28 Rückstellungen

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in Tausend CHF

 

Rück­stellungen für Rechts- und Prozess­risiken

 

Rück­stellungen für andere Geschäfts­risiken und Restruktu­rierungsmass­nahmen

 

Total 2019

 

Total 2018

Stand am 1. Januar

 

21'917

 

8'534

 

30'451

 

30'903

Zugänge aus Konsolidierungskreisänderung

 

 

 

 

 

 

 

154

Zweckkonforme Verwendung

 

–11'937

 

–577

 

–12'514

 

–2'703

Neubildung zulasten der Erfolgsrechnung

 

4'640

 

2'467

 

7'108

 

5'244

Auflösung zugunsten der Erfolgsrechnung

 

–9'365

 

–886

 

–10'251

 

–3'146

Änderungen aufgrund von Wechselkursschwankungen

 

 

 

–97

 

–97

 

0

Stand am 31. Dezember

 

5'255

 

9'441

 

14'697

 

30'451

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in Tausend CHF

 

31.12.2019

 

31.12.2018

 

+/− %

Kurzfristige Rückstellungen

 

14'697

 

30'451

 

–51.7

Langfristige Rückstellungen

 

0

 

0

 

 

Total

 

14'697

 

30'451

 

–51.7

Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken

Nachfolgend werden Verfahren per 31. Dezember 2019 beschrieben, die für die finanzielle Berichterstattung von Bedeutung sein könnten. Die LLB-Gruppe ist bestrebt, Schadenersatzforderungen, den Umfang eines Verfahrens oder andere Informationen offenzulegen, sodass es dem Bilanzleser möglich sein sollte, ein allfälliges Risiko für die LLB-Gruppe einzuschätzen.

Im zweiten Semester 2019 hat die LLB Verwaltung (Schweiz) AG mit den US-Behörden im Zusammenhang mit dem US-Geschäft der ehemaligen Liechtensteinischen Landesbank (Schweiz) AG einen Vergleich erzielt. Sie verpflichtete sich zu einer Zahlung von USD 10.7 Mio. Die Zahlung erfolgte in 2019 und war durch Rückstellungen gedeckt. Durch den Abschluss des Verfahrens konnte die LLB-Gruppe den restlichen Bestand an Rückstellungen in der Höhe von CHF 9.4 Mio. erfolgswirksam auflösen.

Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG, ehemals Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, wurde wegen eines Sachverhalts, der sich 2011 zugetragen hatte, eingeklagt. Der High Court of Justice in London urteilte erstinstanzlich, dass ein Fehlverhalten eines ehemaligen Mitarbeitenden vorliegt und die ehemalige Bank für dessen Fehlverhalten sowie den von ihm verursachten Schaden mithaftet. Die ehemalige Bank haftet nicht aufgrund eines Fehlverhaltens ihrerseits. Die bislang in diesem Fall geleisteten Zahlungen wurden bereits 2017 über den Sachaufwand verbucht. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG hat gegen das erstinstanzliche Urteil Beschwerde erhoben. Die Berufungsinstanz bestätigte das Urteil des High Court of Justice in wesentlichen Punkten. Für die zusätzlichen Kosten des Verfahrens wurde per 31. Dezember 2019 eine Rückstellung in Höhe von CHF 4.3 Mio. gebildet. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG hat entschieden, keine weiteren rechtlichen Schritte einzuleiten. Sie wird ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen.

Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken und Restrukturierungsmassnahmen

Die LLB (Österreich) AG führt per 1. Januar 2020 die Bankensoftware Avaloq ein. Der Dienstleistungsvertrag zur Nutzung der bestehenden Bankensoftware Tambas mit der CPB Software (Austria) GmbH, Wien, kann frühestens per Ende 2021 beidseitig gekündigt werden. Für die potenziell zu zahlenden, aber nicht genutzten Dienstleistungsentgelte für die Jahre 2020 und 2021 besteht eine Rückstellung von CHF 3.8 Mio. Das Management erachtet diese weiterhin als ausreichend.

Die Rückstellungen für Restrukturierungsmassnahmen beziehen sich auf die im Oktober 2015 kommunizierte Strategie StepUp2020 der LLB-Gruppe. Für daraus ableitbare Kosten betreffend Sozialplänen für die Mitarbeitenden wurden per 31. Dezember 2019 Rückstellungen für Restrukturierungsmassnahmen in Höhe von CHF 2.1 Mio. bilanziert.