Wirtschaftliche Leistung
Finanzielle Stabilität
Liechtenstein gehört zu den elf Ländern weltweit, die ein AAA-Rating besitzen. Am 3. Juni 2019 bestätigte Standard & Poor’s (S&P) erneut die Bestnote für die Kreditwürdigkeit des Landes. Liechtenstein kennt keine Staatsverschuldung, sondern verfügt dank der strengen Haushaltsdisziplin über hohe Reserven. Der international stark vernetzte, stabile Finanz- und Bankenplatz trägt massgeblich zum Staatsergebnis bei. Fast ein Viertel des Bruttoinlandsproduktes Liechtensteins wird im Finanzsektor erwirtschaftet. Auch für die LLB-Gruppe gehört eine sehr gute Eigenmittelausstattung zum Selbstverständnis. Wir erfüllen bereits seit vielen Jahren die gemäss Regelwerk Basel III seit 2019 geforderte Kernkapitalquote von 13 Prozent (siehe Kapitel «Finanz- und Risikomanagement»).
Volkswirtschaftlicher Beitrag
Die LLB-Gruppe richtet ihre Geschäftspolitik nach den Marktgegebenheiten aus und ist bestrebt, unter Beachtung von ethischen und ökologischen Grundsätzen einen angemessenen Gewinn zu erzielen. Schliesslich spielt die LLB-Gruppe für die Volkswirtschaft Liechtensteins eine wichtige Rolle: Ihr Beitrag – Dividende, direkte Steuern und Abgeltung für die Staatsgarantie – belief sich für das Jahr 2019 auf CHF 49.3 Mio. (2018: CHF 45.5 Mio.). Die LLB erhält für ihre Banken und Gruppengesellschaften in Liechtenstein, in der Schweiz und in Österreich keine finanzielle Unterstützung seitens der Regierungen.
Als systemrelevante Bank unterliegt die LLB einer speziell strengen Finanzmarktregulierung und hohen Eigenkapitalanforderungen. Mit der Umsetzung der Eigenkapitalrichtlinie der Europäischen Union (Capital Requirements Directive, CRD IV) und der Einlagensicherungs- und Anlegerschutzstift ung (EAS) verfügt Liechtenstein über ein modernes Sicherungssystem, das eine angemessene Eigenkapitalausstattung sowie den Schutz der Kundeneinlagen gewährleistet (siehe Kapitel «Regulatorische Vorgaben und Entwicklungen»). Die Staatsgarantie wurde per 1. Juli 2019 im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Landtag und der Regierung abgeschafft.