Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Liechtensteinischen Landesbank Aktiengesellschaft Vaduz

Bericht zur Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung

Prüfungsurteil

Wir haben die konsolidierte Jahresrechnung der Liechtensteinischen Landesbank Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften («LLB-Gruppe») – bestehend aus der konsolidierten Erfolgsrechnung und der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung für das am 31. Dezember 2019 endende Jahr, der konsolidierten Bilanz zum 31. Dezember 2019, der konsolidierten Eigenkapitalentwicklung und der konsolidierten Mittelflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze – geprüft. Nach unserer Beurteilung vermittelt die konsolidierte Jahresrechnung (Seiten 116 bis 209) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der LLB-Gruppe zum 31. Dezember 2019 sowie deren Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem liechtensteinischen Gesetz.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem liechtensteinischen Gesetz und den International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung“ unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der LLB-Gruppe unabhängig in Übereinstimmung mit den liechtensteinischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Unser Prüfungsansatz

Gesamtwesentlichkeit konsolidierte Jahresrechnung: CHF 7.0 Mio.

Wir haben bei vier Gruppengesellschaften in drei Ländern Prüfungen („full scope audits“) durchgeführt. Unsere Prüfungen decken 86 % des Ergebnisses vor Steuern sowie 100 % der Bilanzsumme ab.

Als besonders wichtige Prüfungssachverhalte haben wir folgende Themen identifiziert:

  • Bewertung von Kundenausleihungen
  • Werthaltigkeit des Goodwills

Wesentlichkeit

Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die konsolidierte Jahresrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser konsolidierten Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können.

Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die konsolidierte Jahresrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die konsolidierte Jahresrechnung als Ganzes zu beurteilen.

Gesamtwesentlichkeit konsolidierte Jahresrechnung

 

CHF 7.0 Mio.

 

 

 

Herleitung

 

5% vom Gewinn vor Steuern

 

 

 

Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit

 

Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir das Ergebnis vor Steuern, da dies aus unserer Sicht diejenige Grösse ist, an der die Erfolge der LLB-Gruppe üblicherweise gemessen werden. Zudem stellt das Ergebnis vor Steuern eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberlegungen dar.

Wir haben mit dem Group Audit Committee vereinbart, diesem im Rahmen unserer Prüfung festgestellte, falsche Darstellungen über CHF 0.35 Mio. mitzuteilen; ebenso alle falschen Darstellungen unterhalb dieses Betrags, die aus unserer Sicht jedoch aus qualitativen Überlegungen eine Berichterstattung nahelegen.

Umfang der Prüfung

Unsere Prüfungsplanung basiert auf der Bestimmung der Wesentlichkeit und der Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen der konsolidierten Jahresrechnung. Wir haben hierbei insbesondere jene Bereiche berücksichtigt, in denen Ermessensentscheide getroffen wurden. Dies trifft zum Beispiel auf wesentliche Schätzungen in der Rechnungslegung zu, bei denen Annahmen gemacht werden und die von zukünftigen Ereignissen abhängen, die von Natur aus unsicher sind. Wie in allen Prüfungen haben wir das Risiko der Umgehung von internen Kontrollen durch die Gruppenleitung und, neben anderen Aspekten, mögliche Hinweise auf ein Risiko für beabsichtigte falsche Darstellungen berücksichtigt.

Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur konsolidierten Jahresrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Organisation der LLB-Gruppe, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher die LLB-Gruppe tätig ist.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung von Kundenausleihungen

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die LLB-Gruppe gewährt Kredite an Privatpersonen, Unternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften vorwiegend in Liechtenstein und der Schweiz.

Die Kundenausleihungen sind per 31. Dezember 2019 mit CHF 13.0 Mia. (2018: CHF 12.9 Mia.) das grösste Aktivum der LLB-Gruppe, wobei der Hauptteil der Forderungen (87 % der gesamten Kundenausleihungen) hypothekarisch gedeckte Kredite betrifft. Überdies gewährt die LLB-Gruppe Betriebs- und Lombardkredite.

Die Bewertung der Kundenausleihungen erfolgt durch die Anwendung der Effektivzinsmethode sowie durch die Berechnung eines erwarteten Kreditverlusts («Expected Credit Loss», ECL). Der erwartete Kreditverlust errechnet sich als Produkt von Kreditausfallwahrscheinlichkeit, Kredithöhe bei Ausfall und Verlustquote bei Ausfall. Der erwartete Kreditverlust wird über die Restlaufzeit des Kredites berechnet. Bei ausgefallenen Positionen wird eine Einzelwertberichtigung ermittelt und verbucht. Bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlustes sowie der Ermittlung der Höhe von Einzelwertberichtigungen bestehen Ermessensspielräume. Wir haben uns auf folgende zwei Prüfungssachverhalte fokussiert:

  • Die von der LLB-Gruppe verwendeten Methoden zur Identifikation aller Kundenausleihungen des Gesamtkreditportfolios mit möglichem ertberichtigungsbedarf einschliesslich Krediten, die gemäss Definition der LLB-Gruppe Wertberichtigungsanzeichen aufweisen.
  • Die Angemessenheit und konsistente Anwendung der von der Gruppenleitung vorgegebenen Weisungen und Arbeitsanleitungen für die Berechnung
    des erwarteten Kreditverlustes sowie der Ermittlung der Höhe von Einzelwertberichtigungen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu den Kundenausleihungen und die angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs sowie zur Bewertung der Deckungen gehen aus dem Geschäftsbericht hervor.

Wir verweisen auf die Seite 126 (Rechnungslegungsgrundsätze: Finanzielle Vermögenswerte, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet), die Seite 128 (Rechnungslegungsgrundsätze: Wertminderungen), die Seite 141 (Anmerkungen zur konsolidierten Bilanz: 13 Kundenausleihungen) und die Seiten 190 bis 205 (Risikomanagement: Kreditrisiken).

Unser Prüfungsvorgehen

Wir haben die Angemessenheit und Wirksamkeit folgender Schlüsselkontrollen im Zusammenhang mit der Bewertung von Kundenausleihungen des Gesamtkreditportfolios überprüft:

  • Kreditabwicklung und -bewilligung: Stichprobenweise Prüfung der Vorgaben und Prozesse in den gruppeninternen Weisungen und Arbeitsanleitungen im Rahmen der Kreditabwicklung. Des Weiteren haben wir die stufengerechte Bewilligung gemäss Kompetenzordnung überprüft.
  • Kreditüberwachung (periodische Wiedervorlage): Stichprobenweise Prüfung von identifizierten Risikokrediten sowie der Ermittlung eines allfälligen Wertberichtigungsbedarfs.
  • Kreditbewertung (ECL): Stichprobenweise Prüfung der Durchführung der wesentlichen Kontrollen im ECL-Berechnungs- und Verbuchungsprozess.

Wo materielle Ermessensspielräume bestanden, setzten wir zusätzlich im Rahmen von aussagebezogenen Detailprüfungen der kreditvergebenden Entscheidungskompetenz eine eigene kritische Meinung entgegen. Unsere Detailprüfungen umfassten:

  • Stichprobenweise Prüfungen von Neugeschäften und Risikopositionen des Gesamtkreditportfolios (einschliesslich Positionen mit Einzelwertberichtigungen beziehungsweise Wertberichtigungsanzeichen) zur Beurteilung, ob allenfalls zusätzliche Wertberichtigungen nötig waren.
  • Stichprobenweise Prüfung der Methodik zur Ermittlung von Wertberichtigungen des Gesamtkreditportfolios auf Angemessenheit und Übereinstimmung mit den internen von der Gruppenleitung vorgegebenen Weisungen und Arbeitsanleitungen.
  • Stichprobenweise Prüfung der ermittelten ECL-Werte hinsichtlich Richtigkeit der Inputdaten im Modell, der Plausibilisierung der Annahmen und Konsistenz zu den Methoden und Verfahren der Bank, der Berechnung des ECL-Wertes sowie der korrekten Erfassung im System.

Die Prüfungen von Schlüsselkontrollen und unsere Detailprüfungen erlauben es uns, die Bewertung von Kundenausleihungen angemessen zu beurteilen. Die von der LLBGruppe getroffenen Annahmen lagen im Rahmen unserer Erwartungen.

Werthaltigkeit des Goodwills

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die LLB-Gruppe weist per 31. Dezember 2019 einen Goodwill in Höhe von CHF 163.8 Mio. (2018: CHF 169.3 Mio.) aus. Der Goodwill entstand bei Akquisitionen von Tochtergesellschaften und wird den vier zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) Liechtensteinische Landesbank AG, Bank Linth LLB AG, Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG und LLB Swiss Investment AG zugewiesen.

Der Goodwill wird von der LLB-Gruppe mindestens einmal im Jahr mittels Impairment Test auf Werthaltigkeit überprüft. Dabei muss der errechnete Nutzwert höher als der Buchwert sein, andernfalls bestünde Wertberichtigungsbedarf. Die LLB-Gruppe verwendet ein Discounted-Cash-Flow-Bewertungsmodell (DCF-Methode). Bei der DCFMethode wird der Nutzwert aufgrund der zukünftig erwarteten Geldflüsse ermittelt. Die Methode beinhaltet folgende wesentliche Annahmen und Ermessensspielräume:

  • Annahmen zu den erwarteten Geldflüssen.
  • Annahmen zu den Diskontierungssätzen und der langfristigen Wachstumsraten.

Wir verweisen auf die Seite 131 (Rechnungslegungsgrundsätze: Goodwill und andere immaterielle Anlagen) und die Seiten 150 bis 152 (Anmerkungen zur konsolidierten Bilanz: 19 Goodwill und andere immaterielle Anlagen).

Unser Prüfungsvorgehen

Als Basis für unsere Prüfung haben wir die von der Gruppenleitung durchgeführten Analysen und Berechnungen verwendet. Unter Beizug eines Bewertungsexperten haben wir folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:

  • Plausibilisierung der von der LLB-Gruppe durchgeführten Analysen bezüglich Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs.
  • Beurteilung der Angemessenheit der DCF Methode sowie deren Implementierung.
  • Überprüfung des Management-Prozesses in Bezug auf die Erstellung der Mittelfristplanungen.
  • Plausibilisierung der Mittelfristplanungen der Tochtergesellschaften (CGUs) sowie Beurteilung der erwarteten Geldflüsse mittels Soll-Ist-Vergleiche.
  • Plausibilisierung der angenommenen Wachstumsraten sowie der Diskontierungssätze anhand externer Marktinformationen.
  • Prüfung der Sensitivitätsanalysen der verwendeten Parameter und Annahmen.

Die von der LLB-Gruppe getroffenen Annahmen lagen im Rahmen unserer Erwartungen.

Übrige Informationen im Geschäftsbericht

Der Verwaltungsrat ist für die übrigen Informationen im Geschäftsbericht verantwortlich. Die übrigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht dargestellten Informationen, mit Ausnahme der konsolidierten Jahresrechnung, der Jahresrechnung der Liechtensteinischen Landesbank Aktiengesellschaft und unserer dazugehörigen Berichte.

Die übrigen Informationen im Geschäftsbericht sind nicht Gegenstand unseres Prüfungsurteils zur konsolidierten Jahresrechnung und wir machen keine Prüfungsaussage zu diesen Informationen.

Im Rahmen unserer Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung ist es unsere Aufgabe, die übrigen Informationen im Geschäftsbericht zu lesen und zu beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten Jahresrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen.

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die konsolidierte Jahresrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer konsolidierten Jahresrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer konsolidierten Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung der konsolidierten Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der LLBGruppe zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die LLB-Gruppe zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem liechtensteinischen Gesetz und den ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser konsolidierten Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Prüfung in Übereinstimmung mit dem liechtensteinischen Gesetz und den ISA üben wir während der gesamten Prüfung pflichtgemässes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen in der konsolidierten Jahresrechnung, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Ausserkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der LLB-Gruppe abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängenden Angaben.
  • schlussfolgern wir über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit durch den Verwaltungsrat sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der LLB-Gruppe zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung treffen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bericht auf die dazugehörigen Angaben im Anhang der konsolidierten Jahresrechnung aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Berichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der LLBGruppe von der Fortführung der Geschäftstätigkeit zur Folge haben.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt der konsolidierten Jahresrechnung einschliesslich der Angaben im Anhang sowie, ob die konsolidierte Jahresrechnung die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass eine sachgerechte Gesamtdarstellung erreicht wird.
  • erlangen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb der LLB-Gruppe, um ein Prüfungsurteil zur konsolidierten Jahresrechnung abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Verwaltungsrat und dem Group Audit Committee aus, unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Prüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschliesslich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung erkennen.

Wir geben dem Verwaltungsrat und dem Group Audit Committee auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihnen über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern zutreffend – damit zusammenhängende Schutzmassnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Verwaltungsrat und dem Group Audit Committee ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bericht, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schliessen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äusserst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bericht mitgeteilt werden soll, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

Der konsolidierte Jahresbericht (Seiten 114 bis 115) zum 31. Dezember 2019 entspricht dem liechtensteinischen Gesetz und den Statuten. Ferner steht der konsolidierte Jahresbericht im Einklang mit der konsolidierten Jahresrechnung und enthält gemäss unserer Beurteilung keine wesentlichen fehlerhaften Angaben.

Wir empfehlen, die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung zu genehmigen.

PricewaterhouseCoopers AG

Philippe Bingert
dipl. Wirtschaftsprüfer (CH)

Claudio Tettamanti
dipl. Wirtschaftsprüfer
(Leitender Revisor)

St. Gallen, 9. März 2020