6 Reputationsrisiko
Werden Risiken nicht erkannt, nicht angemessen gesteuert und überwacht, so kann dies neben erheblichen finanziellen Verlusten auch zu einer Rufschädigung führen. Die LLB-Gruppe betrachtet das Reputationsrisiko nicht als eigenständige Risikokategorie, sondern als Gefahr von zusätzlichen Verlusten aus betroffenen Risikokategorien. Insofern kann ein Reputationsrisiko Verluste in allen Risikokategorien, etwa Markt- oder Kreditrisiken, sowohl verursachen als auch zur Folge haben.
Die Reputationsrisiken werden regelmässig durch das Group Risk Committee und den Gruppenverwaltungsrat überprüft.