Nichtfinanzielle Berichterstattung
Der Geschäftsbericht der LLB-Gruppe enthält seit 2015 einen integrierten Stakeholder-Bericht. Damit unterstreichen wir unsere proaktive Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung.
Seit 2017 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie grosse Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden durch eine EU-Richtlinie verpflichtet, in ihrem Geschäftsbericht über «Corporate Social Responsibility», kurz CSR, zu informieren. Mit der darauf basierenden Änderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) führte das EWR-Land Liechtenstein erstmals eine Regulierung der Berichterstattung über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen ein. Diese umfassen unter anderem Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die LLB hat diese EWR-Anforderungen bereits ein Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes in Liechtenstein erfüllt.