3 Verwaltungsrat

3.1 Mitglieder

a) Name, Nationalität, Ausbildung und beruflicher Hintergrund

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Name

 

Jahrgang

 

Beruf

 

Nationalität

*

Präsident

**

Vizepräsidentin

Georg Wohlwend *

 

1963

 

Betriebsökonom

 

FL

Gabriela Nagel-Jungo **

 

1969

 

Professorin für Financial Management

 

CH

Patrizia Holenstein

 

1957

 

Rechtsanwältin

 

CH

Urs Leinhäuser

 

1959

 

Betriebsökonom

 

CH

Thomas Russenberger

 

1975

 

Personalleiter

 

FL

Richard Senti

 

1964

 

Betriebsökonom

 

FL

Karl Sevelda

 

1950

 

Bankmanager i. R.

 

AT

Die Generalversammlung vom 3. Mai 2019 wählte Karl Sevelda neu in den Verwaltungsrat. Damit umfasst das Gremium wieder das statutarische Maximum von sieben Mitgliedern. Patrizia Holenstein wurde für eine dritte Amtszeit von drei Jahren wiedergewählt.

Ausbildung:

  • Lizenziat der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Zürich, Richtung Wirtschaftsinformatik, 1991
  • International Professional Development Program an der University of Tulsa (USA), 1992
  • Swiss Banking School, 1999
  • EFQM-Assessor, 2007
  • Management-Ausbildung an der Hochschule St. Gallen, 2008
  • Steuerausbildung an der Universität Liechtenstein, 2012
  • Swiss Board School, St. Gallen, 2014

Beruflicher Hintergrund:

  • Werkstipendium der Martin Hilti Stiftung bei der Hilti, Tulsa (USA), 1992 – 1993
  • Mitarbeiter Abteilung Organisation bei der VP Bank AG, Vaduz, 1994 – 1996
  • Stellvertretender Leiter Logistik bei der VP Bank AG, Vaduz, 1996 – 1998
  • Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Logistik bei der VP Bank AG, Vaduz, 1998 – 2000
  • Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Trust Banking bei der VP Bank AG, Vaduz, 2000 – 2006
  • Mitglied Group Executive Management und Leiter Intermediaries bei der VP Bank AG, Vaduz, 2006 – 2010
  • Mitglied Group Executive Management und Leiter Banking Liechtenstein & Regional Market bei der VP Bank AG, Vaduz, 2010 – 2012
  • Partner und Mitglied der Geschäftsleitung der Salmann Investment Management AG, Vaduz, 2013 – 2014

Ausbildung:

  • Lizenziat der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Zürich, 2001
  • Diplom Höheres Lehramt in den Handelsfächern, 2004
  • Dr. oec. publ. Universität Zürich, 2007
  • Professur für Financial Management, verliehen von der ZFH, 2011
  • Dipl. Digital Transformation Officer, 2019

Beruflicher Hintergrund:

  • Semesterassistentin an der Professur für Betriebswirtschaft an der ETH Zürich, 1998 – 1999
  • Leiterin Finanz- und Lohnbuchhaltung bei der netto-netto AG, Wetzikon, 2002 – 2005
  • Assistentin am Institut für Rechnungswesen und Controlling (Prof. Dr. C. Meyer) der Universität Zürich, 1999 – 2007
  • Dozentin und Projektleiterin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), seit 2007
  • Leiterin des Zentrums Accounting & Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), seit 2010 (2016 weiterentwickelt zum «Institut für Financial Management»)
  • Stellvertretende Leiterin der Abteilung Banking, Finance, Insurance an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), seit 2011

Ausbildung:

  • Lizenziat der Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule St. Gallen, 1989
  • Dr. oec. HSG, Hochschule St. Gallen, 1994

Beruflicher Hintergrund:

  • Assistent an der Hochschule St. Gallen, 1988 – 1990
  • Controller in der Division Bohrmontage bei der Hilti AG, Schaan, 1991 – 1994
  • Leiter Controlling der Business Unit Direktmontage bei der Hilti AG, Schaan, 1994 – 1998
  • Leiter Finanzen, Logistik und Personalwesen der Hilti CR s.r.o, Prag, 1998 – 2000
  • Leiter Finanz- und Rechnungswesen (CFO) des Konzernbereichs Infratec bei der Von Roll Infratec Holding AG, Zürich, 2000 – 2003
  • CFO der Hoval Gruppe, Vaduz, seit 2003

Ausbildung:

  • Lizenziat der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich 1980
  • Dr. iur. Universität Zürich, 1981
  • Anwaltspatent, 1985
  • LLM London School of Economics, 1989

Beruflicher Hintergrund:

  • Lehrbeauftragte an der Universität Zürich, 1981 – 1984
  • Gerichtssekretärin beim Bezirksgericht Zürich und beim Obergericht des Kantons Zürich, 1981 – 1985
  • Anwältin bei Haymann & Beglinger, Zürich, 1985 – 1988
  • Anwältin bei Clifford Chance London (Banking Department), London 1989 – 1990
  • Holenstein Rechtsanwälte AG, Zürich, Gründerin und Managing Partner, seit 1990

Ausbildung:

  • Bachelor of Science, Business Information Systems, FH Liechtenstein, 2004
  • Master of Business Administration (MBA) in Entrepreneurship, Hochschule Liechtenstein, 2007

Beruflicher Hintergrund:

  • thyssenkrupp Presta AG, Eschen, Projektleiter Organisationsentwicklung, 2000 – 2005
  • thyssenkrupp Presta AG, Eschen, Bereichspersonalleiter für technische und kaufmännische Bereiche, 2005 – 2010
  • thyssenkrupp Presta AG, Eschen, Leiter HR Services, 2010 – 2013
  • thyssenkrupp Presta AG, Eschen, Global Head of Human Resources der tk Steering Group, seit 2013

Ausbildung:

  • Dipl. Betriebsökonom HWV, 1983
  • IMD Lausanne, SSE 1998

Beruflicher Hintergrund:

  • Steuerkommissär bei der Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen, 1983 – 1986
  • Stellvertretender Leiter der Steuerabteilung der Refidar Moore Stephens AG, Zürich, 1986 – 1988
  • Group Controller bzw. Managing Director Cerberus Dänemark (1992) bei der Cerberus AG, Männedorf, 1988 – 1994
  • Leiter Konzerncontrolling bzw. CFO der Division Piping Systems bei der Georg Fischer AG, Schaffhausen, 1995 – 1999
  • CFO und Mitglied der Gruppenleitung bei der Mövenpick Holding AG, Adliswil, 1999 – 2003
  • CFO und Leiter Corporate Center sowie Mitglied der Konzernleitung bei der Rieter Holding AG, Winterthur, 2003 – 2011
  • CFO und Deputy CEO sowie Mitglied der Konzernleitung bei der Autoneum Holding AG, Winterthur, 2011 – 2014
  • Unternehmer, seit 2014
  • Managing-Partner der ADULCO GmbH, Winterthur, seit 2016

Ausbildung:

  • Magister der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien, 1973
  • Mitarbeiter des Wirtschaftspolitischen Instituts und freie Forschungstätigkeit für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, 1973 – 1976
  • Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien, 1980

Beruflicher Hintergrund:

  • Referent für Kommerzkredite und Exportfinanzierungen bei der Creditanstalt-Bankverein, 1977 – 1983
  • Wirtschaftspolitischer Leiter des Büros des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie, 1983 – 1985
  • Creditanstalt-Bankverein London und New York, 1985
  • verschiedene Führungsfunktionen bei der Creditanstalt-Bankverein (Hauptabteilungsleiter Exportfinanzierungen, stv. Leiter des Bereichs Finanzierungen, Leiter des Bereichs Finanzierungen, Leiter des Bereichs Internationale Konzerne und Versicherungen und Leiter des Bereichs Firmenkunden), 1986 – 1997
  • Mitglied des Vorstands und verantwortlich für das Firmenkundengeschäft, Corporate-, Trade- & Exportfinance weltweit bei der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, 1998 – 2013
  • stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Bank International AG, 2010 – 2013
  • Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Bank International AG, 2013 – 2017
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Semper Constantia Privatbank AG, 2017 – 2018

b) Exekutive / nicht exekutive Mitglieder

Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates der Liechtensteinischen Landesbank AG sind nicht exekutive Mitglieder. Gemäss Art. 22 des liechtensteinischen Bankengesetzes in Verbindung mit Art. 10 des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank müssen die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle einerseits und die Geschäfts- beziehungsweise Gruppenleitung andererseits in den Händen verschiedener Organe sein. Kein Mitglied des Verwaltungsrates darf der Geschäfts- beziehungsweise Gruppenleitung angehören.

c) Unabhängigkeit

Alle Mitglieder des Verwaltungsrates sind unabhängig im Sinne der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance. Kein Mitglied des Verwaltungsrates gehörte 2019 sowie in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren der Gruppen- beziehungsweise Geschäftsleitung der Liechtensteinischen Landesbank oder einer Konzerngesellschaft an. Kein Mitglied stand in wesentlichen geschäftlichen Beziehungen mit der Liechtensteinischen Landesbank oder einer Konzerngesellschaft. Laut Art. 12 des liechtensteinischen Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen müssen Verträge mit Mitgliedern des Verwaltungsrates schriftlich abgeschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates, wobei die gleichen Konditionen wie gegenüber Dritten gelten.

3.2 Weitere wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen

  • Georg Wohlwend ist Mitglied des Verwaltungsrates der Neutrik AG, Schaan, und der Seed X Liechtenstein AG, Schaan, sowie Präsident des Verwaltungsrates der Alegra Capital AG, Vaduz.
  • Gabriela Nagel-Jungo ist Mitglied des Verwaltungsrates der Ruetschi Technology AG, Muntelier, und der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich.
  • Patrizia Holenstein ist Mitglied des Verwaltungsrates der Argos Holding AG, Sarnen, der Oase Holding AG, Baar, und der Bellerive Estates AG, Zürich.
  • Urs Leinhäuser ist Mitglied des Verwaltungsrates der Burckhardt Compression Holding AG, Winterthur, der Ammann Group Holding AG, Bern, der VAT Group AG, Haag, der Pensador Partner AG, Zürich, und Präsident des Verwaltungsrates der AVESCO AG, Langenthal.
  • Thomas Russenberger ist Präsident des Stiftungsrates der Pensionskasse «Presta-Stiftung», Eschen.
  • Karl Sevelda ist Mitglied des Aufsichtsrates der SIGNA Development Selection AG und der SIGNA Prime Selection AG, Wien / Innsbruck, der Siemens AG Österreich, Wien, sowie Mitglied des Verwaltungsrates der RHI Magnesita NV, Arnhem (NL) / Wien. Ausserdem ist er Stiftungsvorstand der CUSTOS Privatstiftung, Graz, Präsident des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria, Wien, und Präsident der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR).

Ansonsten üben die Mitglieder des Verwaltungsrates keine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien bedeutender liechtensteinischer, schweizerischer und ausländischer Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts aus. Sie nehmen auch keine dauernden Leitungs- und Beraterfunktionen für wichtige liechtensteinische, schweizerische oder ausländische Interessengruppen wahr und bekleiden weder amtliche Funktionen noch politische Ämter.

3.3 Anzahl der zulässigen Tätigkeiten

Die Liechtensteinische Landesbank AG untersteht nicht der schweizerischen Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Sie hat keine statutarischen Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten erlassen.

3.4 Wahl und Amtszeit

3.4.1 Grundsätze des Wahlverfahrens

Gemäss dem Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Liechtensteinische Landesbank gehören dem Verwaltungsrat fünf bis sieben Mitglieder an, die von der Generalversammlung jeweils einzeln gewählt werden. Ihre Amtszeit dauert drei Jahre, wobei ein Jahr den Zeitraum von einer ordentlichen Generalversammlung bis zur nächsten umfasst. Die Mitglieder sind zweimal wiederwählbar. In begründeten Fällen kann der Präsident des Verwaltungsrates nach Ablauf von drei Amtsperioden nochmals für eine ausserordentliche Amtsdauer von längstens zwei Jahren gewählt werden.

Im Gruppenreglement «Group Nomination & Compensation Committee» (vgl. Ziffer 3.5.2 «Personelle Zusammensetzung sämtlicher Verwaltungsratsausschüsse, deren Aufgaben und Kompetenzregelung») ist festgehalten, dass der Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen zur Corporate Governance die Kontinuität durch planmässige Erneuerung und Nachfolge sowie durch angemessene Staffelung der Amtszeiten (keine Gesamterneuerungswahl) anstrebt.

Den Präsidenten wählt die Generalversammlung, den Vizepräsidenten wählt der Verwaltungsrat aus seiner Mitte. Die aus einer Ersatzwahl hervorgegangenen neuen Mitglieder des Verwaltungsrates beziehungsweise der Präsident werden für die volle Amtsperiode von drei Jahren gewählt. Die Generalversammlung kann Mitglieder des Verwaltungsrates aus wichtigen Gründen abberufen.

Das Präsidium des Verwaltungsrates hat seit 2017 Georg Wohlwend inne, das Vizepräsidium seit 2018 Gabriela Nagel-Jungo, Protokollführer ist seit April 2013 Cyrill Sele.

3.4.2 Erstmalige Wahl und verbleibende Amtsdauer

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Name

 

Erstmalige Ernennung

 

Gewählt bis

Georg Wohlwend

 

2017

 

2020

Gabriela Nagel-Jungo

 

2014

 

2020

Patrizia Holenstein

 

2013

 

2022

Urs Leinhäuser

 

2014

 

2020

Thomas Russenberger

 

2018

 

2021

Richard Senti

 

2018

 

2021

Karl Sevelda

 

2019

 

2022

3.5 Interne Organisation

3.5.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat

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Name

 

Funktion

 

Mitgliedschaft in Ausschüssen

*

Vorsitz

Georg Wohlwend

 

Präsident

 

Group Nomination & Compensation Committee *
Strategieausschuss *

Gabriela Nagel-Jungo

 

Vizepräsidentin

 

Group Audit Committee *
Strategieausschuss

Patrizia Holenstein

 

Mitglied

 

Group Audit Committee
Group Risk Committee

Urs Leinhäuser

 

Mitglied

 

Group Audit Committee
Group Risk Committee
Strategieausschuss

Thomas Russenberger

 

Mitglied

 

Group Nomination & Compensation Committee

Richard Senti

 

Mitglied

 

Group Risk Committee *
Group Nomination & Compensation Committee

Karl Sevelda

 

Mitglied

 

Strategieausschuss

3.5.2 Personelle Zusammensetzung sämtlicher Verwaltungsratsausschüsse, deren Aufgaben und Kompetenzregelung

Der Verwaltungsrat kann gemäss Statuten die nach seinem Ermessen erforderlichen Ausschüsse bestellen. Zur Unterstützung hat er drei ständige Ausschüsse eingesetzt: Group Nomination & Compensation Committee, Group Audit Committee und Group Risk Committee. Zudem besteht ein ad hoc gebildeter Strategieausschuss. Der Verwaltungsrat wählt aus seinem Kreis die Ausschussmitglieder und bestimmt die Vorsitzenden. Nicht in das Group Audit Committee beziehungsweise das Group Risk Committee wählbar ist der Präsident des Verwaltungsrates. Jeder der Ausschüsse setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen. Als vorbereitende beziehungsweise beratende Gremien befassen sie sich vertieft mit den ihnen zugewiesenen Aufgaben, legen dem Verwaltungsrat die Ergebnisse ihrer Arbeit vor und stellen Anträge, wenn Entscheidungen gefällt werden müssen.

Die Ausschussmitglieder müssen über Fachkenntnisse verfügen, die dem übernommenen Aufgabenbereich entsprechen. Alle Mitglieder müssen unabhängig sein.

Die Amtsdauer in den Ausschüssen entspricht längstens der Mandatsdauer im Verwaltungsrat. Mit Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat endet auch das Mandat im Ausschuss.

Für die drei ständigen Ausschüsse hat der Verwaltungsrat separate Reglemente erlassen, in welchen die Aufgaben und Kompetenzabgrenzungen festgelegt sind.

Die Ausschüsse können aussenstehende Personen als Experten beiziehen und Mitarbeitende der LLB insbesondere mit administrativen Aufgaben betrauen.

Group Audit Committee

Das Group Audit Committee unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung der ihm gemäss Bankengesetz übertragenen Aufgaben in Bezug auf seine Pflichten zur Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle.

Das Reglement «Group Audit Committee» regelt die Organisation, die Kompetenzen und die Aufgaben des Ausschusses, soweit diese nicht schon zwingend durch Gesetz, Statuten oder Geschäftsordnung vorgegeben sind. Dem Group Audit Committee gehören an:

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Name

 

Funktion

Gabriela Nagel-Jungo

 

Vorsitz

Patrizia Holenstein

 

Mitglied

Urs Leinhäuser

 

Mitglied

Gemäss Anhang 4.3 Bankenverordnung, Richtlinien zur internen Kontrolle gemäss Art. 7a Bankengesetz und Art. 21c ff., befasst sich das Group Audit Committee schwergewichtig mit der Methodik und Qualität der externen Revision, der Qualität der finanziellen Berichterstattung sowie mit dem Zusammenwirken der internen und externen Revision und deren Unabhängigkeit.

Das Group Audit Committee beurteilt die Qualität und Integrität der finanziellen Berichterstattung einschliesslich der Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung. Dazu gehören unter anderem:

  • Antragstellung an den Verwaltungsrat, ob der konsolidierte Geschäftsbericht der LLB-Gruppe und die Jahresrechnung des LLB-Stammhauses der Generalversammlung vorgelegt und veröffentlicht werden können und ob der konsolidierte Halbjahresbericht publiziert werden kann;
  • Überwachung und Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Bereich der finanziellen Berichterstattung;
  • Beurteilung der Unterlagen zu kommenden Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen;
  • Beurteilung des Budgetprozesses sowie des Budgetantrags der Gruppenleitung für das Folgejahr und Unterbreitung eines Antrags an den Verwaltungsrat als Genehmigungsinstanz.

Group Risk Committee

Das Group Risk Committee unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung der ihm gemäss Bankengesetz übertragenen Aufgaben.

Das Gruppenreglement «Group Risk Committee» regelt die Organisation, die Kompetenzen und die Aufgaben des Ausschusses, soweit diese nicht zwingend durch Gesetz, Statuten oder Geschäftsordnung vorgegeben sind. Dem Group Risk Committee gehören an:

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Name

 

Funktion

Richard Senti

 

Vorsitz

Patrizia Holenstein

 

Mitglied

Urs Leinhäuser

 

Mitglied

Das Group Risk Committee hat folgende risikobezogene Aufgaben:

  • Beurteilung und Beratung der aktuellen sowie künftigen Gesamtrisikobereitschaft und -strategie der LLB-Gruppe;
  • Beurteilung der Umsetzung der Risikostrategie durch die Gruppenleitung;
  • Beurteilung der Integrität und Angemessenheit des auf der Risikopolitik beruhenden Risikomanagements der LLB-Gruppe, insbesondere in Bezug auf Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken;
  • Beurteilung der Integrität und Angemessenheit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die Identifikation, die Messung, die Begrenzung und die Überwachung von Risiken. In den Bereichen Compliance und Risikokontrolle umfasst dies insbesondere die Beurteilung der Vorkehrungen, welche die Einhaltung von gesetzlichen (wie z. B. Eigenmittel-, Liquiditäts-, Risikoverteilungsvorschriften) und bankinternen Vorschriften (wie z. B. «Rahmen-Risikopolitik») gewährleisten sollen;
  • Unterstützung des Verwaltungsrates beim Aufbau und bei der Umsetzung des von ihm zu erlassenden risikorelevanten Gruppenregelwerks sowie der darin zu definierenden relevanten Vorgaben und Prozesse;
  • Mindestens jährliche Beurteilung der risikobezogenen Gruppenreglemente (z. B. «Rahmen-Risikopolitik») sowie weiterer von Group Credit & Risk Management priorisierter Themen (z. B. ICAAP-Report). Dabei werden die betroffenen Instanzen angehört und Vorschläge beziehungsweise Anträge der Gruppenleitung berücksichtigt; dem Verwaltungsrat als Genehmigungsinstanz wird ein Vorschlag unterbreitet. Sämtliche risikorelevanten Gruppenreglemente, die vom Verwaltungsrat zu genehmigen sind, sind entsprechend zu behandeln;
  • Prüfung der Risikoneigung im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung. Diese erfolgt sowohl aus Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) als auch aus Liquidationssicht (Gone Concern). Basierend auf dem Risikoappetit kann das Group Risk Committee beim Verwaltungsrat Anpassungen am Limitensystem beantragen;
  • Beurteilung der Gesamtrisikosituation und Oberaufsicht über die Einhaltung der vom Verwaltungsrat genehmigten Limiten;
  • Behandlung und Beurteilung der Risk Report der LLB-Gruppe mit Unterbreitung eines Antrags an den Verwaltungsrat als Genehmigungsinstanz;
  • Behandlung und Beurteilung der Jahresreports Legal & Compliance Risk der LLB-Gruppe und Unterbreitung eines Vorschlags an den Verwaltungsrat als Genehmigungsinstanz;
  • Überprüfung, ob die Preisgestaltung der angebotenen Verbindlichkeiten und Anlagen das Geschäftsmodell und die Risikostrategie der LLB-Gruppe angemessen berücksichtigt, und – sofern dies nicht der Fall ist – Vorlage eines Plans mit Abhilfemassnahmen;
  • Überprüfung, ob bei den vom Vergütungssystem angebotenen Anreizen das Risiko, das Kapital, die Liquidität sowie die Wahrscheinlichkeit und der Zeitpunkt von Einnahmen berücksichtigt werden.

Group Nomination & Compensation Committee

Das Group Nomination & Compensation Committee unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben:

Das Gruppenreglement «Group Nomination & Compensation Committee» regelt die Organisation, die Arbeitsweise, die Kompetenzen und die Aufgaben des Ausschusses, soweit diese nicht zwingend durch Gesetz, Statuten oder Geschäftsordnung vorgegeben sind. Dem Group Nomination & Compensation Committee gehören an:

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Name

 

Funktion

Georg Wohlwend

 

Vorsitz

Thomas Russenberger

 

Mitglied

Richard Senti

 

Mitglied

Das Group Nomination & Compensation Committee strebt für den Verwaltungsrat sowie die Gruppenleitung in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen zur Corporate Governance insbesondere folgende Ziele an:

  • ausgewogene Zusammensetzung unter Berücksichtigung des für die Bank erforderlichen Fachwissens und der jeweiligen persönlichen Eignung;
  • Kontinuität durch planmässige Erneuerung und Nachfolge sowie durch angemessene Staffelung der Amtszeiten (keine Gesamterneuerungswahl);
  • reibungslose Amts- und Funktionsübergabe durch systematische Einführung in die spezifischen Aufgaben der Bank;
  • jährliche Bewertung von Struktur, Grösse, Zusammensetzung und Leistung des Verwaltungsrates sowie der Gruppenleitung und – sofern erforderlich – Empfehlung von Änderungen;
  • jährliche Beurteilung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit und Mitteilung der Beurteilung an den Verwaltungsrat und die Gruppenleitung;
  • Sicherstellung, dass die Entscheidungsfindung der Gruppenleitung und des Verwaltungsrates durch eine einzelne Person oder eine Gruppe nicht in einer Weise beeinflusst wird, die den Interessen der LLB-Gruppe nachteilig ist;
  • Überprüfung der Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung und höherer Führungskräfte in den Bereichen Risikomanagement und Compliance;
  • Überprüfung des Vorgehens des Verwaltungsrates bei der Auswahl und Bestellung der Gruppenleitung und Abgabe von Empfehlungen an den Verwaltungsrat;
  • Erarbeitung eines Vergütungsreglements für das Stammhaus und die LLB-Gruppe;
  • Vorbereitung der Entscheidungen über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung sowie von anderen Mitarbeitenden, soweit deren Entschädigung gemäss Vergütungsreglement durch den Verwaltungsrat festzusetzen ist, dies unter Berücksichtigung der langfristigen Interessen der Anteilseigner, der Anleger und der sonstigen Beteiligten;
  • Festlegung der Grundzüge der Personalpolitik.

Das Group Nomination & Compensation Committee stellt einen zweckmässigen und reibungslosen Ablauf für die Nominierung sowie die Wahl beziehungsweise Wiederwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sicher. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entwicklung von Kriterien für die Selektion, die Zuwahl beziehungsweise Wiederwahl von Kandidaten;
  • Selektion und Beurteilung von Kandidaten sowie Unterbreitung von Wahlvorschlägen an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung nach Massgabe der entwickelten Kriterien;
  • Erarbeitung von Nachfolgeplänen und deren periodische Überprüfung sowohl für den Fall des Ablaufs der Mandatsdauer als auch des vorzeitigen Ausscheidens von Mitgliedern;
  • Sicherstellung der Weiterbildung des gesamten Verwaltungsrates;
  • Planung der Einführungsphase für Neumitglieder.

Das Group Nomination & Compensation Committee stellt einen zweckmässigen und reibungslosen Ablauf für die Ernennung und Beurteilung der Leistungen von Mitgliedern der Gruppenleitung sicher. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entwicklung von Kriterien für die Selektion und Ernennung von Kandidaten zuhanden des Verwaltungsrates;
  • Selektion und Beurteilung von Kandidaten sowie Unterbreitung von Vorschlägen an den Verwaltungsrat nach Massgabe der entwickelten Kriterien;
  • Erarbeitung und Anwendung von Kriterien für die Leistungsbeurteilung der Gruppenleitung in corpore sowie der einzelnen Mitglieder;
  • Erarbeitung von Nachfolgeplänen und deren periodische Überprüfung sowohl für den Fall des altersbedingten als auch des situativen Ausscheidens von Mitgliedern der Gruppenleitung;
  • Sicherstellung der Weiterbildung der Mitglieder der Gruppenleitung.

Das Group Nomination & Compensation Committee stellt einen zweckmässigen und reibungslosen Ablauf für die Ernennung und Beurteilung der Leistung des Leiters Group Internal Audit sicher. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entwicklung von Kriterien für die Selektion und Ernennung von Kandidaten zuhanden des Verwaltungsrates;
  • Selektion und Beurteilung von Kandidaten sowie Unterbreitung von Vorschlägen an den Verwaltungsrat nach Massgabe der entwickelten Kriterien;
  • Erarbeitung und Anwendung von Kriterien für die Leistungsbeurteilung des Leiters Group Internal Audit;
  • Erarbeitung von Nachfolgeplänen und deren periodische Überprüfung sowohl für den Fall des altersbedingten als auch des situativen Ausscheidens des Leiters Group Internal Audit – dies in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates sowie der Vorsitzenden des Group Audit Committee.

Die Nominierung von Delegierten in die Verwaltungsratsgremien der LLB-Gruppen- und Beteiligungsgesellschaften soll die Durchsetzung der Gruppenstrategie und eine einheitliche Wahrnehmung der LLB-Gruppe nach aussen sicherstellen.

Das Group Nomination & Compensation Committee ist für die Erfüllung der im Gruppenreglement «Fit & Proper – Eignungsprüfung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Verwaltungsrates und von Inhabern von Schlüsselfunktionen» definierten Aufgaben zuständig.

Das Group Nomination & Compensation Committee hat in Bezug auf die Entschädigungen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Ausarbeitung von Empfehlungen sowohl für die Festlegung von Grundsätzen als auch für die Errichtung von Reglementen betreffend die Vergütungspolitik der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Gruppenleitung und der übrigen Mitarbeitenden der Bank zuhanden des Verwaltungsrates;
  • Ausarbeitung von Vorschlägen für die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Mitglieder der Gruppenleitung und des Leiters Group Internal Audit zuhanden des Verwaltungsrates nach Massgabe bestehender Grundsätze und Reglemente;
  • jährliche Überprüfung des Gruppenreglements «Vergütungsstandards», des gleichnamigen Reglements der LLB AG sowie des Gruppenreglements «Fit & Proper – Eignungsprüfung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Verwaltungsrates und von Inhabern von Schlüsselfunktionen zuhanden des Verwaltungsrates;
  • jährliche Überprüfung der Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Mitglieder der Gruppenleitung, des Leiters Group Internal Audit und der höheren Führungskräfte im Risikomanagement sowie Compliance gemäss dem Gruppenreglement «Vergütungsstandards» und dem gleichnamigen Reglement des Stammhauses zuhanden des Verwaltungsrates nach Massgabe bestehender Grundsätze und Reglemente.

Das Group Nomination & Compensation Committee hat in Bezug auf das strategische Personalmanagement folgende Aufgaben:

  • Festlegung und periodische Überprüfung der Grundzüge der Personalpolitik;
  • Überprüfung der Prozesse zur systematischen Mitarbeiter- und Führungskräfteentwicklung.

Strategieausschuss

Die Festlegung der Strategie der LLB-Gruppe und deren periodische Überprüfung gehören zu den Aufgaben des Verwaltungsrates. Unterstützt wird er dabei vom Strategieausschuss. Dem Ausschuss gehören an:

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Name

 

Funktion

Georg Wohlwend

 

Vorsitz

Urs Leinhäuser

 

Mitglied

Gabriela Nagel-Jungo

 

Mitglied

Karl Sevelda

 

Mitglied

Vertretung in Stiftungen

Georg Wohlwend ist Mitglied des Stiftungsrates der «Zukunftsstiftung der Liechtensteinischen Landesbank AG».

Thomas Russenberger und Richard Senti nehmen als Arbeitgebervertreter Einsitz im Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung der Liechtensteinischen Landesbank. Seit Dezember 2018 hat Thomas Russenberger das Präsidium inne.

3.5.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse

Verwaltungsrat

Der Präsident des Verwaltungsrates lädt zu den Sitzungen ein, so oft es die Geschäfte erfordern, jedoch wenigstens viermal jährlich. Wenn ein Verwaltungsratsmitglied, der Group CEO oder mindestens zwei Mitglieder der Gruppenleitung einen schriftlichen Antrag an den Präsidenten stellen, beruft dieser zeitnah eine Verwaltungsratssitzung ein. Mit der schriftlichen Einladung werden den Mitgliedern mindestens fünf Tage vor dem Sitzungsdatum die Traktandenliste, das Protokoll der letzten Sitzung sowie die wesentlichen Unterlagen zugestellt. In zeitkritischen Fällen können Verwaltungsratssitzungen auch unter Einhaltung kürzerer Fristen anberaumt werden. Die Bestimmung der Dringlichkeit liegt im Ermessen des Präsidenten. Die Verwaltungsratssitzungen werden vom Präsidenten geleitet. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkularweg gefasst werden, wobei alle Verwaltungsratsmitglieder dem Zirkulationsverfahren zustimmen müssen. Die Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten so zu regeln, dass tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte soweit als möglich vermieden werden. Sie sind verpflichtet, dem Präsidenten tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte mitzuteilen. Dies gilt ungeachtet dessen, ob die tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte genereller Art sind oder im Zusammenhang mit einer in einer Sitzung zu diskutierenden Angelegenheit stehen. Der Verwaltungsrat entscheidet, ob ein Ausstandsgrund vorliegt. Im Falle eines Ausstandsgrundes darf der Betroffene weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung zum entsprechenden Geschäft anwesend sein. Der Betroffene hat vor Verlassen des Gremiums das Recht, sich zu äussern.

Im Geschäftsjahr 2019 traf sich der Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Landesbank AG zu insgesamt zehn ordentlichen und fünf ausserordentlichen Sitzungen. Sie dauerten zwischen 0.50 und 7.50 Stunden, der Gruppenleitung im Anschluss an die ordentliche Sitzung vom Juni 2019 fand eine eineinhalbtägige Klausurtagung mit der Geschäftsleitung statt. Bei dieser stand der jährliche Strategie-Review StepUp2020 im Zentrum. Gegenstand der ausserordentlichen Verwaltungsratssitzungen waren die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden der LLB Österreich, der Rechtsfall der LLB Verwaltung (Schweiz) AG in London, die Anpassung der konsolidierten Mittelflussrechnung 2018 sowie die Einigung mit den US-Behörden im Zusammenhang mit dem US-Geschäft der ehemaligen Liechtensteinischen Landesbank (Schweiz) AG.

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Datum

 

Sitzung

 

Anwesenheit

 

Dauer in h

22. Februar 2019

 

ordentliche

 

alle

 

6.25

20. März 2019

 

ausserordentliche

 

anwesend: Gabriela Nagel-Jungo, Thomas Russenberger, Richard Senti
abwesend: Georg Wohlwend, Patrizia Holenstein, Urs Leinhäuser

 

0.50

29. März 2019

 

ordentliche

 

alle

 

4.00

11. April 2019

 

ausserordentliche

 

alle, mit Ausnahme von Patrizia Holenstein und Urs Leinhäuser

 

0.50

25. April 2019

 

ordentliche

 

alle

 

2.75

28. April 2019

 

ausserordentliche

 

alle

 

0.75

29. April 2019

 

ausserordentliche

 

alle, mit Ausnahme von Patrizia Holenstein

 

0.50

24. Mai 2019

 

ordentliche

 

alle

 

4.00

24. Juni 2019

 

ordentliche

 

alle

 

3.75

24. / 25. Juni 2019

 

Klausurtagung

 

alle

 

12.00

24. Juli 2019

 

ausserordentliche

 

alle, mit Ausnahme von Gabriela Nagel-Jungo und Richard Senti

 

0.75

20. August 2019

 

ordentliche

 

alle

 

6.50

26. September 2019

 

ordentliche

 

alle

 

2.50

24. Oktober 2019

 

ordentliche

 

alle

 

7.50

21. November 2019

 

ordentliche

 

alle

 

5.00

17. Dezember 2019

 

ordentliche

 

alle

 

6.75

Group Audit Committee

Die Mitglieder des Group Audit Committee treffen sich mindestens viermal jährlich zu ordentlichen Sitzungen. Diese werden vom Vorsitzenden einberufen. Vor jeder Sitzung erstellt er eine Traktandenliste, die den Sitzungsteilnehmern zusammen mit den notwendigen Unterlagen und dem Protokoll der letzten Sitzung mindestens fünf Tage vor dem Sitzungsdatum zuzustellen ist. Die Mitglieder des Group Audit Committee, der Group CEO, der Group CFO, die externe Revision und der Leiter Group Internal Audit können beim Vorsitzenden des Group Audit Committee die Einberufung von ausserordentlichen Sitzungen beantragen. Das Group Audit Committee kann zur Behandlung spezifischer Themen auch weitere Personen wie Mitglieder der Gruppenleitung, andere Mitarbeitende von Gesellschaften der LLB-Gruppe, Vertreter der externen Revision, Mitarbeitende von Group Internal Audit oder externe Berater einladen. Der Group CEO, der Group CFO sowie der Leiter Group Internal Audit nehmen üblicherweise mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, die nicht dem Group Audit Committee angehören, haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.

Im Geschäftsjahr 2019 trafen sich die Mitglieder des Group Audit Committee zu sechs Sitzungen. Es wurden keine externen Experten beigezogen.

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Datum

 

Anwesenheit

 

Dauer in h

16. Januar 2019

 

alle

 

1.00

21. Februar 2019

 

alle

 

3.00

18. Juni 2019

 

alle

 

5.50

12. Juli 2019

 

alle

 

0.50

19. August 2019

 

alle

 

4.00

16. Dezember 2019

 

alle

 

4.00

Group Risk Committee

Die Mitglieder des Group Risk Committee treffen sich mindestens viermal jährlich zu ordentlichen Sitzungen. Diese werden vom Vorsitzenden einberufen. Vor jeder Sitzung erstellt er eine Traktandenliste, die den Sitzungsteilnehmern zusammen mit den notwendigen Unterlagen und dem Protokoll der letzten Sitzung mindestens fünf Tage vor dem Sitzungsdatum zuzustellen ist. Die Mitglieder des Group Risk Committee, der Group CEO, der Group CFO, die externe Revision, der Leiter Group Internal Audit sowie der Leiter Group Credit & Risk Management können beim Vorsitzenden des Group Risk Committee die Einberufung von ausserordentlichen Sitzungen beantragen. Das Group Risk Committee kann zur Behandlung spezifischer Themen auch weitere Personen wie Mitglieder der Gruppenleitung, die Vorsitzenden der Risk Committees der LLB-Gruppe, andere Mitarbeitende von Gesellschaften der LLB-Gruppe, Vertreter der externen Revision oder externe Berater einladen. Der Group CEO, der Group CFO, der Leiter Group Internal Audit und der Leiter Group Credit & Risk Management nehmen üblicherweise mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, die nicht dem Group Risk Committee angehören, haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.

Im Geschäftsjahr 2019 fanden fünf ordentliche Sitzungen des Group Risk Committee statt. Es wurden keine externen Experten beigezogen.

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Datum

 

Anwesenheit

 

Dauer in h

21. Februar 2019

 

alle

 

2.25

24. Mai 2019

 

alle

 

3.50

19. August 2019

 

alle

 

2.25

21. November 2019

 

alle

 

2.00

16. Dezember 2019

 

alle

 

2.00

Group Nomination & Compensation Committee

Das Group Nomination & Compensation Committee tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch zweimal pro Jahr. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen. Vor jeder Sitzung erstellt er eine Traktandenliste, die den Sitzungsteilnehmern zusammen mit den notwendigen Unterlagen sowie dem Protokoll der letzten Sitzung mindestens fünf Tage vor dem Sitzungsdatum zugeht. 2019 fanden fünf Sitzungen statt.

Das Group Nomination & Compensation Committee kann zur Behandlung spezifischer Themen auch weitere Personen wie den Leiter Group Human Resources, Vertreter der externen Revision oder externe Berater einladen. Der Group CEO nimmt in der Regel mit beratender Stimme an den Sitzungen teil; ausgenommen sind jene Sitzungen, an denen insbesondere Themen besprochen werden, die den Geschäftsbereich Group Internal Audit, die Beurteilung der Leistung des Group CEO oder die Festlegung seiner Vergütung betreffen. Weiter nehmen der Leiter Group Human Resources sowie der Leiter Group Internal Audit üblicherweise mit beratender Stimme teil. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, die nicht dem Group Nomination & Compensation Committee angehören, haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.

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Datum

 

Anwesenheit

 

Dauer in h

29. Januar 2019

 

alle

 

2.50

28. Mai 2019

 

alle

 

2.00

27. August 2019

 

alle

 

2.25

4. November 2019

 

alle

 

1.50

26. November 2019

 

alle

 

2.75

Strategieausschuss

Der Strategieausschuss führte 2019 vier Sitzungen durch. Diese dienten der Vorbereitung der Klausurtagung vom 24. und 25. Juni 2019 sowie des Strategieprozesses 2020. Der Strategieausschuss besprach zusammen mit der Gruppenleitung den Stand der Umsetzung der Strategie StepUp2020 (siehe Kapitel «Strategie und Organisation»), die Ergebnisse des Strategie-Reviews 2019 sowie den Scope und den Zeitplan zur Entwicklung der Nachfolgestrategie von StepUp2020.

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Datum

 

Anwesenheit

 

Dauer in h

21. Februar 2019

 

alle

 

2.00

25. April 2019

 

alle

 

2.50

3. Juni 2019

 

alle

 

2.00

2. Dezember 2019

 

alle

 

1.50

Beschlussfassung in den Ausschüssen

Die Ausschüsse nehmen ausschliesslich vorbereitende beziehungsweise beratende Aufgaben für den Verwaltungsrat wahr. In den Ausschüssen werden Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Zur Beschlussfähigkeit bedarf es der Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder der Ausschüsse. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Behandlung der Traktanden und insbesondere die gefassten Beschlüsse werden protokolliert. Die Protokolle werden den Sitzungsteilnehmern und den Mitgliedern des Verwaltungsrates zugestellt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Verwaltungsrat an dessen nächster Sitzung Bericht über die Traktanden, die sie an ihrer letzten Ausschusssitzung behandelt haben, und unterbreiten ihm diejenigen Punkte, über die Beschluss gefasst werden muss. Zudem legen sie dem Verwaltungsrat einmal pro Jahr einen Tätigkeitsbericht vor, aus welchem zusammenfassend die durchgeführten wesentlichen Tätigkeiten sowie die noch offenen Pendenzen hervorgehen.

Selbstevaluation

Der Verwaltungsrat überprüft in der Regel jährlich sowohl seine eigene Leistung als auch jene der Ausschüsse. Mit dieser Überprüfung wird festgestellt, ob der Verwaltungsrat und die Ausschüsse angemessen funktionieren. Die Ergebnisse der Selbstbeurteilung werden schriftlich festgehalten.

Anfang 2019 führte der Verwaltungsrat anhand eines Fragebogens eine Selbstevaluation durch. Die konsolidierten Antworten wurden an der Februar-Sitzung gemeinsam besprochen. Die Gesamtbeurteilung ist sehr positiv ausgefallen. Das Gremium wird als kompetent beurteilt. Die Zusammenarbeit funktioniert gut. Ein grosses Anliegen ist dem Verwaltungsrat Good Governance, weshalb er im Rahmen der Oktober-Sitzung eine halbtägige Schulung mit Prof. Dr. Karl Hofstetter durchführte. Die Ausschüsse führten keine Selbstbeurteilung durch.

3.6 Kompetenzregelung

Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der LLB-Gruppe. Ihm kommt die oberste Verantwortung für den Erfolg der LLB-Gruppe sowie für die Erzielung von nachhaltigem Wert für die Aktionäre und Mitarbeitenden zu. Er entscheidet in Absprache mit dem Group CEO über die Strategie der LLB-Gruppe und nimmt in letzter Instanz die Überwachung der Geschäftsführung wahr. Er überwacht zudem die Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Rechtsvorschriften und Regularien. Der Verwaltungsrat entscheidet auf Antrag der Gruppenleitung über die zur Umsetzung der Strategie notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.

Im Rahmen der in den Statuten aufgeführten Pflichten und Befugnisse kommen dem Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben zu:

  • Festlegung der Führungspolitik;
  • Festlegung der Strategie der LLB-Gruppe und deren periodische Überprüfung;
  • Beschlussfassung über alle Anträge zuhanden der Generalversammlung;
  • Erlass eines Reglements betreffend Group Internal Audit, Behandlung der Berichte von Group Internal Audit und externer Prüfgesellschaft, Abnahme der Berichterstattung über diesbezügliche Massnahmen sowie Überwachung der Umsetzung derselben;
  • Entscheid über den Einstieg der LLB-Gruppe in wichtige neue Geschäftsbereiche sowie den Ausstieg aus bestehenden wichtigen Geschäftsbereichen;
  • Entscheid über die Übernahme und den Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmungen, über die Gründung und Liquidation von LLB-Gruppengesellschaften sowie die Nominierung ihrer Verwaltungsräte;
  • Entscheid über die Errichtung und Aufhebung von Geschäftsstellen, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen;
  • Entscheid über die Anhebung von Prozessen mit Streitwerten über CHF 10 Mio. sowie den Abschluss von gerichtlichen und aussergerichtlichen Vergleichen in Höhe von über CHF 10 Mio.;
  • Genehmigung aller Angelegenheiten und Geschäftsentscheidungen, welche die vom Verwaltungsrat delegierten Kompetenzen übersteigen;
  • Entscheidung über die Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten durch Mitglieder der Gruppenleitung sowie Mitarbeitende von Group Internal Audit.

In Bezug auf die Organisation der Geschäftstätigkeit und den in diesem Zusammenhang erforderlichen Erlass von Regelwerken und Anweisungen ist der Verwaltungsrat insbesondere verantwortlich für folgende Aufgaben:

  • regelmässige Überprüfung der Governance-Prinzipien und der in der Geschäftsordnung festgelegten Führungsstrukturen;
  • Erlass von Reglementen für das Stammhaus sowie von Reglementen mit gruppenweiter Verbindlichkeit unter Vorbehalt des jeweiligen lokal anwendbaren Rechts;
  • Überwachung der internen Kontrolle und Erlass eines diese Funktion betreffenden Reglements;
  • Ernennung und Abberufung des Group CEO, seines Stellvertreters, der anderen Mitglieder der Gruppenleitung und des Leiters Group Internal Audit sowie Regelung der Stellvertretungen, Überprüfung ihrer Leistung und Planung der Nachfolge;
  • Aufsicht über den Group CEO und die anderen Mitglieder der Gruppenleitung in Bezug auf die Befolgung der Rechtsvorschriften, Statuten und Regelwerke sowie die wirtschaftliche Entwicklung der LLB-Gruppe;
  • Ernennung der Ausschussmitglieder aus seiner Mitte und Bestimmung des Vorsitzenden;
  • Regelung der Vergütungsgrundsätze in der LLB-Gruppe.

In Bezug auf die oberste Verantwortung für die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung hat der Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Genehmigung der anwendbaren Rechnungslegungsstandards;
  • Genehmigung der Mittelfristplanung und Budgetierung;
  • Erstellung des Geschäftsberichtes und des konsolidierten Geschäftsberichtes;
  • Genehmigung des konsolidierten Halbjahresabschlusses;
  • Sicherstellung einer regelmässigen Berichterstattung über den Geschäftsgang und besondere Ereignisse inklusive vierteljährlicher Abnahme kommentierter Berichterstattungen betreffend Geschäftsgang, Ertragslage, Bilanzentwicklung, Liquidität und Eigenkapitalerfordernisse;
  • Festlegung der Ausgabenkompetenzen.

In Bezug auf die oberste Verantwortung betreffend Risikomanagement hat der Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Festhalten der Strategien und Grundsätze der Risikopolitik der LLB-Gruppe in Gruppenreglementen und jährliche Überprüfung derselben;
  • Erlass von Reglementen über die Grundzüge des Risikomanagements, Festlegung des Risikoappetits, der Risikokontrolle sowie der Zuständigkeit und der Verfahren für die Bewilligung von risikobehafteten Geschäften, wobei insbesondere Zins-, Kredit-, Liquiditäts-, Marktpreis- und operationelle Risiken sowie Rechts- und Reputationsrisiken identifiziert, gesteuert, begrenzt und überwacht werden müssen sowie deren jährliche Überprüfung;
  • Festlegung von Kreditkompetenzen, Regelung von Organkrediten und Personalgeschäften sowie Beschlussfassung über Grossengagements inklusive Klumpenrisiken;
  • Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems;
  • mindestens jährliche Festlegung von Gesamtpositions- und Einzellimiten;
  • vierteljährliche Abnahme kommentierter Berichterstattungen hinsichtlich der Risikolage;
  • Sicherstellung der zeitnahen Beschaffung von Informationen bei unmittelbar drohenden Risiken und Verlusten mit bedeutender Tragweite;
  • Erlass von Verhaltensregeln für Mitarbeitende und Organe der LLB-Gruppe in Bezug auf den Umgang mit Interessenkonflikten sowie von Vorgaben zur Verwendung vertraulicher Informationen.

Die Gruppenleitung übernimmt unter Leitung des Group CEO die Führungsverantwortung für die LLB-Gruppe. Sie besteht aus sechs Mitgliedern: den drei Leitern der Marktdivisionen Retail & Corporate Banking, Private Banking und Institutional Clients sowie dem Group CFO, dem Group COO und dem Group CEO. Die Gruppenleitung tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens einmal pro Monat.

Die LLB-Gruppe betreibt ihr Geschäft im Rahmen der drei marktorientierten Divisionen Retail & Corporate Banking, Private Banking und Institutional Clients sowie der Shared-Service-Funktionen Group CFO und Group COO. Für die operative Führung der Divisionen sind die Divisionsleiter zuständig.

Die Leiter der marktorientierten Divisionen sind für die übergreifende Zusammenarbeit ihrer Geschäftsbereiche verantwortlich und repräsentieren die LLB-Gruppe gegenüber der Öffentlichkeit und anderen Anspruchsgruppen in den für sie relevanten Märkten beziehungsweise gegenüber den relevanten Kundengruppen. Sie implementieren und koordinieren gemeinsam mit den Leitern der Divisionen Group CFO und Group COO sowie den Leitern der Geschäftsbereiche die Strategie ihrer Division. Die Leiter der Divisionen schaffen die organisatorischen Voraussetzungen, um die der Division zugeteilten Geschäftsbereiche über alle LLB-Gruppengesellschaften hinweg zu führen. Sie koordinieren untereinander aktiv sämtliche Geschäftstätigkeiten.

Die Gruppenleitung erlässt unter Berücksichtigung des lokalen Rechts die für den Betrieb und die Führung der Divisionen notwendigen Regelwerke, sofern die entsprechende Kompetenz nicht beim Verwaltungsrat liegt. Die Regelwerke können für einzelne oder mehrere Divisionen beziehungsweise LLB-Gruppengesellschaften unmittelbar verbindlich sein.

Zusätzlich zu den in den Statuten aufgeführten Pflichten und Befugnissen kommen der Gruppenleitung insbesondere folgende Aufgaben zu:

  • Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse;
  • Unterbreitung von Vorschlägen an den Verwaltungsrat und die zuständigen Ausschüsse, welche die Organisation der Geschäftstätigkeit im Allgemeinen zum Gegenstand haben, sowie von Anträgen für einzelne Geschäfte, soweit diese die Kompetenzen der Gruppenleitung übersteigen, insbesondere betreffend:
    • Festsetzung und periodische Überprüfung der Strategie der LLB-Gruppe sowie Bestimmung der Ressourcen zur Umsetzung der Strategie und zur Erreichung der Unternehmensziele,
    • Beteiligungen, Gruppengesellschaften, Geschäftsstellen, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen,
    • Mittelfristplanung,
    • jährliches Kosten- und Ertragsbudget,
    • finanzielle Berichterstattung und Geschäftsberichte;
  • Implementierung einer effizienten Aufbau- und Ablauforganisation sowie eines wirkungsvollen internen Kontrollsystems zur Vermeidung und Limitierung von Risiken aller Art;
  • Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung der vom Verwaltungsrat genehmigten Risikopolitik;
  • aktive Beteiligung an der Steuerung aller wesentlichen Risiken, Beteiligung an der Bewertung der Vermögenswerte sowie an der Verwendung externer Bonitätsbeurteilungen und interner Modelle hinsichtlich wesentlicher Risiken;
  • Besetzung der Risk Committees;
  • umfassende Berichterstattung an den Verwaltungsrat über die Risikolage gemäss den Vorgaben der Risikopolitik;
  • Ernennung von Personen (ausgenommen sind die Mitarbeitenden von Group Internal Audit), die für das Stammhaus das Zeichnungsrecht ausüben können;
  • regelmässige Berichterstattung über den Geschäftsgang und besondere Ereignisse an den Verwaltungsrat, an dessen Ausschüsse und insbesondere an den Präsidenten;
  • Erlass von Regelwerken für die Geschäftsführung der LLB-Gruppe;
  • Koordination des Produktangebots der LLB-Gruppe sowie Abstimmung der Preis- und Konditionenpolitik für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen;
  • Entscheid über den Abschluss von Zusammenarbeits- und Partnerschaftsverträgen sowie über den Beitritt zu Berufsverbänden;
  • Befugnis, im Einzelfall Personal- und Sachaufwand bis zu CHF 1 Mio. und unter vorgängiger Orientierung des Verwaltungsratspräsidenten Investitionen bis zu CHF 3 Mio. ausserhalb des durch den Verwaltungsrat verabschiedeten Budgets zu genehmigen, wobei der Präsident über die allfällige Vorlage an den Verwaltungsrat entscheidet;
  • laufende Überwachung der Entwicklungen in den Divisionen und Geschäftsbereichen sowie Einleitung von Massnahmen zur Problembehandlung;
  • laufende Überwachung der Finanzberichterstattung;
  • Festlegung von Zielen für die Geschäftstätigkeit und den Geschäftsgang in Ausführung der vom Verwaltungsrat genehmigten Strategie und damit einhergehend Sicherstellung, dass Entscheidungen in hoher Qualität und zeitgerecht getroffen werden, sowie Überwachung der Umsetzung von getroffenen Entscheidungen;
  • Sicherstellung, dass ihre Zielvorgaben mit den Zielsetzungen der Geschäftstätigkeit und dem Geschäftsgang der LLB-Gruppe in Einklang stehen.

Der Group CEO ist die höchste geschäftsleitende Führungsinstanz in der LLB-Gruppe. Er hat insbesondere die Gesamtverantwortung für die Entwicklung der vom Verwaltungsrat genehmigten Strategie der LLB-Gruppe und der Divisionen sowie – in Abstimmung mit der Gruppenleitung – für die Umsetzung der genehmigten Strategie. Er vertritt die Gruppenleitung gegenüber dem Verwaltungsrat und gegen aussen.

Der Group CEO

  • stellt die kohärente Leitung und Entwicklung der LLB-Gruppe sowie die Durchsetzung der vom Verwaltungsrat festgesetzten und periodisch überprüften Strategie sicher;
  • setzt Ziele für die Geschäftstätigkeit und den Geschäftsgang;
  • stellt sicher, dass Entscheidungen in hoher Qualität und zeitgerecht getroffen werden;
  • stellt sicher, dass die Zielvorgaben der Mitglieder der Gruppenleitung mit den Zielsetzungen der Geschäftstätigkeit im Einklang stehen;
  • unterbreitet dem Verwaltungsrat Empfehlungen betreffend Vergütungsprinzipien in der LLB-Gruppe;
  • überwacht die Umsetzung von getroffenen Entscheidungen;
  • überwacht die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse;
  • ist in Abstimmung mit dem Verwaltungsratspräsidenten für die konkrete Planung der Nachfolge auf Gruppenleitungsebene zuständig und unterbreitet dem Verwaltungsrat Vorschläge zur Nomination von Gruppenleitungsmitgliedern mit Ausnahme des Group CEO.

3.7 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Gruppenleitung

Der Präsident des Verwaltungsrates wird über die Traktandenliste der Gruppenleitungssitzungen informiert und erhält die Protokolle. Er nimmt bei Bedarf mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Zweck ist die gegenseitige Information und die Meinungsbildung über wichtige Themen.

Die Berichterstattung der Gruppenleitung an den Verwaltungsrat, die jeweils zuständigen Ausschüsse des Verwaltungsrates und insbesondere den Präsidenten erfolgt grundsätzlich durch den Group CEO. Die Mitglieder der Gruppenleitung sind für die angemessene Berichterstattung an den Group CEO zuhanden des Verwaltungsrates besorgt. Dieser stellt sicher, dass der Verwaltungsratspräsident und der Verwaltungsrat beziehungsweise dessen Ausschüsse zeitgerecht sowie in angemessener Art und Weise informiert werden. Der Group CEO berichtet dem Verwaltungsrat regelmässig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und über wichtige Geschäftsangelegenheiten einschliesslich aller Themen, die in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Verwaltungsrates fallen.

Der Group CEO nimmt in der Regel, und zwar mit beratender Stimme, an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil, informiert diesen über den Geschäftsgang sowie über besondere Ereignisse und steht für die Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Der Group CFO berichtet dem Verwaltungsrat regelmässig über den Bereich Finanzen und Risikomanagement sowie die ordnungsgemässe Umsetzung der Risikopolitik. Die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung sind bei den sie betreffenden Traktanden vertreten. Der Group CEO und der Group CFO nehmen in der Regel mit beratender Stimme an den Sitzungen des Group Audit Committee und des Group Risk Committee teil.

Der Group CEO informiert den Präsidenten des Verwaltungsrates bei Bedarf auch ausserhalb der Sitzungen des Verwaltungsrates über den Geschäftsgang und besondere Ereignisse. Der Präsident hat dem Verwaltungsrat über wichtige Ereignisse Bericht zu erstatten. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann in den Sitzungen Auskunft über sämtliche Angelegenheiten der LLB-Gruppe verlangen. Auch ausserhalb der Sitzungen kann jedes Mitglied des Verwaltungsrates von den Mitgliedern der Gruppenleitung Auskunft über den Geschäftsgang und – mit Ermächtigung des Präsidenten des Verwaltungsrates – über einzelne Geschäftsvorfälle verlangen.

Interne Steuerung und Kontrolle

Die LLB-Gruppe verfügt für die Banksteuerung über standardisierte Systeme. Daraus werden quantitative und qualitative Daten für die Gruppenleitung sowie in konzentrierter Form für den Verwaltungsrat erzeugt. Dieser kann sich dadurch ein Bild über die massgeblichen Entwicklungen – wie Geschäftsgang, Ertragslage, Budgetausnützung, Bilanzentwicklung, Liquidität, Risikolage und Erfüllung der Eigenkapitalerfordernisse – machen. Vierteljährlich nimmt der Verwaltungsrat die kommentierten Berichterstattungen zu Finanzen und Risikomanagement ab.

Zur Ausübung seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion steht dem Verwaltungsrat zusätzlich der Geschäftsbereich Group Internal Audit zur Seite. Dieser ist direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrates unterstellt. Group Internal Audit ist unabhängig in der Berichterstattung, untersteht fachlich keinem Weisungsrecht oder sonstigen Beschränkungen und hat innerhalb der LLB-Gruppe ein uneingeschränktes Informations- und Akteneinsichtsrecht. Group Internal Audit nimmt bei allen konsolidierungspflichtigen Gesellschaften der Gruppe die Funktion der internen Revision wahr und liefert dem Verwaltungsrat respektive dem jeweiligen Verwaltungsrat der Gruppengesellschaft die Entscheidungsgrundlagen zur Beurteilung, ob ein wirksames internes Kontrollsystem besteht und die Risiken angemessen überwacht werden. Group Internal Audit beurteilt unabhängig, objektiv und systematisch:

  • Wirksamkeit der Prozesse zur Definition der Strategien und Grundsätze der Risikopolitik sowie die allgemeine Einhaltung der genehmigten Strategie;
  • Wirksamkeit der Governance-Prozesse;
  • Wirksamkeit des Risikomanagements einschliesslich der Beurteilung, ob die Risiken adäquat identifiziert und bewirtschaftet werden;
  • Wirksamkeit der internen Kontrollen, insbesondere ob diese im Verhältnis zu den eingegangenen Risiken angemessen sind;
  • gegebenenfalls die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Massnahmen zur Risikoreduktion oder -verminderung;
  • Zuverlässigkeit und Vollständigkeit von finanziellen und operationellen Informationen (das heisst, ob Aktivitäten richtig und vollständig erfasst sind) sowie die Qualität der zugrunde liegenden Daten und Modelle;
  • Einhaltung von rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie von internen Regelwerken und Verträgen.

Die Pflichten und Befugnisse von Group Internal Audit sind in einem besonderen Reglement festgelegt. Die Planung der jährlichen Prüfungen erfolgt aufgrund der Beurteilung der Risiken und Kontrollen und orientiert sich bei der langfristigen Abdeckung an einem Prüfinventar.

Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten und zur Optimierung der Kontrolle werden die Prüfungspläne mit der gesetzlichen Revisionsstelle abgestimmt. Der Prüfplan sowie der Personalbedarfsplan werden vom Group Audit Committee begutachtet und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt.

Die Ergebnisse jeder Prüfung werden in einem schriftlichen Revisionsbericht festgehalten. Die Revisionsberichte des Stammhauses und aller LLB-Gruppengesellschaften werden dem Präsidenten des Verwaltungsrates, den Mitgliedern des Group Audit Committee und des Group Risk Committee, der Gruppenleitung, dem Leiter Group Credit & Risk Management, dem Leiter Group Legal & Compliance sowie der externen Revisionsgesellschaft zugestellt. Der Leiter Group Internal Audit erstellt vierteljährlich eine Berichterstattung zuhanden des Group Audit Committee, der Gruppenleitung und der verantwortlichen Gremien der weiteren Banken der LLB-Gruppe sowie jährlich einen schriftlichen Tätigkeitsbericht zuhanden des Verwaltungsrates. Bei besonderen Feststellungen, die aufgrund ihrer Priorität keinen Aufschub erlauben, informiert der Leiter Group Internal Audit umgehend den Präsidenten des Verwaltungsrates. Group Internal Audit überwacht ausserdem in regelmässigen Abständen die Behebung der festgestellten Mängel sowie die Umsetzung der Empfehlungen und berichtet dem Group Audit Committee darüber.

Risikomanagement

Der proaktive Umgang mit Risiken ist ein fester Bestandteil der Unternehmensstrategie und stellt die Risikotragfähigkeit der LLB-Gruppe sicher. Diese misst einem proaktiven und ganzheitlichen Chancen- / Risikomanagement einen hohen Stellenwert bei. Im Rahmen der Risikopolitik erlässt der Verwaltungsrat Richtlinien und Reglemente über die Grundsätze des Risikomanagements und setzt so qualitative und quantitative Standards zur Risikoverantwortung, zum Risikomanagement sowie zur Risikolimitierung und Risikokontrolle.

Die LLB-Gruppe bewirtschaftet Risiken nach strategischen Vorgaben. Zur Bewertung und Steuerung von Risiken werden detaillierte, qualitative und quantitative Standards für Risikoverantwortung, Risikomanagement und Risikokontrolle verwendet. Mit den für eine Bank wichtigen Grössen Eigenkapital und Liquidität befassen wir uns mittels «Internal Capital Adequacy Assessment Process» (ICAAP) sowie «Internal Liquidity Adequacy Assessment Process» (ILAAP). Damit wird sichergestellt, dass stets genügend Eigenkapital und Liquidität zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken vorhanden ist.

Das Risikomanagement ist bestrebt, eine gruppenweit einheitliche Risikokultur und -betrachtung zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Dadurch wird die Grundlage für ein angemessenes Risiko-Ertrags-Profil und für eine optimale Kapitalallokation gelegt. Das Group Risk Committee lädt die Verantwortlichen für Risikomanagement zur quartalsweisen Besprechung des Risikostatus ein. Deren Berichte werden vierteljährlich zu einem Gesamtrisikoreport der LLB-Gruppe zusammengefasst, der vom Verwaltungsrat behandelt wird. Weitere Angaben zum Risikomanagement finden sich im Kapitel «Finanz- und Risikomanagement» sowie im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung der LLB-Gruppe.

Compliance

Die Mitarbeitenden der LLB-Gruppe sind zur Compliance verpflichtet, das heisst zur Einhaltung aller gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften sowie zur Beachtung von marktüblichen Standards und Standesregeln. Die Compliance-Funktionen in der LLB-Gruppe erstatten dem Verwaltungsrat jährlich schriftlich Bericht über ihre Tätigkeiten, Feststellungen und die getroffenen Massnahmen (siehe Kapitel «Finanz- und Risikomanagement»).