Eigenkapitalanforderungen

Überarbeitung der EU-Bankenregulierung

Im Jahr 2014 wurde durch die neu erlassene «Capital Requirements Regulation» (CRR) und eine Änderung der «Capital Requirements Directive» (CRD IV) ein erster Teil der Basel-III-Standards in liechtensteinisches Recht überführt. Mit dem Bankenpaket werden nun weitere wichtige Bestandteile des Ende 2017 im Wesentlichen fertig gestellten Basel-III-Rahmenwerks auf europäischer Ebene durch Änderungen der CRR (CRR II) und CRD (CRD V) umgesetzt. Das EU-Bankenpaket ändert und ergänzt ausserdem das 2017 in Liechtenstein eingeführte neue Abwicklungsregime. Für den Abwicklungsfall werden die Mindestanforderungen an das Haftkapital (Minimum Requirements for own funds and Eligible Liabilities, MREL) angepasst. Die strengeren neuen Regelungen erhöhen das für den Fall einer Abwicklung zur Verfügung stehende Haftkapital (Bail-in-Kapital) der Banken und steigern dadurch deren Abwicklungsfähigkeit. Dies reduziert das Risiko, dass bei Bankenabwicklungen auf öffentliche Mittel zurückgegriffen werden muss, und führt somit zu einem besseren Gleichgewicht von Kontrolle und Haftung.