14 Rückstellungen

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in Tausend CHF

 

Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken

 

Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken und Restruktu­rierungen

 

Total 2019

 

Total 2018

Stand am 1. Januar

 

21'917

 

8'534

 

30'451

 

30'903

Zugänge aus Konsolidierungskreisänderung

 

0

 

0

 

0

 

154

Zweckkonforme Verwendung

 

–1'094

 

–299

 

–1'393

 

–2'703

Neubildung zulasten der Erfolgsrechnung

 

4'640

 

1'096

 

5'736

 

5'244

Auflösung zugunsten der Erfolgsrechnung

 

–5'828

 

–367

 

–6'195

 

–3'146

Änderungen aufgrund von Wechselkursschwankungen

 

0

 

–25

 

–25

 

0

Stand am 30. Juni 2019 / 31. Dezember 2018

 

19'635

 

8'938

 

28'573

 

30'451

Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken

Die LLB-Gruppe ist im Rahmen des banküblichen Geschäftsgangs in Rechtsstreitigkeiten involviert. Sie nimmt für laufende und drohende Rechtsfälle Rückstellungen vor, wenn Zahlungen beziehungsweise Verluste nach Einschätzung der LLB wahrscheinlich sind und wenn deren Betrag abgeschätzt werden kann.

Nachfolgend werden Verfahren per 30. Juni 2019 beschrieben, die für die finanzielle Berichterstattung von Bedeutung sein könnten. Die LLB-Gruppe ist bestrebt, Schadenersatzforderungen, den Umfang eines Verfahrens oder andere Informationen offenzulegen, sodass es dem Bilanzleser möglich sein sollte, ein allfälliges Risiko für die LLB-Gruppe einzuschätzen.

Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG, ehemals Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, gehört zu den Kategorie-1-Banken, die mit den US-Behörden eine individuelle Lösung zur Beilegung der US-Steuerthematik erzielen müssen. Die LLB (Schweiz) AG hat per Ende 2013 ihre Banktätigkeit eingestellt und wurde im Oktober 2014 aus der Aufsicht der FINMA entlassen. Für die Abwicklung ist die LLB Verwaltung (Schweiz) AG zuständig. Sie steht in enger Kooperation mit den US-Behörden und ist unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften bestrebt, an einer abschliessenden Erledigung der Angelegenheit mitzuarbeiten. Das Management erachtet das rechtliche Risiko eines Mittelabflusses, weil die LLB (Schweiz) AG US-Recht, im Speziellen US-Steuerrecht, nicht eingehalten haben könnte, per 30. Juni 2019 als wahrscheinlich. Basierend auf den Berechnungskriterien der zwischen der LLB AG, Vaduz, und den US-Behörden abgeschlossenen Vereinbarung über einen Verzicht auf Strafverfolgung («Non-Prosecution Agreement») und getätigten Zahlungen von anderen Banken sowie im Rahmen der Verhandlungen gewonnener neuer Erkenntnisse wurde die Rückstellung per 30. Juni 2019 um total CHF 5.5 Millionen reduziert.

Anfang 2015 wurden der LLB Verwaltung (Schweiz) AG, ehemals Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, zwei Klagen in Verbindung mit einem Investitionsprojekt zugestellt. Die Kläger behaupten, mehrere Personen, welche in keinem Zusammenhang zur LLB Verwaltung (Schweiz) AG stehen, hätten sich dafür eingesetzt, dass ein Investor eine Summe in ein Investitionsprojekt eingebracht habe. Dieses Investitionsprojekt war inexistent und die betrügerisch tätigen Personen konnten einen Teil der Investitionssumme veruntreuen. Die Kläger haben die LLB Verwaltung (Schweiz) AG auf Ersatz eines Teils der veruntreuten Gelder zuzüglich Zinsen eingeklagt. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG bestreitet, dass Handlungen eines ehemaligen Mitarbeiters zu einem solchen Schaden geführt haben, der ersatzpflichtig wäre. Anfang Oktober 2017 urteilte der High Court of Justice in London erstinstanzlich, dass ein Fehlverhalten eines ehemaligen Mitarbeiters vorliegt und die LLB Verwaltung (Schweiz) AG für dessen Fehlverhalten sowie den von ihm verursachten Schaden mithaftet. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG haftet nicht aufgrund eines Fehlverhaltens ihrerseits. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG hat gegen dieses erstinstanzliche Urteil Beschwerde erhoben. Aufgrund des erstinstanzlichen Urteils und der nicht aufschiebenden Wirkung der Beschwerde hat die LLB Verwaltung (Schweiz) AG im Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von CHF 15.1 Mio. für den Schaden sowie für Zinsen und Rechtsanwaltskosten von Dritten beim Gericht hinterlegt.

Im März 2019 erging das Urteil des Court of Appeal in London über die Beschwerde der LLB Verwaltung (Schweiz) AG. Der Court of Appeal gab der Beschwerde der LLB Verwaltung (Schweiz) AG in Bezug auf ihre eigene Haftung keine Folge. Für die zusätzlichen Kosten für das bisherige Verfahren wurde per 30. Juni 2019 eine Rückstellung in Höhe von CHF 4.3 Mio. gebildet. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG hat entschieden, keine weiteren rechtlichen Schritte einzuleiten.

Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG wird ihre Ansprüche auf Rückerstattung des Schadens gegenüber der Versicherung geltend machen.

Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken und Restrukturierungsmassnahmen

Die LLB (Österreich) AG wird voraussichtlich per 1. Januar 2020 die Bankensoftware Avaloq einführen. Der Dienstleistungsvertrag zur Nutzung der bestehenden Bankensoftware Tambas mit der CPB Software (Austria) GmbH, Wien, kann frühestens per Ende 2021 beidseitig gekündigt werden. Für die potenziell zu zahlenden, aber nicht genutzten Dienstleistungsentgelte für die Jahre 2020 und 2021 im Umfang von CHF 3.9 Mio. wurde per 31. Dezember 2018 eine Rückstellung gebildet. Das Management erachtet diese weiterhin als ausreichend.

Die Rückstellungen für Restrukturierungsmassnahmen beziehen sich auf die im Oktober 2015 kommunizierte Strategie StepUp2020 der LLB-Gruppe. Für daraus ableitbare Kosten betreffend Um- und Rückbauten sowie für Aufwendungen bei Sozialplänen für die Mitarbeitenden der LLB (Österreich) AG wurden per 30. Juni 2019 Rückstellungen für Restrukturierungsmassnahmen in Höhe von CHF 1.6 Mio. bilanziert.