Rechnungslegungsgrundsätze
1 Rechnungslegungsgrundsätze
1.1 Grundlagen der Abschlusserstellung
Der vorliegende konsolidierte Halbjahresbericht wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard zur Zwischenberichterstattung (IAS 34 «Zwischenberichterstattung») erstellt und steht im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die in der ungeprüften konsolidierten Halbjahresrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen denjenigen des Geschäftsberichts 2018. Darüber hinaus werden die seit 1. Januar 2019 gültigen Regelungen berücksichtigt.
Die ungeprüfte konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst nicht alle Angaben, wie sie in der geprüften konsolidierten Jahresrechnung 2018 enthalten sind, und sollte daher zusammen mit der geprüften konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2018 gelesen werden. Die Erstellung erfolgte aufgrund börsenaufsichtsrechtlicher Verpflichtungen und dient, neben der Erfüllung eben dieser, zu Informationszwecken.
Angesichts von Präzisierungen in der Darstellung kann die Halbjahresrechnung Umgliederungen beinhalten. Diese haben keine Ergebniseffekte zur Folge. Sofern die Reklassifizierung in einer Anmerkung vorgenommen wird, hat dies keine Auswirkung in den Primary Statements. Es erfolgen keine weiteren Angaben, da lediglich die Art der Darstellung angepasst wurde.
In der Erfolgsrechnung wurden aus der Linie «Sachaufwand» CHF 2.8 Mio. in die Linie «Erwartete Kreditverluste» umgegliedert. Für Hintergrundinformationen zur geänderten Darstellung wird auf den Geschäftsbericht 2018, Abschnitt «Offenlegung der Wertminderungen» verwiesen.
Die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Semper Constantia Privatbank AG wurde am 14. Juni 2019 abgeschlossen. Daraus resultierte eine Erhöhung des im Zuge der Transaktion entstandenen Goodwill um CHF 0.7 Mio. Weitere Informationen sind im Kapitel «Unternehmenserwerbe» offengelegt.
1.2 Schätzungen zur Erstellung der Halbjahresrechnung
Das Management muss bei der Erstellung der konsolidierten Halbjahresrechnung gemäss IFRS Schätzungen und Annahmen treffen. Dazu gehören Aussagen über zukunftsgerichtete Entwicklungen, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann. Sie beinhalten Risiken und Unsicherheiten einschliesslich, aber nicht beschränkt auf zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, Devisenkurse, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber sowie andere Faktoren, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dies kann sich auf einzelne Positionen im Ertrag und Aufwand, auf Aktiven und Verpflichtungen sowie auf die Offenlegung von Eventualforderungen und -verpflichtungen auswirken. Die Verwendung von Informationen und Annahmen, die der LLB per Bilanzstichtag vorliegen, ist für die Schätzung einzelner Positionen unerlässlich. Die tatsächlich eintretenden Ereignisse in der Zukunft können von der Schätzung merklich abweichen, was zu wesentlichen Veränderungen in der Konzernrechnung führen kann. Die LLB hat keine Verpflichtung, in diesem Halbjahresbericht gemachte zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren. Die IFRS enthalten Richtlinien, die von der LLB-Gruppe bei der Erstellung der konsolidierten Halbjahresrechnung Annahmen und Schätzungen erfordern. Erwartete Kreditverluste, Goodwill, immaterielle Anlagen, Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken, Fair-Value-Bestimmungen für Finanzinstrumente und Vorsorgepläne sind Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind. Erläuterungen dazu sind in den Anmerkungen 14 und 15 der konsolidierten Halbjahresrechnung 2019 beziehungsweise in den Anmerkungen 13, 18, 25, 33 und dem eigenen Abschnitt «Vorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen» der konsolidierten Jahresrechnung 2018 aufgeführt.
Die LLB-Gruppe überprüft periodisch die aktuariellen Annahmen und Parameter, welche für die Berechnung der Vorsorgeverpflichtung herangezogen werden. Die in der Jahresrechnung 2018 verwendeten aktuariellen Annahmen und Parameter für den Diskontierungszinssatz, künftige Gehaltssteigerungen und Rentenanpassungen sowie die Lebenserwartung wurden in der Halbjahresrechnung 2019 entsprechend angepasst.
1.3 Neue IFRS, Änderungen und Interpretationen
Neue IFRS sowie Überarbeitungen und Interpretationen von bestehenden IFRS, welche für Geschäftsjahre beginnend am 1. Januar 2019 oder später anzuwenden sind, wurden publiziert beziehungsweise traten in Kraft.
Für das Geschäftsjahr 2019 sind für die LLB-Gruppe der neue Standard IFRS 16 «Leasingverhältnisse» sowie die Interpretation IFRIC 23 «Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung» als relevant eingestuft worden. Änderungen an IFRS 9 «Finanzinstrumente» bezüglich vorzeitiger Kündigungsrechte und IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» bezüglich Änderungen eines leistungsorientierten Vorsorgeplans innerhalb der Berichtsperiode wurden vorzeitig bereits 2018 angewendet. Die Übernahme der jährlichen Anpassungen im Rahmen der weiteren Verbesserungen (Annual Improvements to IFRS 2015 – 2017 Cycle) haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der LLB-Gruppe.
- IFRS 16 «Leasingverhältnisse» – Der neue Standard IFRS 16 regelt die Bilanzierung und Offenlegung von Leasingverhältnissen. Als Leasingverhältnis ist ein Vertrag definiert, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Alle Leasingverhältnisse sind zu bilanzieren, sofern nicht die Option für kurzfristige Laufzeiten beziehungsweise geringwertige Vermögenswerte genutzt wird. Aus der Bilanzierung resultiert eine Bilanzverlängerung, was sich grundsätzlich negativ auf die regulatorisch erforderlichen Eigenmittel und die entsprechenden regulatorischen Kennzahlen, wie die Tier 1 Ratio, auswirkt. Sofern ein Leasingverhältnis aktiviert wird, führt dies zur Erfassung einer Leasingverbindlichkeit und eines Nutzungsrechts (Right of Use Asset). Der bilanzierte Wert entspricht einem Barwert. Für die Berechnung der Höhe des Barwerts nutzt die LLB-Gruppe eine neu eingeführte Software. Als Leasingsachverhalte existieren Mieten für Räumlichkeiten und Liegenschaften sowie für Fahrzeuge. Diese haben eine Bilanzverlängerung von rund CHF 33.0 Mio. beziehungsweise rund 0.1 Prozent zur Folge. Der Standard trat per 1. Januar 2019 in Kraft und wird seitdem erstmalig durch die LLB-Gruppe angewendet. Als Übergangsmethode diente der vereinfachte Ansatz (modifizierte retrospektive Methode); die Höhe des Nutzungsrechts entsprach der Höhe der Leasingverbindlichkeit. Es erfolgte keine Anpassung von Vergleichsinformationen. Für den Übergang wurden im Rahmen der Erstanwendung praktische Behelfe genutzt. Die neuen IFRS 16 Regelungen wurden auf alle Leasingverhältnisse angewendet, die bereits unter IAS 17 «Leasingverhältnisse» bestanden beziehungsweise nicht auf Verträge angewendet, die unter IAS 17 nicht als Leasingverhältnis eingestuft wurden. Die zugrunde liegenden Leasingverhältnisse können wegen ihrer Ähnlichkeit zusammengefasst werden, sodass bei gleicher Duration der gleiche Abzinsungssatz genutzt wird. Je nach Laufzeit liegen die Zinssätze zur Berechnung der Leasingverbindlichkeit zwischen 0.14 und 1.67 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung dient der Grenzfremdkapitalzinssatz, der gemäss IFRS 16 bei Wahl der modifiziert retrospektiven Anwendung im Übergang vorgeschrieben wird. Da es sich bei den zugrunde liegenden Leasingverhältnissen nicht um belastende Verträge handelt, wurde im Rahmen des Übergangs auf eine Wertminderungsprüfung verzichtet. Sofern möglich, erfolgte die Einstufung als kurzfristiges Leasingverhältnis beziehungsweise Leasingverhältnis von geringem Wert sowie die Neubeurteilung der Laufzeit bei Vorliegen von Verlängerungs- und / oder Kündigungsoptionen. Die Auswirkungen hinsichtlich einer Verschlechterung von Kennzahlen bei der Einführung des neuen Standards sind nicht wesentlich.
- IFRIC 23 «Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung» – Die Interpretation gibt Leitlinien, wie zu versteuernde Gewinne beziehungsweise steuerliche Verluste, steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften sowie Steuersätze zu behandeln sind, sofern Unsicherheit darüber besteht, inwiefern Steuerbehörden die einzelnen Steuerpositionen anerkennen. In einem ersten Schritt ist zu bestimmen, ob jede steuerliche Behandlung einzeln beziehungsweise ob mehrere steuerliche Behandlungen gemeinsam beurteilt werden sollen. Dabei ist zu evaluieren, ob es wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörde die jeweilige steuerliche Behandlung beziehungsweise die Kombination von steuerlichen Behandlungen akzeptiert, welche das Unternehmen bei seiner Ertragsteuererklärung verwendet hat oder zu verwenden beabsichtigt. Sofern es wahrscheinlich ist, dass die steuerliche Behandlung im Abschluss im Einklang mit der Ertragsteuererklärung steht, ist der offengelegte Betrag im Abschluss identisch mit dem Betrag in der Ertragsteuererklärung. Ist dies nicht wahrscheinlich, unterscheiden sich beide Beträge, da gemäss IFRS der wahrscheinlichste Betrag beziehungsweise der erwartete Wert der steuerlichen Behandlung zu erfassen ist. Die Interpretation trat per 1. Januar 2019 in Kraft und wird seitdem erstmalig durch die LLB-Gruppe angewendet. Die Anwendung erfolgt vollständig retrospektiv. Die Übernahme der Änderungen hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der LLB-Gruppe, Übergangseffekte ergeben sich nicht. In Spezialfällen klärt die LLB-Gruppe grundsätzlich vorab mit den Steuerbehörden, in welcher Höhe diese Posten steuerlich angesetzt werden können.
Für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2020 oder später gelten die bereits im Geschäftsbericht 2018 aufgeführten Regelungen. Es gab keine Neuerungen seitens des IASB und auch keine Änderungen in der Einschätzung bezüglich der Relevanz seitens der LLB-Gruppe.
1.4 IFRS 16 «Leasingverhältnisse»
1.4.1 Bewertung
Die Erstbewertung erfolgt zum Bereitstellungsdatum, das Nutzungsrecht entspricht der Leasingverbindlichkeit. Die Bewertung der Leasingverbindlichkeit basiert auf den festen Leasingzahlungen über die Laufzeit sowie der Beurteilung von Verlängerungs- und / oder Kündigungsoptionen. Verträge mit speziellen Vertragsinhalten, beispielsweise variablen Leasingzahlungen, Kaufoptionen oder auch Strafzahlungen liegen zurzeit nicht vor. Für die Berechnung des Barwerts wird, sofern bekannt, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz verwendet. Liegt dieser nicht vor, wird auf den Grenzfremdkapitalzinssatz abgestellt. Für die Berechnung des Barwerts wird der Grenzfremdkapitalzinssatz genutzt, welcher der Duration des Leasingverhältnisses entspricht. Sofern es sich um kurzfristige Leasinglaufzeiten oder geringwertige Leasingverhältnisse handelt, wird das Leasingverhältnis nicht bilanziert, sondern direkt über die Erfolgsrechnung erfasst.
Die Folgebewertung für das Nutzungsrecht erfolgt nach dem Anschaffungskostenmodell und für die Leasingverbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten. Änderungen am Buchwert, losgelöst von den zugrunde liegenden Bewertungsmodellen, entstehen bei Neubewertungen sowie Änderungen des Leasingverhältnisses. Vorrangig treten diese in der LLB-Gruppe aufgrund einer Neubeurteilung einer Verlängerungs- und / oder Kündigungsoption sowie einer Änderung des periodisch zu zahlenden Betrags auf. Sofern Änderungen zu einem neuen Leasingsachverhalt führen, der losgelöst von dem bestehenden Leasingverhältnis zu bewerten ist, wird für das originäre Verhältnis der Diskontierungszinssatz beibehalten, für das separate Leasingverhältnis wird ein solcher bestimmt. Sofern Änderungen nicht zu einem neuen Leasingsachverhalt führen, wird für den effektiven Zeitpunkt der Änderung mittels der Berechnung der Duration des Leasingverhältnisses für die restliche Laufzeit ein modifizierter Diskontierungszinssatz bestimmt.
1.4.2 Offenlegung
Der Anstieg von den unter IAS 17 ausgewiesenen Verpflichtungen aus Operating Leases von CHF 15.5 Mio. auf CHF 33.0 Mio. als Erstbilanzierungswert für Leasingverhältnisse unter IFRS 16 erklärt sich im Wesentlichen aus der Neubewertung von Laufzeitoptionen für im Übergangszeitpunkt bestehende Leasingverträge.
1.5 Ausgegebene Anleihen
Am 27. Mai 2019 wurde eine Anleihe ausgegeben. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Weitere Informationen werden in Anmerkung 13 «Ausgegebene Anleihen» offengelegt.
2 Änderungen im Konsolidierungskreis
Im 1. Semester 2019 gab es keine Veränderungen im Konsolidierungskreis.
Es wurden Anteile in Höhe von 30 Prozent an der Gesellschaft Gain Capital Management S.A.R.L. mit Sitz in Luxemburg zu einem Wert von Tausend EUR 3.6 erworben. Die Gesellschaft besitzt den Status eines assoziierten Unternehmens; die Bilanzierung erfolgt nach der Equity-Methode.
3 Währungsumrechnung
Download |
Stichtagskurs |
30.06.2019 |
31.12.2018 |
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1 USD |
0.9760 |
0.9866 |
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1 EUR |
1.1095 |
1.1282 |
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Durchschnittskurs |
1. Sem. 2019 |
1. Sem. 2018 |
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1 USD |
0.9958 |
0.9680 |
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1 EUR |
1.1270 |
1.1661 |
4 Risikomanagement
Die LLB-Gruppe ist in ihrer operativen Tätigkeit finanziellen Risiken, wie Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko, sowie operationellen Risiken ausgesetzt. Im Rahmen der Halbjahresberichterstattung 2019 erfolgen nur qualitative Offenlegungen bezüglich der Kreditrisiken. Für eine detaillierte Offenlegung verweisen wir auf die Risikomanagementinformationen im Geschäftsbericht 2018.
Das Kreditportfolio der LLB-Gruppe hat sich im Lauf des ersten Halbjahres 2019 hinsichtlich des Wertes der absoluten Ausleihungen nicht wesentlich verändert. Für die Ausleihungen der Stufe 1 und Stufe 2 resultiert ein geringer Rückgang der erwarteten Kreditverluste. Einen wesentlichen Anteil am positiven Ergebnisbeitrag haben aufgrund verschiedener Massnahmen, die durch Recovery-Management eingeleitet wurden, Stufe 3-Positionen. Der Ergebnisbeitrag aus erwarteten Kreditverlusten über alle kreditrisikobehafteten Positionen wird in der konsolidierten Erfolgsrechnung offengelegt und beträgt CHF 3.7 Mio., wovon CHF 2.7 Mio. aus der Stufe 3 resultieren.
5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG hat mit den US-Behörden im Zusammenhang mit dem US-Geschäft der ehemaligen Liechtensteinischen Landesbank (Schweiz) AG einen Vergleich erzielt und ein «Non-Prosecution Agreement» unterzeichnet. Sie verpflichtet sich zu einer Zahlung von USD 10.7 Mio. Die Zahlung ist durch Rückstellungen gedeckt. Aus der Auflösung der nicht mehr benötigten Rückstellungen resultiert im zweiten Semester 2019 ein positiver Ergebniseffekt vor Steuern von rund CHF 4 Mio.