodell sind nur sehr restriktiv möglich; es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis (Fair Value through Other Comprehensive Income, FVOCI) – Um zu FVOCI bewertet zu werden, muss ein Geschäftsmodell zugrunde liegen, das sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch den Verkauf der zugrunde liegenden finanziellen Vermögenswerte zum Ziel hat (Geschäftsmodell «Halten und Verkaufen»). Die Zahlungsströme werden zu festgelegten Zeitpunkten vereinnahmt und bestehen einzig aus Tilgungs- und Zinszahlungen (SPPI). Mit einem Geschäftsmodell dieser Art stehen verschiedene Zielsetzungen der LLB-Gruppe im Einklang: beispielsweise den täglichen Liquiditätsbedarf zu steuern, ein bestimmtes Zinsrenditeprofil zu gewährleisten oder die Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte an die Laufzeit der Verbindlichkeiten, die mit solchen Vermögenswerten finanziert werden, anzupassen.
  • Erfolgswirksam zum Fair Value (Fair Value through Profit and Loss, FVTPL) – Eine FVTPL-Bewertung erfolgt dann, wenn der finanzielle Vermögenswert die Anforderungen an eine Bewertung zu AC oder FVOCI nicht erfüllt (Geschäftsmodell «Andere») sowie grundsätzlich, wenn das Geschäftsmodell «Handel» zugrunde liegt. Mit diesem Geschäftsmodell führt die Zielsetzung normalerweise zu aktivem Kauf und Verkauf. Die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme ist für die Erfüllung der Zielsetzung des Geschäftsmodells nicht massgeblich, sondern nebensächlich.

Es ist immer möglich, einen finanziellen Vermögenswert bei Erstansatz unwiderruflich zu designieren, wenn ein Accounting Mismatch vorliegt und dieser dadurch beseitigt werden kann. Für Schuldinstrumente besteht die Möglichkeit einer FVTPL Designation. Eigenkapitalinstrumente werden FVTPL bewertet, sofern keine FVOCI Designation erfolgt. Letztere hat zur Folge, dass bei einem Verkauf keine Rezyklierung des im sonstigen Gesamtergebnis (Other Comprehensive Income, OCI) aufgelaufenen unrealisierten Erfolgs möglich ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert, es sei denn, eine der in IFRS 9.4.2. genannten Ausnahmen beziehungsweise das Wahlrecht der Designation zu einer FVTPL-Bewertung kommt zur Anwendung.

Auswirkungen auf die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten durch den Übergang von IAS 39 auf IFRS 9

Die Anwendung von IFRS 9 hat bei der LLB-Gruppe nur Auswirkungen auf finanzielle Vermögenswerte, die in der Bilanzposition «Finanzanlagen» enthalten sind. Für die LLB-Gruppe kann es nur dort durch Ermessensspielräume und Einschätzungen in Bezug auf das Geschäftsmodell und die SPPI-Fähigkeit vorkommen, dass sich die Bewertung unter IFRS 9 von der unter IAS 39 unterscheidet. Für alle anderen Bilanzpositionen, für die IFRS 9 anwendbar ist, ist die Klassifizierung unter IFRS 9 identisch wie unter IAS 39.

Anwendung der Geschäftsmodelle

Das Management der LLB-Gruppe gibt für alle Gruppengesellschaften die Strategie und das damit verbundene Geschäftsmodell vor. Für die Finanzanlagen, die sich im Übergangszeitpunkt im Portfolio befanden, kommen zwei Geschäftsmodelle zur Anwendung, das Geschäftsmodell «Halten und Verkaufen» sowie das Geschäftsmodell «Andere». Zudem erfolgte für die Beteiligungstitel, die die Definition an ein Eigenkapitalinstrument erfüllen, die unwiderrufliche Designation zur FVOCI-Bewertung. Die Entscheidung über die Zuweisung zu einem Geschäftsmodell beziehungsweise für die Designation erfolgte auf Produktebene.

Schuldtitel – Die Bewertung von Schuldtiteln erfolgte unter IAS 39 sowohl als erfolgswirksam zum Fair Value wie auch als zur Veräusserung verfügbar (Available for Sale, AfS). Dem Geschäftsmodell «Andere» wurden die Schuldtitel zugewiesen, die unter IAS 39 als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet wurden. Dem Geschäftsmodell «Halten und Verkaufen» wurden die Schuldtitel zugewiesen, die unter IAS 39 als zur Veräusserung verfügbar bewertet wurden. Vorrangiges Ziel für diese Zuordnung ist die Steuerung des Liquiditätsbedarfs. Seit dem 1. Januar 2018 werden sämtliche neuen Schuldtitel dem Geschäftsmodell «Halten und Verkaufen» zugewiesen.

Beteiligungstitel – Die Bewertung von Beteiligungstiteln erfolgte unter IAS 39 erfolgswirksam zum Fair Value. Darunter fielen Beteiligungtitel mit Infrastrukturcharakter sowie Anlagefonds, die als Eigenkapitaltitel klassifiziert wurden. Die Beteiligungstitel mit Infrastrukturcharakter sind mit Übergang von IAS 39 auf IFRS 9 FVOCI designiert worden. Die Anlagefonds werden weiterhin FVTPL bewertet, da sie die Anforderungen an SPPI-konforme Zahlungsströme nicht erfüllen. Der Ausweis erfolgt neu unter den Schuldtiteln.

Evaluierung der SPPI-Fähigkeit

Die Beurteilung, ob finanzielle Vermögenswerte SPPI-konform sind, ist eine kritische Einschätzung. Relevanz besitzt sie vor allem bei komplexeren Produkten. Innerhalb der LLB-Gruppe ist die Beurteilung massgeblich für die Klassifizierung von Schuldtiteln, da die SPPI-Fähigkeit mit darüber entscheidet, wie ein Schuldtitel zu bewerten ist. Die Beurteilung erfolgt intern für jeden Schuldtitel vor der Klassifizierung. Die interne Beurteilung wird gegen eine nachgelagerte externe Beurteilung von Bloomberg geprüft.

Gegenüberstellung der Bewertung unter IAS 39 und IFRS 9

Die nachfolgende Tabelle fasst die geschilderten Aussagen zusammen und stellt die Bewertungen unter IAS 39 und IFRS 9 gegenüber:

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Bewertung unter IAS 39

 

Bewertung unter IFRS 9

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

Flüssige Mittel

 

Amortised Cost

 

Amortised Cost

Forderungen gegenüber Banken

 

Amortised Cost

 

Amortised Cost

Kundenausleihungen

 

Amortised Cost

 

Amortised Cost

Handelsbestände

 

FVTPL

 

FVTPL

Derivative Finanzinstrumente

 

FVTPL

 

FVTPL

Finanzanlagen, zum Fair Value bewertet

 

 

 

 

Schuldtitel

 

FVTPL

 

FVTPL

Schuldtitel

 

Available for Sale

 

FVOCI

Beteiligungstitel

 

FVTPL

 

FVOCI

Rechnungsabgrenzungen

 

Amortised Cost

 

Amortised Cost

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

Amortised Cost

 

Amortised Cost

Verpflichtungen gegenüber Kunden

 

Amortised Cost

 

Amortised Cost

Derivative Finanzinstrumente

 

FVTPL

 

FVTPL

Ausgegebene Schuldtitel und Pfandbriefdarlehen

 

Amortised Cost

 

Amortised Cost

Rechnungsabgrenzungen

 

Amortised Cost

 

Amortised Cost

Eine Überleitung der Buchwerte erfolgt in Kapitel 1.4.3 Quantitative Offenlegung.

Bewertung von Finanzanlagen

Die Erstbewertung erfolgt grundsätzlich zum Fair Value sowie bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zuzüglich Transaktionskosten. Dies entspricht einer Bewertung zu effektiven Kosten. Die Folgebewertung kann sich unterscheiden, je nachdem, welche Klassifizierung vorliegt beziehungsweise ob eine Designation erfolgt ist.

Aufgrund der vereinfachten Übergangsform auf IFRS 9 wird im Vergleichsjahr die Bewertungsgrundlage gemäss IAS 39 gezeigt. Diese ist dem Geschäftsbericht 2017 zu entnehmen.

  • Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL) – Die finanziellen Vermögenswerte werden zum Fair Value bilanziert. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden im Erfolg aus Finanzanlagen, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, verbucht. Der Fair Value kotierter Anteile bemisst sich nach dem aktuellen Angebotspreis. Wenn für finanzielle Vermögenswerte kein aktiver Markt besteht oder es sich um nicht kotierte Vermögenswerte handelt, wird der Fair Value anhand geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Diese umfassen: die Bezugnahme auf kürzlich stattgefundene Transaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern; die Verwendung aktueller Marktpreise anderer Vermögenswerte, die im Wesentlichen dem betrachteten Vermögenswert ähnlich sind; das Discounted-Cash-Flow-Verfahren; externe Preismodelle, welche die speziellen Umstände des Emittenten berücksichtigen. Siehe hierzu auch Anmerkung 13. Zinserträge der Finanzanlagen werden im Erfolg Zinsengeschäft und Dividendenerträge der Finanzanlagen werden im Erfolg aus Finanzanlagen, zum Fair Value bewertet, erfasst. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt.
  • Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis bewertet (FVOCI) – Die Bewertung unterscheidet sich für Schuld- und Eigenkapitalinstrumente. Schuldinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei die Effektivzinsmethode angewendet wird, abzüglich etwaiger erwarteter Kreditverluste. Anschliessend erfolgt die Anpassung vom Wert der fortgeführten Anschaffungskosten auf den Fair Value. Der Fair Value dieser finanziellen Vermögenswerte wird anhand kotierter Anteile bemessen. Sofern kein aktiver Markt besteht oder es sich um nicht kotierte Vermögenswerte handelt, wird der Fair Value anhand geeigneter Bewertungsmethoden analog den finanziellen Vermögenswerten erfolgswirksam zum Fair Value ermittelt. Siehe hierzu auch Anmerkung 13. Etwaige Gewinne oder Verluste, die sich aus den Wertschwankungen ergeben, werden erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis verbucht. Zinsen auf Schuldinstrumente werden periodengerecht abgegrenzt und nach der Effektivzinsmethode unter dem Zinsertrag ausgewiesen. Bei Abgang des Schuldtitels erfolgt die Rezyklierung der in der Gesamtergebnisrechnung erfassten unrealisierten Gewinne oder Verluste in die Erfolgsrechnung. Beteiligungstitel werden zum Fair Value bewertet. Wertveränderungen, Gewinne oder Verluste werden im sonstigen Gesamtergebnis verbucht. Die Bemessung des Fair Value dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt identisch wie bei den Schuldtiteln. Dividendenerträge werden erfolgswirksam erfasst. Bei Abgang des Beteiligungstitels erfolgt keine Rezyklierung der in der Gesamtergebnisrechnung erfassten unrealisierten Gewinne oder Verluste in die Erfolgsrechnung. Diese werden erfolgsneutral in die Gewinnreserven umgegliedert.

1.4.2 Wertminderungen

Die in IFRS 9 enthaltenen, seit 1. Januar 2018 anzuwendenden Vorschriften zur Wertminderung basieren auf dem Expected Credit Loss Modell (ECL-Modell) und lösen das in IAS 39 verankerte Incurred Credit Loss Modell (ICR-Modell) ab. Für alle Positionen, die einem Kreditrisiko ausgesetzt sind und nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, muss nach IFRS 9 ein erwarteter Kreditverlust berechnet und verbucht werden. Die LLB-Gruppe hat vor dem Hintergrund von IFRS 9 ein Wertminderungsmodell entwickelt und implementiert, um erwartete Kreditverluste zu quantifizieren. Die erstmalige Verbuchung des erwarteten Kreditverlusts erfolgte erfolgsneutral über das Eigenkapital (Gewinnreserven).

Governance bezüglich Inputfaktoren, Annahmen und Schätzverfahren

Das Wertminderungsmodell für die Ermittlung des erwarteten Verlusts benötigt eine Reihe von institutsspezifischen Inputfaktoren, Annahmen und Schätzverfahren, was die Etablierung eines Governance-Prozesses bedingt. Die regelmässige Überprüfung, Festlegung und Bewilligung der Inputfaktoren, Annahmen und Schätzverfahren obliegt dem Group Credit Risk Committee und erfolgt mindestens jährlich. Des Weiteren stellen bei der LLB-Gruppe interne Kontrollsysteme die korrekte Quantifizierung des erwarteten Verlusts sowie die IFRS-Konformität sicher.

Segmentierung des Kreditportfolios

Die LLB-Gruppe segmentiert ihr Kreditportfolio nach zwei Kriterien: nach der Kreditart sowie nach dem Kundensegment. Für die Modellierung der Berechnungsparameter Kreditausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD), Kredithöhe bei Ausfall (Exposure at Default, EAD) und Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) werden folgende Kreditarten unterschieden:

  • Hypothekaranlagen
  • Lombardkredite
  • Blankokredite
  • Finanzgarantien
  • Kreditkarten
  • Bankanlagen besichert
  • Bankanlagen unbesichert
  • Finanzanlagen
  • SIC (Schweizerische Nationalbank)

Bei den ersten fünf genannten Kreditarten wird zudem unterschieden zwischen den Kundensegmenten Privatkunden, Firmenkunden sowie Öffentlich-rechtliche Schuldner. Es wurden somit 19 Segmente gebildet, die sich in der Modellierung der Berechnungsparameter unterscheiden, um das Kreditportfolio der LLB-Gruppe in möglichst homogene Risikogruppen zu unterteilen.

Modellierungsprinzipien und Berechnungslogik der erwarteten Kreditverluste

Die Berechnung des erwarteten Kreditverlusts basiert auf den Komponenten Kreditausfallwahrscheinlichkeit, Kredithöhe bei Ausfall und Verlustquote bei Ausfall, wobei diese Grössen szenarioabhängig ermittelt werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede in der Modellierung der Berechnungsparameter aufgezeigt.

  • PD: Abhängig vom Segment werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten unterschiedlich ermittelt. Bei Firmenkunden basieren die Ratings auf einem externen Scoring-Modell, bei welchem die Finanzabschlüsse der Firmenkunden als Basis für die Ermittlung der entsprechenden Ratings beziehungsweise der Ausfallwahrscheinlichkeiten dienen. Bei Bank- und Finanzanlagen werden die Ratings und Ausfallwahrscheinlichkeiten von externen Quellen bezogen (Moodys). Grundsätzlich werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten auf Positionsebene ermittelt. Eine Ausnahme dazu bilden die Privatkunden, wo eine globale Ausfallwahrscheinlichkeit für das gesamte Privatkundensegment zur Anwendung kommt. Unterschieden werden bei der Ermittlung dieser Portfolio-Ausfallwahrscheinlichkeit lediglich die oben aufgeführten Kreditsegmente. Diese Ausfallwahrscheinlichkeiten basieren auf internen historischen Ausfallraten. Eine Gemeinsamkeit aller Ratings ist, dass es sich um Ausfallwahrscheinlichkeiten auf zyklusbezogener Basis (Through-the-Cycle, TTC) handelt, die im Rahmen von Makroszenarien der erwarteten Wirtschaftslage angepasst werden (Point in Time, PiT). Die LLB-Gruppe schätzt zu diesem Zweck für Privat- und Firmenkunden die Entwicklung der Zinsen sowie des Bruttoinlandsprodukts und modelliert die Auswirkungen des zu erwartenden Wirtschaftsumfeldes auf die Ausfallwahrscheinlichkeiten. Bei Bank- und Finanzanlagen mit Ratings von Moodys wird der Ausblick der Ratingagenturen über die erwartete zukünftige Entwicklung der Ratings herangezogen.
  • EAD: Die Kredithöhe bei Ausfall wird anhand der durchschnittlichen fortgeführten Anschaffungskosten der jeweiligen Monatsperiode berechnet. Die Berechnung des Verlaufs der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt auf Basis der initialen Kredithöhe, aufgezinst mit dem Effektivzins und zu- oder abzüglich zusätzlicher Mittelzu- oder -abflüsse wie Amortisationszahlungen. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Periode werden aus dem Verlauf durch Integration und Teilung durch die Periodenlänge abgeleitet. Die Laufzeit der Kredite wird dabei durch die im Kreditvertrag vereinbarte Laufzeit definiert. Bei Krediten mit unbestimmter Laufzeit wird ein Modell zur Ermittlung der Laufzeit hinterlegt. Dabei wird auf die Kündigungsfrist abgestellt. Mittelzuflüsse (Kreditrückzahlungen) werden anhand der geplanten Amortisationen definiert. Mittelabflüsse (Krediterhöhungen) sind von der Kreditart und der gesprochenen, noch nicht genutzten Limite abhängig. Die erwartete Kreditnutzung wird dabei durch einen Credit-Conversion-Faktor definiert, der von internen Experten geschätzt wird.
  • LGD: Grundsätzlich können bezüglich der Ermittlung der Verlustquote bei Ausfall drei Herangehensweisen unterschieden werden: Interne Loss Given Default-Modelle (Kredite mit Grundpfandsicherheiten), interne Expertenschätzungen (Lombardkredite) und externe Studien von Moodys (Bank- und Finanzanlagen). Beim Loss Given Default-Modell werden die LGDs von hypothekarisch besicherten Krediten mittels Workout-Verfahren auf Positionsebene und unter Berücksichtigung der angelieferten Sicherheiten berechnet. Hierbei werden alle zukünftig erwarteten Cash Flows geschätzt und diskontiert. Zudem wird der Wert der Sicherheiten auf Grundlage der erwarteten Immobilienpreisentwicklung szenarioabhängig modelliert.

Der erwartete Kreditverlust errechnet sich als Produkt von PD, EAD und LGD.

Die Kreditqualität bestimmt die Ausgestaltung der Berechnung.

  • Kreditqualitätsstufe 1: Keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz; der erwartete Kreditverlust wird über ein Jahr berechnet.
  • Kreditqualitätsstufe 2: Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz; der erwartete Kreditverlust wird über die Restlaufzeit des Kredites berechnet.
  • Kreditqualitätsstufe 3: Default gemäss der Capital Requirements Regulation (CRR Art. 178); bei ausgefallenen Positionen wird eine Einzelwertberichtigung durch Group Recovery ermittelt und verbucht. Der erwartete Kreditverlust wird über die Restlaufzeit des Kredites berechnet.

Die Stufenzuordnung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des erwarteten Kreditverlusts, da dieser bei Stufe 2- und Stufe 3-Positionen, je nach verbleibender Restlaufzeit der Position, signifikant höher ausfallen kann als bei Stufe 1-Positionen.

Stufenzuordnung, Prüfung einer signifikanten Risikoerhöhung (Significant Increase in Credit Risk (SICR) Prüfung) und Cure Period

Im Rahmen der Stufenzuordnung wird festgelegt, welcher Kreditqualitätsstufe ein Kredit zuzuordnen ist. Neben vergangenheitsorientierten Tests werden für die Stufenzuordnung auch zukunftsorientierte Faktoren berücksichtigt.

Vergangenheitsorientiert wird bei der LLB-Gruppe beispielsweise geprüft, ob sich das Kreditrisiko einer Kreditposition seit Beginn der Vertragslaufzeit signifikant erhöht hat oder ob bereits Zahlungsrückstände bestehen. Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen führen zu einer Zuordnung in die Kreditqualitätsstufe 2, Zahlungsrückstände von mehr als 90 Tagen zu einer Zuordnung in die Kreditqualitätsstufe 3. Die LLB-Gruppe geht bei einer Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit um einen Prozentpunkt von einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos aus und berechnet für solche Kreditpositionen den erwarteten Verlust über die Restlaufzeit.

Zukunftsorientiert wird – basierend auf der Entwicklung der Zahlungsströme eines Kunden – geprüft, ob künftig mit einer Bonitätsverschlechterung des Kunden zu rechnen ist. Des Weiteren fliessen beispielsweise bei Bank- und Finanzanlagen die Erwartungen der Ratingagenturen über die zukünftige Entwicklung der Ratings in die Stufenzuordnung der Kreditpositionen mit ein.

Kreditpositionen, die sich in der Kreditqualitätsstufe 2 befinden, werden erst nach einer nachhaltigen Verbesserung der Kreditqualität wieder der Kreditqualitätsstufe 1 zugeordnet. Die Erfüllung der Kriterien der Kreditqualitätsstufe 1 während mindestens drei Monaten wird von der LLB-Gruppe als nachhaltig definiert.

Für Kreditpositionen, die sich in der Kreditqualitätsstufe 3 befinden, erfolgt die Einschätzung bezüglich einer nachhaltigen Verbesserung der Kreditqualität durch Group Recovery. Diese orientiert sich massgeblich daran, ob der Ausfall, wie ihn die LLB-Gruppe definiert, weiterhin besteht oder nicht. Auch hier gilt, dass für eine Rückführung in die Kreditqualitätsstufe 2 die zugrunde liegenden Kriterien während mindestens drei Monaten erfüllt sein müssen.

Beim erstmaligen Ansatz werden alle risikobehafteten Positionen der Stufe 1 zugeordnet, da keine bonitätsbeeinträchtigten finanziellen Vermögenswerte gekauft beziehungsweise generiert werden.

Makroszenarien

Für die Berechnung des erwarteten Kreditverlusts werden drei Szenarien berechnet: ein Basisszenario sowie ein Negativ- und Positivszenario. Die Szenarien werden dabei so ausgestaltet, dass die Eintretenswahrscheinlichkeit aller drei Szenarien gleich hoch ist. Aus dem Durchschnittswert dieser drei Szenarien resultiert der finale erwartete Kreditverlust.

Für die szenarioabhängige Ermittlung der erwarteten Kreditverluste verwendet die LLB-Gruppe die folgenden drei Makrofaktoren, die einen Einfluss auf die Bonität eines Schuldners sowie auf die Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten haben:

  • Bruttoinlandsprodukt
  • Zinsentwicklung
  • Immobilienpreisentwicklung

Die Herleitung der Makrofaktoren basiert auf der Einschätzung des Asset Management der LLB AG sowie auf dem Risikomanagement der LLB-Gruppe, wobei die Makrofaktoren regelmässig dem Group Credit Risk Committee zur Bewilligung vorgelegt werden.

Ausfalldefinition, Bestimmung der Bonität und Abschreibungspolitik

Die LLB-Gruppe lehnt sich unter IFRS 9 der aufsichtsrechtlichen Definition eines Ausfalls an (CRR Art. 178), um eine einheitliche Definition für aufsichtsrechtliche Zwecke und für Zwecke der Rechnungslegung sicherzustellen. Einerseits werden Forderungen, die mehr als 90 Tage überfällig sind, als ausgefallen angesehen und andererseits können auch Hinweise darauf, dass eine Forderung nicht beglichen wird, dazu führen, dass eine Forderung als ausgefallen klassifiziert wird.

Die LLB-Gruppe betrachtet finanzielle Vermögenswerte in ihrer Bonität als beeinträchtigt, wenn der erzielbare Wert, der über eine Barwertberechnung ermittelt wird, kleiner ist als der Buchwert. Die Differenz zwischen Barwert und Buchwert wird als Einzelwertberichtigung erfasst.

Die Abschreibungspolitik bei in der Bonität beeinträchtigten Vermögenswerten erfolgt zurückhaltend, da bei einem Forderungsverzicht die ausstehende Schuld anschliessend nicht mehr eingeholt werden kann. Die Abschreibung erfolgt nur, wenn laut Vollstreckungsentscheid die Schuld auch zukünftig nicht einbringbar ist, wenn ein Pfandausfallschein vorliegt, welcher es ermöglicht, trotz Abschreibung auch zukünftig die Restschuld beziehungsweise einen Teil der Restschuld einzufordern sowie bei Einigung mit dem Schuldner, dass die LLB beziehungsweise eine Tochter innerhalb der LLB-Gruppe auf einen Teil der Schuld unwiderruflich verzichtet.

Vertragsmodifikationen

Im Abschnitt «Stufenzuordnung, Prüfung einer signifikanten Risikoerhöhung und Cure Period» wird der Regelprozess zur Bewirtschaftung der Kreditqualitätsstufen beschrieben. Eine Vertragsmodifikation impliziert eine Veränderung der bestehenden Risikoeinschätzung eines finanziellen Vermögenswerts und hat dadurch einen Einfluss auf die Einstufung des finanziellen Vermögenswerts innerhalb des Wertminderungsmodells. Problematisch gestaltet es sich dann, wenn ein finanzieller Vermögenswert der Kreditqualitätsstufe 3 aufgrund der Modifikation als grundverschieden eingestuft wird. Die Ausbuchung und Neuerfassung führt dazu, dass der finanzielle Vermögenswert automatisch in die Kreditqualitätsstufe 1 eingestuft wird. Dies entspricht jedoch nicht dem Risikoprofil des finanziellen Vermögenswerts, sodass dieser nach der Modifikation erneut in die Kreditqualitätsstufe 3 überführt wird. Für finanzielle Vermögenswerte der Kreditqualitätsstufen 1 und 2 wird dem Regelprozess gefolgt.

1.4.3 Quantitative Offenlegung

Nachfolgende Tabellen verknüpfen die qualitativen Aussagen zu Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderungen und zeigen für die einzelnen Bewertungskategorien die Überleitung der Jahresendbestände für Bilanzpositionen unter IAS 39 auf die Jahresanfangsbestände unter IFRS 9:

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Überleitung der Buchwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten von IAS 39 auf IFRS 9

in Tausend CHF

 

Buchwert IAS 39 am 31.12.2017

 

Neubewertung

 

Buchwert IFRS 9 am 01.01.2018

Fortgeführte Anschaffungskosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiven

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39 und Schlussbilanz unter IFRS 9

 

4'129'723

 

 

 

4'129'723

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen gegenüber Banken

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39

 

1'940'433

 

 

 

 

Neubewertung: ECL-Wertberichtigung

 

 

 

–120

 

 

Schlussbilanz unter IFRS 9

 

 

 

 

 

1'940'313

 

 

 

 

 

 

 

Kundenausleihungen

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39

 

12'083'966

 

 

 

 

Neubewertung: ECL-Wertberichtigung

 

 

 

–10'679

 

 

Schlussbilanz unter IFRS 9

 

 

 

 

 

12'073'287

 

 

 

 

 

 

 

Rechnungsabgrenzungen

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39 und Schlussbilanz unter IFRS 9

 

39'395

 

 

 

39'395

 

 

 

 

 

 

 

Total Aktiven

 

18'193'517

 

–10'799

 

18'182'718

 

 

 

 

 

 

 

Fremdkapital

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39 und Schlussbilanz unter IFRS 9

 

943'316

 

 

 

943'316

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Kunden

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39 und Schlussbilanz unter IFRS 9

 

15'652'158

 

 

 

15'652'158

 

 

 

 

 

 

 

Ausgegebene Schuldtitel und Pfandbriefdarlehen

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39 und Schlussbilanz unter IFRS 9

 

1'169'027

 

 

 

1'169'027

 

 

 

 

 

 

 

Rechnungsabgrenzungen

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39 und Schlussbilanz unter IFRS 9

 

30'250

 

 

 

30'250

 

 

 

 

 

 

 

Total Fremdkapital

 

17'794'750

 

 

 

17'794'750

Die Differenz, die sich in den Bilanzpositionen aufgrund einer Neubewertung ergibt, entspricht der Differenz der Wertberichtigung zwischen IAS 39 und IFRS 9.

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in Tausend CHF

 

Buchwert IAS 39 am 31.12.2017

 

Reklassifizierung

 

Transfer

 

Buchwert IFRS 9 am 01.01.2018

*

Unter IAS 39 waren Fondsanteile unter den Beteiligungstiteln bilanziert. Unter IFRS 9 werden diese unter den Schuldtiteln bilanziert. Die erfolgswirksame Fair Value Bewertung erfolgt aufgrund nicht SPPI-konformer Zahlungsströme.

**

Die Reklassifizierung führt zu einer Umgliederung innerhalb des Eigenkapitals. Die Effekte sind in der konsolidierten Eigenkapitalentwicklung offengelegt.

Erfolgswirksam zum Fair Value

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiven

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Handelsbestände

 

 

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39 und Schlussbilanz unter IFRS 9

 

62

 

 

 

 

 

62

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39 und Schlussbilanz unter IFRS 9

 

58'740

 

 

 

 

 

58'740

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schuldtitel

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen

 

 

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39 und Schlussbilanz unter IFRS 9

 

915'108

 

 

 

 

 

915'108

Fondsanteile

 

 

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39

 

0

 

 

 

 

 

 

Transfer aus den Beteiligungstiteln FVTPL *

 

 

 

 

 

234'502

 

 

Schlussbilanz unter IFRS 9

 

 

 

 

 

 

 

234'502

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligungstitel

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligungstitel mit Infrastrukturcharakter

 

 

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39

 

23'449

 

 

 

 

 

 

Reklassifizierung: von FVTPL zu FVOCI **

 

 

 

–23'449

 

 

 

 

Schlussbilanz unter IFRS 9

 

 

 

 

 

 

 

0

Fondsanteile

 

 

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39

 

234'502

 

 

 

 

 

 

Transfer in die Schuldtitel FVTPL *

 

 

 

 

 

–234'502

 

 

Schlussbilanz unter IFRS 9

 

 

 

 

 

 

 

0

Sonstige Beteiligungstitel

 

 

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39 und Schlussbilanz unter IFRS 9

 

4'697

 

 

 

 

 

4'697

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Aktiven

 

1'236'557

 

–23'449

 

0

 

1'213'109

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fremdkapital

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39 und Schlussbilanz unter IFRS 9

 

117'448

 

 

 

 

 

117'448

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Fremdkapital

 

117'448

 

 

 

 

 

117'448

(XLS:) Download

in Tausend CHF

 

Buchwert IAS 39 am 31.12.2017

 

Reklassifizierung

 

Buchwert IFRS 9 am 01.01.2018

*

Die Reklassifizierung führt zu einer Umgliederung innerhalb des Eigenkapitals. Die Effekte sind in der konsolidierten Eigenkapitalentwicklung offengelegt.

Erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiven

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schuldtitel, zur Veräusserung verfügbar

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39

 

282'317

 

 

 

 

Reklassifizierung: von AfS zu FVOCI

 

 

 

–282'317

 

 

Schlussbilanz unter IFRS 9

 

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

Schuldtitel, erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39

 

0

 

 

 

 

Reklassifizierung: von AfS zu FVOCI

 

 

 

282'317

 

 

Schlussbilanz unter IFRS 9

 

 

 

 

 

282'317

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligungstitel

 

 

 

 

 

 

Beteiligungstitel mit Infrastrukturcharakter

 

 

 

 

 

 

Eröffnungsbilanz unter IAS 39

 

0

 

 

 

 

Reklassifizierung: von FVTPL zu FVOCI *

 

 

 

23'449

 

 

Schlussbilanz unter IFRS 9

 

 

 

 

 

23'449

 

 

 

 

 

 

 

Total Aktiven

 

282'317

 

23'449

 

305'766

(XLS:) Download
Überleitung der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste von IAS 39 / IAS 37 auf IFRS 9

in Tausend CHF

 

Wertberichtigung unter IAS 39 am 31.12.2017

 

Neubewertung

 

Wertberichtigung unter IFRS 9 am 01.01.2018

Kredite und Forderungen (IAS 39) / Fortgeführte Anschaffungskosten (IFRS 9)

 

 

 

 

 

 

Forderungen gegenüber Banken

 

0

 

120

 

120

Kundenausleihungen

 

77'445

 

10'679

 

88'124

Total

 

77'445

 

10'799

 

88'244

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in Tausend CHF

 

Wertberichtigung unter IAS 39 am 31.12.2017

 

Neubewertung

 

Wertberichtigung unter IFRS 9 am 01.01.2018

Zur Veräusserung verfügbar (IAS 39) / FVOCI (IFRS 9)

 

 

 

 

 

 

Schuldtitel

 

0

 

41

 

41

Total

 

0

 

41

 

41

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in Tausend CHF

 

Rückstellungen unter IAS 39 am 31.12.2017

 

Neubewertung

 

Rückstellungen unter IFRS 9 am 01.01.2018

Ausserbilanzpositionen

 

 

 

 

 

 

Kreditkarten

 

0

 

3

 

3

Finanzgarantien

 

2'120

 

2'771

 

4'891

Total

 

2'120

 

2'775

 

4'895

Beim Wechsel auf IFRS 9 erfolgte eine Reklassifizierung von Beteiligungstiteln mit Infrastrukturcharakter. Diese ehemals erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden neu erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis bewertet. Ohne Reklassifizierung wäre der Geschäftsertrag um Tausend CHF 505 höher.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung des Fair Value:

(XLS:) Download

in Tausend CHF

 

 

Erfolgte Reklassifizierung am 1. Januar 2018: von FVTPL zu FVOCI

 

 

Beteiligungstitel, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet am 31. Dezember 2017

 

23'449

Fair Value Gewinn / (Verlust), der erfasst worden wäre, wäre keine Reklassifizierung erfolgt

 

505

Fair Value am 30. Juni 2018

 

23'954

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigung für Kundenausleihungen im ersten Halbjahr 2018:

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Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

 

in Tausend CHF

 

Erwarteter 12-Monats-Kreditverlust

 

Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste ohne Bonitäts­beeinträchtigung

 

Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste mit Bonitäts­beeinträchtigung

 

Total

Kundenausleihungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Wertberichtigung am 1. Januar 2018 gemäss IAS 39

 

 

 

 

 

–77'445

 

–77'445

Neubewertungseffekt gemäss Erstanwendung IFRS 9

 

–8'944

 

–1'735

 

 

 

–10'679

Wertberichtigung am 1. Januar 2018 gemäss IFRS 9

 

–8'944

 

–1'735

 

–77'445

 

–88'124

Transfers

 

 

 

 

 

 

 

0

von Stufe 1 in Stufe 2

 

–7

 

7

 

 

 

0

von Stufe 2 in Stufe 1

 

–190

 

190

 

 

 

0

von Stufe 2 in Stufe 3

 

0

 

409

 

–409

 

 

von Stufe 3 in Stufe 2

 

0

 

–346

 

346

 

0

Zugang aufgrund Ausgabe neuer Kundenausleihungen

 

–1'026

 

–8

 

–364

 

–1'398

Abgang aufgrund Rücknahme von / Forderungsverzicht bei Kundenausleihungen

 

1'869

 

–188

 

1'570

 

3'251

Änderungen von PDs / LGDs / EADs und Laufzeiteffekt

 

994

 

407

 

0

 

1'401

Fremdwährungseinflüsse

 

1

 

0

 

–240

 

–239

Wertberichtigung am 30. Juni 2018

 

–7'302

 

–1'265

 

–76'542

 

–85'109

Die nachfolgende Tabelle zeigt den zur Wertberichtigung zugehörigen Spiegel betreffend die Entwicklung der Bilanzposition Kundenausleihungen:

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Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

 

in Tausend CHF

 

Erwarteter 12-Monats-Kreditverlust

 

Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste ohne Bonitäts­beeinträchtigung

 

Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste mit Bonitäts­beeinträchtigung

 

Total

Kundenausleihungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Bruttobuchwert am 1. Januar 2018 gemäss IAS 39

 

11'591'783

 

371'422

 

198'206

 

12'161'411

Transfers

 

 

 

 

 

 

 

 

von Stufe 1 in Stufe 2

 

–33'297

 

33'297

 

 

 

0

von Stufe 2 in Stufe 1

 

138'829

 

–138'829

 

 

 

0

von Stufe 2 in Stufe 3

 

 

 

–1'490

 

1'490

 

0

von Stufe 3 in Stufe 2

 

 

 

1'112

 

–1'112

 

0

Zugang aufgrund Ausgabe neuer Kundenausleihungen

 

2'800'781

 

18'125

 

2'245

 

2'821'151

Abgang aufgrund Rücknahme von / Forderungsverzicht bei Kundenausleihungen

 

–2'450'572

 

–43'486

 

–7'215

 

–2'501'273

Fremdwährungseinflüsse

 

–748

 

0

 

75

 

–673

Bruttobuchwert am 30. Juni 2018

 

12'046'777

 

240'151

 

193'689

 

12'480'617

1.5 Erstanwendung von IFRS 15

Seit 1. Januar 2018 wendet die LLB-Gruppe IFRS 15 an. Der neue Standard soll es dem Bilanzleser ermöglichen, Art, Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit der Umsatzerlöse sowie Cash Flows aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. Dabei ist zu beachten, dass nur für die Umsatzerlöse, die nicht im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten und anderen vertraglichen Rechten oder Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 «Finanzinstrumente» fallen, stehen, IFRS 15 anwendbar ist. Bezogen auf die Positionen der konsolidierten Erfolgsrechnung bedeutet dies, dass IFRS 15 relevante Erlöse unter dem Erfolg Dienstleistungs- und Kommissionsgeschäft sowie unter Übriger Erfolg verbucht sind.

Die LLB erwirtschaftet mit verschiedenen Dienstleistungen Erlöse. Gemäss IFRS 15 werden Erlöse über einen Zeitraum beziehungsweise zu einem Zeitpunkt erfasst, wenn die Verfügungsgewalt auf den Käufer übergeht und wenn hinreichend sicher ist, dass die Erlöse auch in der erfassten Höhe vereinnahmt werden können. Das heisst für variable Erlöse, dass die Erfassung erst dann erfolgen darf, wenn sichergestellt ist, dass es im Zeitpunkt fehlender Unsicherheit nicht zu signifikanten Stornierungen von zuvor erfassten Erlösen kommt.

Erlöserfassung über einen bestimmten Zeitraum

Typische Erlöse aus Gebühren und Dienstleistungen, die über einen Zeitraum erfasst werden, sind beispielsweise Gebühren für die Zurverfügungstellung einer IT-Infrastruktur, sodass der Kunde per Onlinebanking seine Geldgeschäfte bequem von zu Hause oder mobil von unterwegs erfüllen kann, Kartengebühren, beispielsweise für Debit- oder Kreditkarten oder auch Erlöse aus der Vermögensverwaltung.

Bei Dienstleistungen, die über einen Zeitraum erbracht werden, fliesst dem Kunden auch der Nutzen aus der Dienstleistung über den Zeitraum zu, da mit der Dienstleistungserbringung kontinuierlich die Verfügungsgewalt übertragen wird. Entsprechend werden die aus der Erbringung der Dienstleistung verbundenen Erlöse über den Zeitraum der Dienstleistungserbringung erfasst. Aufgrund der Ausgestaltung der Verträge bei der LLB-Gruppe besteht zwischen Erbringung der Dienstleistung und Zahlung des Entgelts durch den Kunden ein Zeitraum, der in der Regel maximal ein Jahr beträgt. Die Zahlung durch den Kunden erfolgt zu bestimmten Zeitpunkten, grundsätzlich vorrangig zum Ende eines Quartals.

Die mit der Erbringung der Dienstleistung entstandenen Kosten werden kontinuierlich über den Zeitraum erfasst, da es sich um Dienstleistungen handelt, die täglich anfallen und sich gleichen.

Erlöserfassung zu einem bestimmten Zeitpunkt

Typische Erlöse aus Gebühren und Dienstleistungen, die zu einem Zeitpunkt erfasst werden, sind beispielsweise Courtagen oder auch Bearbeitungszuschläge, die im Rahmen der Nutzung von Kreditkarten im Ausland anfallen.

Bei Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden, geht die Verfügungsgewalt zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden über. Der sich daraus ergebende Nutzen für den Kunden fällt einmalig zu diesem Zeitpunkt an. Entsprechend erfolgt auch die Erlöserfassung einmalig, das heisst zeitpunktbezogen.

Bei Dienstleistungen, die über einen Zeitraum erbracht werden, deren Entgelt jedoch variabel ist und bei denen über die Höhe des Erlöses ein hohes Mass an Unsicherheit besteht, wird der Erlös erst zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem es hochwahrscheinlich ist, dass es bei dem erfassten Erlös nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt. Dieser Sachverhalt tritt bei der LLB-Gruppe einzig im Rahmen von leistungsabhängigen Entgelten (Performance Fees) auf.

Die mit der Erbringung einer Dienstleistung entstandenen Kosten werden generell zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem die Dienstleistung erbracht wird. Eine Ausnahme bilden die Kosten, die im Rahmen leistungsabhängiger Dienstleistungen (u.a. Performance Fees) anfallen, da die Dienstleistung kontinuierlich über den Zeitraum erbracht wird, das Erreichen bestimmter Ziele aufgrund externer Faktoren jedoch unsicher ist. Entsprechend erfolgt hier die Erfassung der Kosten nicht zum Zeitpunkt der Erlöserfassung, sondern über den Zeitraum hinweg, in welchem die Dienstleistung zur Erreichung der Ziele erbracht wird.

Bewertung

Die erfassten Erlöse aus Gebühren und Dienstleistungen basieren auf den im Vertrag geregelten Leistungsverpflichtungen und den dafür zu zahlenden Entgelten durch den Kunden. Das Entgelt kann sowohl feste als auch variable Bestandteile beinhalten, wobei ein variables Entgelt nur im Rahmen der Vermögensverwaltung auftritt und durch bestimmte Schwellenwerte beeinflusst wird. Für den Kunden kann ein zusätzliches Entgelt anfallen, wenn beispielsweise eine bestimmte Rendite erzielt wird oder er sich entschieden hat, einen vorher festgelegten Prozentsatz auf sein Vermögen an einem vorher festgelegten Stichtag als Gebühr zu entrichten. Der Bemessungszeitraum beträgt grundsätzlich maximal ein Jahr und die Erlöserfassung erfolgt erst am Bemessungsstichtag. Erst dann ist die Wahrscheinlichkeit ausreichend gross, dass es nicht zu einer signifikanten Erlösstornierung kommt.

Grundsätzlich sind die Erlöse den einzelnen Leistungsverpflichtungen zuzuteilen. Bedingt durch das Geschäftsmodell geschieht dies für einen unwesentlichen Teil nicht, da für den Kunden auch die Möglichkeit besteht, für eine Anzahl verschiedener Dienstleistungen einen Pauschalbetrag (All-in Fee) zu zahlen. Abgesehen davon ist für jede Art von Leistungsverpflichtung das zugehörige Entgelt separat offengelegt.

Sofern bei Kombinationen mehrerer Produkte Rabatte gewährt werden, lassen sich diese den einzelnen Leistungsverpflichtungen zuordnen.

2 Änderungen im Konsolidierungskreis

Im ersten Semester 2018 gab es Veränderungen im Konsolidierungskreis. Rückwirkend per 1. Januar 2018 fusionierten die Gesellschaften LLB Beteiligungen AG, LLB Holding (Schweiz) AG und LLB Linth Holding AG, wobei die LLB Linth Holding AG als übernehmende Gesellschaft aus der Fusion hervorging. Nach der Fusion erfolgte die Umfirmierung von LLB Linth Holding AG in LLB Holding AG. Neu in den Konsolidierungskreis aufgenommen wurde die LB(Swiss) Investment AG, die seit Mai den Namen LLB Swiss Investment AG trägt. Weitere Informationen zu dieser Akquisition sind im Abschnitt «Unternehmenserwerbe» offengelegt.

3 Währungsumrechnung

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Stichtagskurs

 

30.06.2018

 

31.12.2017

1 USD

 

0.9912

 

0.9765

1 EUR

 

1.1571

 

1.1715

1 GBP

 

1.3073

 

1.3201

 

 

 

 

 

Durchschnittskurs

 

1. Sem. 2018

 

1. Sem. 2017

1 USD

 

0.9680

 

0.9903

1 EUR

 

1.1661

 

1.0772

1 GBP

 

1.3235

 

1.2552

4 Risikomanagement

Die LLB-Gruppe ist in ihrer operativen Tätigkeit finanziellen Risiken, wie Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko, sowie operationellen Risiken ausgesetzt. Die Zwischenberichterstattung enthält im Allgemeinen keine Risikomanagementinformationen. Aufgrund der Einführung von IFRS 9 für Geschäftsjahre, beginnend am oder nach dem 1. Januar 2018, werden relevante Informationen im Textabschnitt «Erstanwendung von IFRS 9» in Kapitel 1.4 als Bestandteil der Rechnungslegungsgrundsätze offengelegt. Wir verweisen zudem auf die Risikomanagementinformationen im Geschäftsbericht 2017. Mit Ausnahme der Änderungen im Bereich der Kreditrisiken gab es keine wesentlichen Änderungen zum 31. Dezember 2017.

5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die LLB hat am 4. Juli 2018 die Semper Constantia Privatbank AG (Semper Constantia) mit Sitz in Wien vollständig übernommen. Der erwartete Kaufpreis beträgt EUR 195 Mio. Erworben wurden Nettoaktiven von rund EUR 107 Mio. Eine detaillierte Offenlegung erfolgt im Geschäftsbericht 2018. Die Kaufpreisallokation ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Der definitive Kaufpreis wird nach Ablauf der Earn-Out-Periode Ende Juni 2019 festgelegt.

Es gab keine weiteren wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, welche zusätzliche Angaben oder eine Korrektur der konsolidierten Halbjahresrechnung 2018 erfordern würden.