Rechnungslegungsgrundsätze

1 Grundlegende Informationen

Die LLB-Gruppe bietet eine breite Palette von Finanzdienstleistungen an. Der Schwerpunkt liegt in den Bereichen Vermögensverwaltung und Anlageberatung für private und institutionelle Kunden sowie im Privat- und Firmenkundengeschäft.

Die Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, gegründet und mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, ist die Muttergesellschaft der LLB-Gruppe. Sie ist an der SIX Swiss Exchange kotiert.

Die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung wurde vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 9. März 2020 genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.

2 Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung der vorliegenden konsolidierten Jahresrechnung angewendet wurden, sind im Folgenden aufgeführt. Die beschriebenen Methoden wurden konsequent auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

2.1 Grundlagen der Abschlusserstellung

2.1.1 Allgemein

Die konsolidierte Jahresrechnung wurde mit Ausnahme der Neubewertung von einigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf Basis der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Angesichts von Präzisierungen in der Darstellung kann die konsolidierte Jahresrechnung der Vergleichsperiode Reklassifizierungen beinhalten. Diese haben keine beziehungsweise nur unwesentliche Ergebniseffekte zur Folge. Für Reklassifizierungen erfolgen keine weiteren Angaben, da lediglich die Art der Darstellung angepasst wurde.

Die Kaufpreisallokation der Akquisition der Semper Constantia Privatbank AG wurde in 2019 final abgeschlossen. Es ergaben sich Anpassungen in den laufenden Steuerverpflichtungen und daraus folgend in den erworbenen Nettoaktiven. Die Anpassung des Kaufpreises führte zu einer Erhöhung des Goodwill um CHF 0.7 Mio. Die LLB stuft die Anpassung der Werte der provisorischen Kaufpreisallokation als nicht wesentlich ein. Infolgedessen erfolgte einzig im Anlagespiegel eine Anpassung des Goodwill im Eröffnungsbuchwert 2019.

Die Kaufpreisallokation der Akquisition LB(Swiss)Investment AG wurde bereits in 2018 final abgeschlossen. Es haben sich daher in 2019 keine Änderungen ergeben.

Am 19. Mai 2019 wurde in der Schweiz im Rahmen einer Volksabstimmung das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Bisherige Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen (Statusgesellschaften) wurden aufgehoben. Ab 1. Januar 2020 gelten somit für alle Unternehmen innerhalb eines Kantons die gleichen Besteuerungsregeln. Dies hat zur Folge, dass sich der Ertragsteuersatz der einzelnen Kantone ändern wird, wodurch sich für die Schweizer Gesellschaften ein neuer Ertragsteuersatz ergibt. Bei der Bank Linth reduziert sich dieser ab 1. Januar 2020 von aktuell 20.0 Prozent auf 16.0 Prozent. Aufgrund der Reduktion sind die latenten Steuersätze der Bank Linth bereits für das Geschäftsjahr 2019 anzupassen, da die latenten Steuern zukünftige Steuerabflüsse- beziehungsweise -zuflüsse betreffen. Resultierend aus der Anpassung der latenten Steuersätze ergeben sich ein erfolgswirksamer Steuerertrag in Höhe von CHF 1.6 Mio. sowie ein erfolgsneutraler Steuerertrag in Höhe von CHF 0.9 Mio. Aufgrund der Senkung des Ertragsteuersatzes werden für die Schweizer Gesellschaften in Zukunft tiefere Ertragsteuern erwartet.

2.1.2 Neue IFRS, Änderungen und Interpretationen

Neue IFRS sowie Überarbeitungen und Interpretationen von bestehenden IFRS, welche für die Geschäftsjahre beginnend am 1. Januar 2019 oder später anzuwenden sind, wurden publiziert beziehungsweise traten in Kraft.

Für das Geschäftsjahr 2019 sind für die LLB-Gruppe der neue Standard IFRS 16 «Leasingverhältnisse» und die Interpretation IFRIC 23 «Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung» als relevant eingestuft worden. Beide Neuerungen haben jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung.

IFRS 16 ersetzt IAS 17 «Leasingverhältnisse» sowie die dazugehörigen Interpretationen und regelt die Bilanzierung und Offenlegung von Leasingverhältnissen neu. Die Anwendung der neuen Richtlinien führt zu einer Bilanzverlängerung von CHF 33.0 Mio. beziehungsweise 0.1 Prozent. Als Leasingsachverhalte existieren innerhalb der LLB-Gruppe Mieten für Räumlichkeiten, Liegenschaften und Fahrzeuge. Für die LLB-Gruppe als Leasinggeberin hat die Einführung von IFRS 16 keine wesentlichen Auswirkungen; sämtliche Leasingverhältnisse qualifizieren weiterhin als Operating-Leasingverhältnis. Der Standard trat per 1. Januar 2019 in Kraft und wird seitdem erstmalig durch die LLB-Gruppe angewendet. Als Übergangsmethode diente der vereinfachte Ansatz (modifizierte retrospektive Methode); die Höhe des Nutzungsrechts entsprach der Höhe der Leasingverbindlichkeit. Die Überleitung der ausstehenden Leasingverpflichtungen auf den Erstbilanzierungswert erfolgt in Anmerkung 18. Es erfolgte keine Anpassung von Vergleichsinformationen. Für den Übergang wurden im Rahmen der Erstanwendung praktische Behelfe genutzt. Die neuen IFRS 16 Regelungen wurden auf alle Leasingverhältnisse angewendet, die bereits unter IAS 17 «Leasingverhältnisse» bestanden, beziehungsweise nicht auf Verträge angewendet, die unter IAS 17 nicht als Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Die zugrunde liegenden Leasingverhältnisse können wegen ihrer Ähnlichkeit zusammengefasst werden, sodass bei gleicher Duration der gleiche Abzinsungssatz genutzt wird. Je nach Laufzeit liegen die Zinssätze zur Berechnung der Leasingverbindlichkeit zwischen 0.1 und 1.7 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung dient der Grenzfremdkapitalzinssatz, der gemäss IFRS 16 bei Wahl der modifiziert retrospektiven Anwendung im Übergang vorgeschrieben wird. Da es sich bei den zugrunde liegenden Leasingverhältnissen nicht um belastende Verträge handelt, wurde im Rahmen des Übergangs auf eine Wertminderungsprüfung verzichtet. Sofern möglich, erfolgte die Einstufung als kurzfristiges Leasingverhältnis beziehungsweise Leasingverhältnis von geringem Wert. Bei Vorliegen von Verlängerungs- und / oder Kündigungsoptionen wurde die Laufzeit neu beurteilt. Die Auswirkungen hinsichtlich einer Verschlechterung von Kennzahlen bei der Einführung des neuen Standards sind nicht wesentlich.

Die Interpretation IFRIC 23 «Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung» trat per 1. Januar 2019 in Kraft und wird seitdem erstmalig durch die LLB-Gruppe angewendet. Die Anwendung erfolgt vollständig retrospektiv. Die Übernahme der Änderungen hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der LLB-Gruppe, Übergangseffekte ergeben sich nicht.

Bereits vorzeitig angewendet wurden die Änderungen an IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» sowie IFRS 9 «Finanzinstrumente». Es wird auf die Ausführungen in Kapitel 2.1.2 «Neue IFRS-Standards, Änderungen und Interpretationen» im Geschäftsbericht 2018 verwiesen.

Die folgenden neuen oder geänderten IFRS beziehungsweise Interpretationen sind für die LLB-Gruppe ab 1. Januar 2020 oder später von Bedeutung:

  • IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 «IBOR-Reform Phase 1» – Die IBOR-Reform verfolgt die Substituierung bestimmter Interbankensätze (Interbank Offered Rates, IBORs) durch neu geschaffene Referenzzinssätze. Das Standardsetzungsprogramm des IASB hat das Projekt in zwei Phasen unterteilt: 1. Fragestellungen zur Finanzberichterstattung im Zeitraum vor der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz und 2. Fragestellungen zur Finanzberichterstattung im Zeitpunkt der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz. Phase 1 wurde am 26. September 2019 mit der Veröffentlichung der Änderungen an IFRS 9 «Finanzinstrumente», IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung» und IFRS 7 «Finanzinstrumente: Angaben» abgeschlossen. Die Änderungen, retrospektiv anwendbar ab 1. Januar 2020, sollen Auswirkungen, die sich durch die IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung ergeben, mildern. Sie zielen darauf ab, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen trotz der erwarteten Ablösung verschiedener Referenzzinssätze, beispielsweise des LIBOR, fortbestehen beziehungsweise weiterhin designiert werden können. Die LLB-Gruppe wendet einzig Portfolio Fair Value Hedge Accounting an. Unsicherheit besteht für Sicherungsbeziehungen des Fair Value Hedge Accounting für diesen Stichtag nicht, sodass auf eine vorzeitige Anwendung der Änderungen verzichtet wurde. Deren Übernahme wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der LLB-Gruppe haben. Sie werden lediglich zu weiteren Offenlegungen im Geschäftsjahr 2020 führen.
  • IFRS 3 «Unternehmenszusammenschlüsse»: Änderungen in Bezug auf die Definition eines Geschäftsbetriebs – Die Änderungen stellen klar, dass ein Geschäftsbetrieb dadurch charakterisiert wird, dass ein Ressourceneinsatz (Inputs) im Zusammenspiel mit substanziellen Prozessen zur Produktion eines Ergebnisses (Outputs) führt. Neu enthält IFRS 3 Richtlinien für die vereinfachte Prüfung, ob ein Geschäftsbetrieb oder lediglich eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde. Die Änderungen werden durch verschiedene Beispiele ergänzt und treten per 1. Januar 2020 in Kraft. Auf eine vorzeitige Anwendung wurde verzichtet. Die Übernahme der Änderungen wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der LLB-Gruppe haben.
  • IAS 1 «Darstellung des Abschlusses»: Änderungen in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit – Die Änderungen dienen dazu, den Definitionsbegriff in den unterschiedlichen IFRS zu vereinheitlichen und zu schärfen. Sie werden durch Beispiele ergänzt und treten per 1. Januar 2020 in Kraft. Die Anwendung erfolgt prospektiv. Auf eine vorzeitige Anwendung wurde verzichtet. Die Übernahme der Änderungen wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der LLB-Gruppe haben.
  • IAS 8 «Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler»: Änderungen in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit – Zukünftig gilt die Definition gemäss IAS 1. Für den Anwendungszeitpunkt und mögliche Auswirkungen wird auf die Ausführungen unter IAS 1 verwiesen.
  • Rahmenkonzept – Im März 2018 wurde das neue Rahmenkonzept veröffentlicht. Dieses hat sowohl den Zweck, das IASB bei der Entwicklung neuer Standards auf der Grundlage einheitlicher Konzepte wie auch den Abschlussersteller bei der Erarbeitung neuer Rechnungslegungsmethoden zu unterstützen. Zudem soll es allen Anwendern helfen, die IFRS zu verstehen und zu interpretieren. Das Rahmenkonzept stellt keinen Standard dar und ist auch keinem Standard und einzelnen Vorschriften in den Standards vorgestellt. Die Anwendung erfolgt für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Auf eine vorzeitige Anwendung wurde verzichtet. Die Übernahme der Änderungen wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der LLB-Gruppe haben.

2.1.3 Schätzungen zur Erstellung der Konzernrechnung

Das Management muss bei der Erstellung der Konzernrechnung gemäss IFRS Schätzungen und Annahmen treffen. Dazu gehören Aussagen über zukunftsgerichtete Entwicklungen, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann. Sie beinhalten Risiken und Unsicherheiten einschliesslich, aber nicht beschränkt auf zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, Devisenkurse, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber sowie andere Faktoren, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dies kann sich auf einzelne Positionen im Ertrag und Aufwand, auf Aktiven und Verpflichtungen sowie auf die Offenlegung von Eventualforderungen und -verpflichtungen auswirken. Die Verwendung von Informationen und Annahmen, die der LLB per Bilanzstichtag vorliegen, ist für die Schätzung einzelner Positionen unerlässlich. Die tatsächlich eintretenden Ereignisse in der Zukunft können von der Schätzung merklich abweichen, was zu wesentlichen Veränderungen in der Konzernrechnung führen kann. Die LLB hat keine Verpflichtung, in diesem Geschäftsbericht gemachte zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Die IFRS enthalten Richtlinien, die von der LLB-Gruppe bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung Annahmen und Schätzungen erfordern. Erwartete Kreditverluste, Goodwill, immaterielle Anlagen, Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken, Fair-Value-Bestimmungen für Finanzinstrumente und Verbindlichkeiten für Vorsorgepläne sind Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind. Erläuterungen dazu sind unter den Anmerkungen 13, 19, 28, 36 und der Anmerkung «Vorsorgepläne und andere langfristig fällige Leistungen» aufgeführt.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Die Darstellung der Konzernrechnung richtet sich nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Der Konsolidierungszeitraum entspricht dem jeweiligen Kalenderjahr.

2.2.1 Tochtergesellschaften

Die konsolidierte Rechnung umfasst die Abschlüsse der Liechtensteinischen Landesbank AG und ihrer Tochtergesellschaften. Gruppengesellschaften, an denen die Liechtensteinische Landesbank AG direkt oder indirekt die Stimmenmehrheit besitzt oder an denen sie auf andere Weise die Kontrolle ausübt, werden voll konsolidiert.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode.

2.2.2 Beteiligung an assoziierten Unternehmen

Assoziierte Unternehmen bilanziert die LLB-Gruppe nach der Equity-Methode.

2.2.3 Beteiligung an Joint Venture

Joint Venture – Gesellschaften, an denen die LLB zu 50 Prozent beteiligt ist – werden nach der Equity-Methode bilanziert.

2.2.4 Änderungen im Konsolidierungskreis

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Anteile in Höhe von 30 Prozent an der Gesellschaft Gain Capital Management S.A.R.L. mit Sitz in Luxemburg erworben. Die Gesellschaft besitzt den Status eines assoziierten Unternehmens. Für Details wird auf die Anmerkungen 16 und «Konsolidierungskreis» verwiesen.

2.3 Allgemeine Grundsätze

2.3.1 Erfassung der Geschäfte

Käufe und Verkäufe von Handelsbeständen, derivativen Finanzinstrumenten und Finanzanlagen werden am Abschlusstag verbucht. Forderungen, einschliesslich Kundenausleihungen, werden im Zeitpunkt erfasst, in dem die Mittel an den Schuldner fliessen.

2.3.2 Abgrenzung der Erträge

Zinsen und Dividenden unterliegen den Regelungen des IFRS 9. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs erfasst.

Erträge, die in der Anmerkung 2 offengelegt werden, unterliegen den Regelungen des IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden». Für weitere Informationen wird auf Ziffer 2.7 verwiesen.

2.3.3 Inland versus Ausland

Unter «Inland» wird neben dem Fürstentum Liechtenstein die Schweiz miteinbezogen.

2.4 Fremdwährungsumrechnung

2.4.1 Funktionale Währung und Berichtswährung

Die im Abschluss jedes Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis derjenigen Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung).

Die Berichtswährung des Konzerns ist der Schweizer Franken.

2.4.2 Konzernabschluss

Gruppengesellschaften, die in einer von der Berichtswährung abweichenden funktionalen Währung bilanzieren, werden wie folgt umgerechnet: Aktiven und Verbindlichkeiten werden zu den Bilanzstichtagskursen umgerechnet, die Positionen der Erfolgsrechnung und der Mittelflussrechnung zum Durchschnittskurs der Rechnungsperiode. Alle sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als separate Posten im Eigenkapital beziehungsweise im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.

2.4.3 Einzelabschluss

Fremdwährungstransaktionen werden am Tag der Transaktion jeweils zum Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich, sofern sich der Stichtagskurs am Bilanzstichtag vom Kassakurs am Tag der Transaktion unterscheidet. Für monetäre Posten werden die sich ergebenden Fremdwährungsdifferenzen erfolgswirksam in der Position Devisen im Erfolg Handelsgeschäft erfasst. Gleiches gilt für nicht monetäre Posten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. Für nicht monetäre Posten, deren Fair-Value-Änderungen erfolgsneutral direkt im Eigenkapital beziehungsweise im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, ist die Fremdwährungsdifferenz Teil der Fair-Value-Änderung. Sofern wesentlich, erfolgt eine Offenlegung der Fremdwährungsdifferenz.

Für die Währungsumrechnung wurden folgende Kurse verwendet:

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Stichtagskurs

 

31.12.2019

 

31.12.2018

1 USD

 

0.9662

 

0.9866

1 EUR

 

1.0854

 

1.1282

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Durchschnittskurs

 

2019

 

2018

1 USD

 

0.9928

 

0.9775

1 EUR

 

1.1117

 

1.1524

2.5 Zahlungsmittelbestand

Der in der konsolidierten Mittelflussrechnung ausgewiesene Zahlungsmittelbestand umfasst die flüssigen Mittel (Bargeld, Postscheckguthaben und Giro- bzw. Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank und ausländischen Notenbanken sowie Clearing-Guthaben bei anerkannten Girozentralen und Clearing-Banken), Forderungen aus Geldmarktpapieren mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als drei Monaten sowie Forderungen gegenüber Banken (täglich fällig).

2.6 Bewertung der Bilanzpositionen

Die Bilanzpositionen lassen sich gemäss ihrer Bewertungsgrundlage zwei Gruppen zuordnen: IFRS 9 relevant und nicht IFRS 9 relevant. Der wesentliche Anteil der Bilanzsumme der LLB-Gruppe fällt auf Bilanzpositionen, denen eine IFRS 9 Bewertung zugrunde liegt.

2.6.1 Nach IFRS 9 bewertete Bilanzpositionen und Portfolio Hedge Accounting nach IAS 39

Ein finanzieller Vermögenswert beziehungsweise eine finanzielle Verbindlichkeit wird dann angesetzt, wenn die LLB beziehungsweise eine ihrer Tochtergesellschaften Vertragspartei wird. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden immer zum Fair Value erstbewertet. Transaktionskosten sind Bestandteil des Fair Value, sofern das Finanzinstrument nicht erfolgswirksam zum Fair Value folgebewertet wird. Das heisst, die Bewertung entspricht dann den effektiven Kosten.

2.6.1.1 Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte

Für finanzielle Vermögenswerte gibt es nach IFRS 9 drei Bewertungsmethoden, die einen Einfluss auf die Folgebewertung haben. Wie ein finanzieller Vermögenswert zu bewerten ist, hängt vom zugrunde liegenden Geschäftsmodell und den mit dem Vermögenswert verbundenen Charakteristika der Zahlungsströme ab.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Bewertungsmethoden und die ihnen bei der LLB-Gruppe zugehörigen Vermögenswerten:

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Bewertungsmethode

 

Bedingungen

 

Vermögenswerte

Fortgeführte Anschaffungs­kosten (Amortised Cost)

 

Geschäftsmodell «Halten»

 

Flüssige Mittel

 

SPPI-Fähigkeit

 

Forderungen gegenüber Banken

 

 

 

Kundenausleihungen

Erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis (Fair Value through Other Comprehensive Income, FVOCI)

 

Schuldinstrumente

 

Finanzanlagen

 

Geschäftsmodell «Halten und Verkaufen»

 

Schuldtitel (Asset & Liability Portfolio)

 

SPPI-Fähigkeit

 

Beteiligungstitel (langfristig)

 

 

 

 

 

Eigenkapitalinstrumente

 

 

 

Designation

 

 

 

Nicht zu Handelszwecken gehalten

 

 

 

Keine bedingte Gegenleistung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses

 

 

Erfolgswirksam zum Fair Value (Fair Value through Profit and Loss, FVTPL)

 

Bedingungen an andere Bewertungsmethoden nicht erfüllt

 

Derivative Finanzinstrumente

 

Geschäftsmodell «Andere»

 

Finanzanlagen

 

 

 

Schuldtitel (Asset & Liability Portfolio)

 

 

 

Beteiligungstitel

Anwendung innerhalb der LLB-Gruppe

In Bezug auf die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte der LLB-Gruppe gilt, dass nur bei den Finanzanlagen Ermessensspielräume bestehen und Einschätzungen bezüglich des Geschäftsmodells und der SPPI-Konformität erfolgen. Bei den Finanzanlagen gibt das Management der LLB-Gruppe für alle Gruppengesellschaften die Strategie und das damit verbundene Geschäftsmodell vor. Es kommen zwei Geschäftsmodelle zur Anwendung, das Geschäftsmodell «Halten und Verkaufen» sowie das Geschäftsmodell «Andere». Die Zuordnung zu den Geschäftsmodellen basiert darauf, in welcher Kategorie die Finanzanlage eingestuft wird. Die LLB-Gruppe unterteilt die Finanzanlagen in zwei Kategorien: «Asset & Liability Management» und «Strategische Beteiligungen».

Schuldtitel im Asset & Liability Management werden dem Geschäftsmodell «Halten und Verkaufen» zugeordnet und grundsätzlich – sofern diese SPPI-konform sind – erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis bewertet. Für Investitionen in Neuemissionen wird die interne Beurteilung nachgelagert einer externer Beurteilung von Bloomberg gegenübergestellt. Bei abweichenden Einschätzungen und fehlender SPPI-Konformität gemäss Bloomberg wird das Management informiert. Dieses entscheidet über den weiteren Umgang mit dem Schuldtitel. Für Titel, die am Markt gehandelt werden, wird auf die externe Beurteilung abgestellt. Altbestände, das heisst Schuldtitel, die unter IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung» erfolgswirksam zum Fair Value bewertet wurden, werden weiterhin erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Diese dienen primär als ökonomisches Hedging Instrument und erfüllen somit die Anforderungen an die Geschäftsmodelle «Halten» beziehungsweise «Halten und Verkaufen» nicht. Sie sind dem Geschäftsmodell «Andere» zugeordnet.

Die Finanzanlagen der Kategorie der strategischen Beteiligungen beinhalten Beteiligungstitel und Fondsanteile. Die SPPI-Konformität ist nicht erfüllt; entsprechend werden diese erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für Beteiligungstitel, welche die Definition an ein Eigenkapitalinstrument erfüllen, erfolgt zum Teil die unwiderrufliche Designation für eine erfolgsneutrale Bewertung zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis (Other Comprehensive Income, OCI). Dadurch ist bei einem Verkauf eine Rezyklierung des im sonstigen Gesamtergebnis aufgelaufenen unrealisierten Erfolgs nicht möglich. Weitere Informationen dazu werden in Anmerkung 15 offengelegt.

Die Entscheidung über die Zuweisung zu einem Geschäftsmodell beziehungsweise für die Designation erfolgt auf Produktebene.

Finanzielle Vermögenswerte, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
  • Flüssige Mittel
    Die Bewertung erfolgt durch die Anwendung der Effektivzinsmethode auf die fortgeführten Anschaffungskosten. Da weder Agio noch Disagio eine Rolle spielen entspricht der Wert dem Nominalwert.
  • Forderungen gegenüber Banken und Kundenausleihungen
    Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und der Berücksichtigung eines erwarteten Kreditverlusts (Expected Credit Loss, ECL), da zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente einem Kreditrisiko ausgesetzt sind, das es zu berücksichtigen gilt. Der in der Bilanz genannte Wert entspricht somit einem Nettobuchwert, weil die erwarteten Kreditverluste in der Bilanz als Herabsetzung des Buchwerts einer Forderung erfasst werden. Für Ausserbilanzpositionen, wie eine feste Zusage, wird dagegen eine Rückstellung für Kreditrisiken ausgewiesen; der ausgewiesene Ausserbilanzwert reduziert sich nicht. Die Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst und in der Erfolgsrechnungsposition «Erwartete Kreditverluste» offengelegt. Detaillierte Informationen zum erwarteten Kreditverlust sowie dessen Berechnung sind in Ziffer 2.6.1.4 «Wertminderungen» offengelegt. Weitere Informationen finden sich in den Ausführungen zum Risikomanagement in Kapitel 3 «Kreditrisiken».
    Zinsen beziehungsweise Negativzinsen werden periodengerecht abgegrenzt und im Erfolg Zinsengeschäft ausgewiesen. Die Berechnungsbasis ist der Bruttobuchwert für die Finanzinstrumente der Stufen 1 und 2, das heisst jener Wert, der sich unter Anwendung der Effektivzinsmethode vor erwarteten Kreditverlusten ergibt. Bei Stufe 3 Positionen ist die Basis der Nettobuchwert.
    Grundsätzlich gewährt die LLB-Gruppe Ausleihungen nur auf gedeckter Basis beziehungsweise nur an Gegenparteien mit sehr hoher Bonität.
Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Gesamtergebnis bewertet
  • Schuldtitel
    Die Bewertung der Schuldtitel (Unternehmensanleihen) erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Anders als bei einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten wird anschliessend dieser Wert auf den Fair Value angepasst. Anmerkung 36 enthält Informationen zur Bestimmung des Fair Value.
    Schuldtitel sind einem Kreditrisiko ausgesetzt. Um diesem Rechnung zu tragen, wird ein erwarteter Kreditverlust berechnet. Anders als für die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte erfolgt jedoch keine Wertberichtigung des Vermögenswerts. Die erfolgswirksame Erfassung des erwarteten Kreditverlusts spiegelt sich in der Erfolgsrechnungsposition «Erwartete Kreditverluste» wider; die Gegenbuchung erfolgt im sonstigen Gesamtergebnis. Detaillierte Informationen zum erwarteten Kreditverlust sowie dessen Berechnung sind in Ziffer 2.6.1.4 «Wertminderungen» offengelegt. Weitere Informationen finden sich in den Ausführungen zum Risikomanagement in Kapitel 3 «Kreditrisiken».
    Zinsen beziehungsweise Negativzinsen werden periodengerecht abgegrenzt und im Erfolg Zinsengeschäft ausgewiesen. Die Berechnungsbasis ist der Wert, der sich unter Anwendung der Effektivzinsmethode vor Anpassung auf den Fair Value ergibt.
    Wird der Schuldtitel endfällig beziehungsweise vor Endfälligkeit verkauft, werden die im sonstigen Gesamtergebnis aufgelaufenen unrealisierten Erfolge im Erfolg aus Finanzanlagen rezykliert.
  • Beteiligungstitel
    Beteiligungstitel werden zum Fair Value bewertet. Wertveränderungen und die damit verbundenen Erfolge werden im sonstigen Gesamtergebnis verbucht. Anmerkung 36 enthält Informationen zur Bestimmung des Fair Value.
    Bei Abgang des Beteiligungstitels erfolgt keine Rezyklierung der in der Gesamtergebnisrechnung erfassten unrealisierten Erfolge in die Erfolgsrechnung. Diese werden erfolgsneutral in die Gewinnreserven umgegliedert.
    Dividendenerträge werden erfolgswirksam im Erfolg aus Finanzanlagen erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet
  • Derivative Finanzinstrumente
    Derivative Finanzinstrumente werden als positive und negative Wiederbeschaffungswerte, was dem Fair Value entspricht, bewertet und in der Bilanz ausgewiesen. Anmerkung 36 enthält Informationen zur Bestimmung des Fair Value. Derivative Finanzinstrumente werden innerhalb der LLB-Gruppe zu Absicherungs- und Handelszwecken gehalten. Sofern die derivativen Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken nicht die strengen IFRS-Anforderungen an Hedge Accounting erfüllen, werden Fair-Value-Veränderungen – wie bei den derivativen Finanzinstrumenten zu Handelszwecken – im Erfolg Handelsgeschäft erfasst. Erfolgseffekte bei Absicherungsgeschäften ergeben sich nach den Richtlinien des Fair Value Hedge Accounting nur, wenn sich die gegenläufigen Ergebniseffekte nicht vollständig aufheben. Der Ausweis erfolgt im Erfolg Zinsengeschäft.
  • Absicherungsgeschäfte
    Derivative Finanzinstrumente werden innerhalb der LLB-Gruppe im Rahmen des Risikomanagements im Wesentlichen zur Steuerung von Zinsrisiken eingesetzt und nur mit Gegenparteien mit guter bis sehr guter Bonität im Rahmen vorgegebener Limiten abgeschlossen. Die Steuerung der Zinsrisiken basiert auf den Vorgaben des Limitensystems.
    Erfüllen diese Geschäfte die IFRS-spezifischen Kriterien des Hedge Accounting und wurden sie aus Risikomanagementsicht als Absicherungsinstrumente eingesetzt, können sie nach Hedge-Accounting-Richtlinien abgebildet werden. Erfüllen diese Geschäfte die IFRS-spezifischen Kriterien des Hedge Accounting nicht, erfolgt keine Abbildung nach Hedge-Accounting-Richtlinien, auch wenn sie wirtschaftlich gesehen Absicherungsgeschäfte darstellen und im Einklang mit den Grundsätzen des Risikomanagements der LLB-Gruppe stehen.
    Die LLB-Gruppe wendet Portfolio Fair Value Hedge Accounting (PFVH) auf festverzinsliche Zinsinstrumente an. Dabei werden Zinsrisiken des Grundgeschäfts (z. B. Festhypothek) mittels Sicherungsinstrument (z. B. Zinssatzswap) abgesichert. Die PFVH-Portfolien bestehen aus einem Subportfolio von Sicherungsgeschäften, denen ein Subportfolio von Grundgeschäften gegenübergestellt wird. Über einen Optimierungsalgorithmus werden die Zinsrisikoprofile der Subportfolien ermittelt, um eine optimale Hedge Allokation zu erzielen. Die Portfolien werden über eine Hedge-Periode von einem Monat designiert und retrospektiv wie prospektiv bewertet. Der erfolgswirksame Effekt aus der Fair-Value-Veränderung des Sicherungsinstruments wird in der Erfolgsrechnung in der gleichen Position ausgewiesen wie der entsprechende erfolgswirksame Effekt der Fair-Value-Veränderung des gesicherten Grundgeschäfts. Bei der Absicherung von Zinsrisiken auf Portfolioebene wird die Fair-Value-Veränderung des gesicherten Grundgeschäfts in der gleichen Bilanzposition wie das Grundgeschäft erfasst.
    Wird Fair Value Hedge Accounting aus anderen Gründen als der Ausbuchung des gesicherten Grundgeschäfts eingestellt, wird der Betrag, welcher unter der gleichen Bilanzposition wie das Grundgeschäft ausgewiesen ist, über die Restlaufzeit des gesicherten Grundgeschäfts erfolgswirksam amortisiert.
  • Finanzanlagen
    Das Portfolio der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzanlagen umfasst innerhalb der LLB-Gruppe Schuldtitel (Debt Instruments) und Beteiligungstitel (Equity Instruments). Unter den Schuldtiteln werden sowohl Unternehmensanleihen als auch Fondsanteile subsumiert. Die Fondsanteile stellen kündbare Instrumente dar, welche nicht die Anforderungen an Eigenkapitaltitel erfüllen.
    Die Bewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum Fair Value. Anmerkung 36 enthält Informationen zu dessen Bestimmung. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden im Erfolg aus Finanzanlagen offengelegt.
    Zinsen beziehungsweise Negativzinsen werden periodengerecht abgegrenzt und im Erfolg Zinsengeschäft ausgewiesen. Die Berechnungsbasis ist der Nominalwert des Schuldtitels.
    Dividendenerträge der Finanzanlagen werden im Erfolg aus Finanzanlagen erfasst.
2.6.1.2 Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten der LLB-Gruppe sind grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert. Die einzige Ausnahme bilden derivative Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum Fair Value klassifiziert sind.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Bewertungsmethoden und die ihnen bei der LLB-Gruppe zugehörigen finanziellen Verbindlichkeiten.

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Bewertungsmethode

 

Verbindlichkeiten

Fortgeführte Anschaffungskosten (Amortised Cost)

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

Verpflichtungen gegenüber Kunden

 

Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen

 

Ausgegebene Kassenobligationen und Pfandbriefdarlehen

 

Ausgegebene Anleihen

Erfolgswirksam zum Fair Value (Fair Value through Profit and Loss, FVTPL)

 

Derivative Finanzinstrumente

Finanzielle Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Die Bewertung erfolgt durch die Anwendung der Effektivzinsmethode auf die fortgeführten Anschaffungskosten.

Zinsen beziehungsweise Negativzinsen werden periodengerecht abgegrenzt und im Erfolg Zinsengeschäft ausgewiesen. Effekte, die sich aus einem vorzeitigen Abgang der finanziellen Verbindlichkeit ergeben, werden ergebniswirksam erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet

Einzig derivative Finanzinstrumente werden innerhalb der LLB-Gruppe erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Anmerkung 36 enthält Informationen zu dessen Bestimmung.

2.6.1.3 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Eine Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte wird vorgenommen, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme ausläuft beziehungsweise eine Übertragung des finanziellen Vermögenswerts mit allen Chancen und Risiken erfolgt.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn diese getilgt wurden.

2.6.1.4 Wertminderungen

Die LLB-Gruppe hat vor dem Hintergrund von IFRS 9 ein Wertminderungsmodell entwickelt und implementiert, um erwartete Kreditverluste zu quantifizieren.

Governance bezüglich Inputfaktoren, Annahmen und Schätzverfahren

Das Wertminderungsmodell für die Ermittlung des erwarteten Verlusts benötigt eine Reihe von institutsspezifischen Inputfaktoren, Annahmen und Schätzverfahren, was die Etablierung eines Governance-Prozesses bedingt. Die regelmässige Überprüfung, Festlegung und Bewilligung der Inputfaktoren, Annahmen und Schätzverfahren obliegt dem Group Credit Risk Committee und erfolgt mindestens jährlich. Des Weiteren stellen bei der LLB-Gruppe interne Kontrollsysteme die korrekte Quantifizierung des erwarteten Verlusts sowie die IFRS-Konformität sicher.

Segmentierung des Kreditportfolios

Die LLB-Gruppe segmentiert ihr Kreditportfolio nach zwei Kriterien: nach der Kreditart sowie nach dem Kundensegment. Für die Modellierung der Berechnungsparameter Kreditausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD), Kredithöhe bei Ausfall (Exposure at Default, EAD) und Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) werden folgende Kreditarten unterschieden:

  • Hypothekaranlagen
  • Lombardkredite
  • Blankokredite
  • Finanzgarantien
  • Kreditkarten
  • Bankanlagen besichert
  • Bankanlagen unbesichert
  • Finanzanlagen
  • SIC (Schweizerische Nationalbank)

Bei den ersten fünf genannten Kreditarten wird zudem unterschieden zwischen den Kundensegmenten Privatkunden, Firmenkunden sowie Öffentlich-rechtliche Schuldner. Es bestehen somit 19 Segmente, die sich in der Modellierung der Berechnungsparameter unterscheiden, um das Kreditportfolio der LLB-Gruppe in möglichst homogene Risikogruppen zu unterteilen.

Modellierungsprinzipien und Berechnungslogik der erwarteten Kreditverluste

Die Berechnung des erwarteten Kreditverlusts basiert auf den Komponenten Kreditausfallwahrscheinlichkeit, Kredithöhe bei Ausfall und Verlustquote bei Ausfall, wobei diese Grössen szenarioabhängig ermittelt werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede in der Modellierung der Berechnungsparameter aufgezeigt.

  • Kreditausfallwahrscheinlichkeit: Abhängig vom Segment werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten unterschiedlich ermittelt. Bei Firmenkunden basieren die Ratings auf einem Scoring-Modell, bei welchem die Finanzabschlüsse der Firmenkunden als Basis für die Ermittlung der entsprechenden Ratings beziehungsweise der Ausfallwahrscheinlichkeiten dienen. Bei Bank- und Finanzanlagen werden die Ratings und Ausfallwahrscheinlichkeiten von externen Quellen bezogen (Moodys). Grundsätzlich werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten auf Positionsebene ermittelt. Eine Ausnahme dazu bilden die Privatkunden, wo eine globale Ausfallwahrscheinlichkeit für das gesamte Privatkundensegment zur Anwendung kommt. Unterschieden werden bei der Ermittlung dieser Portfolio-Ausfallwahrscheinlichkeit lediglich die oben aufgeführten Kreditsegmente. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten basieren auf internen historischen Ausfallraten. Eine Gemeinsamkeit aller Ratings ist, dass es sich um Ausfallwahrscheinlichkeiten auf zyklusbezogener Basis (Through-the-Cycle) handelt, die im Rahmen von Makroszenarien der erwarteten Wirtschaftslage angepasst werden (Point in Time). Die LLB-Gruppe schätzt zu diesem Zweck für Privat- und Firmenkunden die Entwicklung der Zinsen sowie des Bruttoinlandsprodukts und modelliert die Auswirkungen des zu erwartenden Wirtschaftsumfeldes auf die Ausfallwahrscheinlichkeiten. Bei Bank- und Finanzanlagen mit Ratings der Agentur Moodys wird deren Ausblick über die erwartete Entwicklung herangezogen.
  • Kredithöhe bei Ausfall: Die Kredithöhe bei Ausfall wird anhand der durchschnittlichen fortgeführten Anschaffungskosten der jeweiligen Monatsperiode berechnet. Die Berechnung des Verlaufs der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt auf Basis der initialen Kredithöhe, aufgezinst mit dem Effektivzins und zu- oder abzüglich zusätzlicher Mittelzuflüsse oder -abflüsse wie Amortisationszahlungen. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Periode werden aus dem Verlauf abgeleitet, der sich mittels Integration und Division durch die Periodenlänge ergibt. Die Laufzeit der Kredite entspricht der im Kreditvertrag vereinbarten Angabe. Bei Krediten mit unbestimmter Laufzeit wird zu deren Ermittlung ein Modell hinterlegt. Dabei wird auf die Kündigungsfrist abgestellt. Mittelzuflüsse (Kreditrückzahlungen) werden anhand der geplanten Amortisationen definiert. Mittelabflüsse (Krediterhöhungen) sind von der Kreditart und der gesprochenen, noch nicht genutzten Limite abhängig. Die erwartete Kreditnutzung wird dabei durch einen Credit-Conversion-Faktor bestimmt, der von internen Experten geschätzt und vom Group Credit Committee genehmigt wird.
  • Verlustquote bei Ausfall: Grundsätzlich können zur Ermittlung der Verlustquote bei Ausfall drei Herangehensweisen unterschieden werden: interne Loss Given Default-Modelle (Kredite mit Grundpfandsicherheiten), interne Expertenschätzungen (Lombardkredite) und externe Studien von Moodys (Bank- und Finanzanlagen). Beim Loss Given Default-Modell werden die Verlustquoten bei Ausfall von hypothekarisch besicherten Krediten mittels Workout-Verfahren auf Positionsebene und unter Berücksichtigung der angelieferten Sicherheiten berechnet. Hierbei werden alle zukünftig erwarteten Cash Flows geschätzt und diskontiert. Zudem wird der Wert der Sicherheiten auf Grundlage der erwarteten Immobilienpreisentwicklung szenarioabhängig modelliert.

Der erwartete Kreditverlust errechnet sich als Produkt von Kreditausfallwahrscheinlichkeit, Kredithöhe bei Ausfall und Verlustquote bei Ausfall.

Die Kreditqualität bestimmt die Ausgestaltung der Berechnung.

  • Kreditqualitätsstufe 1: Keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz; der erwartete Kreditverlust wird über ein Jahr berechnet.
  • Kreditqualitätsstufe 2: Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz; der erwartete Kreditverlust wird über die Restlaufzeit des Kredites berechnet.
  • Kreditqualitätsstufe 3: Default gemäss der Capital Requirements Regulation (CRR). Art. 178 CRR besagt, dass ein Ausfall als gegeben angesehen wird, wenn a) es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten in voller Höhe zurückzahlen wird, ohne dass beispielsweise auf Massnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten zurückgegriffen wird oder b) eine wesentliche Verbindlichkeit mehr als 90 Tage überfällig ist. Bei ausgefallenen Positionen wird eine Einzelwertberichtigung ermittelt und verbucht. Der erwartete Kreditverlust wird über die Restlaufzeit des Kredites berechnet.

Die Stufenzuordnung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des erwarteten Kreditverlusts, da dieser bei Stufe 2- und Stufe 3-Positionen, je nach verbleibender Restlaufzeit der Position, signifikant höher ausfallen kann als bei Stufe 1-Positionen.

Stufenzuordnung, Prüfung einer signifikanten Risikoerhöhung (Significant Increase in Credit Risk (SICR) Prüfung) und Cure Period

Im Rahmen der Stufenzuordnung wird festgelegt, welcher Kreditqualitätsstufe ein Kredit zuzuordnen ist. Neben vergangenheitsorientierten Tests werden für die Stufenzuordnung auch zukunftsorientierte Faktoren berücksichtigt.

Vergangenheitsorientiert wird bei der LLB-Gruppe beispielsweise geprüft, ob sich das Kreditrisiko einer Kreditposition seit Beginn der Vertragslaufzeit signifikant erhöht hat oder ob bereits Zahlungsrückstände bestehen. Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen führen zu einer Zuordnung in die Kreditqualitätsstufe 2, Zahlungsrückstände von mehr als 90 Tagen zu einer Zuordnung in die Kreditqualitätsstufe 3. Die LLB-Gruppe geht bei einer Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit um einen Prozentpunkt von einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos aus und berechnet für solche Kreditpositionen den erwarteten Verlust über die Restlaufzeit.

Zukunftsorientiert wird – basierend auf der Entwicklung der Zahlungsströme eines Kunden – geprüft, ob künftig mit einer Bonitätsverschlechterung des Kunden zu rechnen ist. Des Weiteren fliessen beispielsweise bei Bank- und Finanzanlagen die Erwartungen der Ratingagenturen über die zukünftige Entwicklung der Ratings in die Stufenzuordnung der Kreditpositionen mit ein.

Beim erstmaligen Ansatz werden alle risikobehafteten Positionen der Stufe 1 zugeordnet, da keine bonitätsbeeinträchtigten finanziellen Vermögenswerte gekauft beziehungsweise generiert werden.

Kreditpositionen, die sich in der Kreditqualitätsstufe 2 befinden, werden erst nach einer nachhaltigen Verbesserung der Kreditqualität wieder der Kreditqualitätsstufe 1 zugeordnet. Die Erfüllung der Kriterien der Kreditqualitätsstufe 1 während mindestens drei Monaten wird von der LLB-Gruppe als nachhaltig definiert.

Für Kreditpositionen, die sich in der Kreditqualitätsstufe 3 befinden, erfolgt die Einschätzung bezüglich einer nachhaltigen Verbesserung der Kreditqualität durch Group Recovery. Diese orientiert sich massgeblich daran, ob der Ausfall, wie ihn die LLB-Gruppe definiert, weiterhin besteht oder nicht. Auch hier gilt, dass für eine Rückführung in die Kreditqualitätsstufe 2 die zugrunde liegenden Kriterien während mindestens drei Monaten erfüllt sein müssen.

Makroszenarien

Für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts werden drei Szenarien berechnet: ein Basisszenario sowie ein Negativ- und Positivszenario. Diese werden dabei so ausgestaltet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit aller drei Szenarien gleich hoch ist. Aus ihrem Durchschnitt resultiert der finale erwartete Kreditverlust.

Für die szenarioabhängige Ermittlung der erwarteten Kreditverluste verwendet die LLB-Gruppe die folgenden drei Makrofaktoren, die einen Einfluss auf die Bonität eines Schuldners sowie auf die Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten haben:

  • Bruttoinlandsprodukt
  • Zinsentwicklung
  • Immobilienpreisentwicklung

Die Herleitung der Makrofaktoren basiert auf den Einschätzungen des Asset Management der LLB AG sowie des Risikomanagements der LLB-Gruppe, wobei die Makrofaktoren regelmässig dem Group Credit Risk Committee zur Bewilligung vorgelegt werden.

Ausfalldefinition, Bestimmung der Bonität und Abschreibungspolitik

Die LLB-Gruppe lehnt sich nach IFRS 9 der aufsichtsrechtlichen Definition eines Ausfalls an (Art. 178 CRR), um eine einheitliche Definition für aufsichtsrechtliche Zwecke und für Zwecke der Rechnungslegung sicherzustellen. Einerseits werden Forderungen, die mehr als 90 Tage überfällig sind, als ausgefallen angesehen und andererseits können auch Hinweise darauf, dass eine Forderung nicht beglichen wird, dazu führen, dass eine Forderung als ausgefallen klassifiziert wird.

Die LLB-Gruppe betrachtet finanzielle Vermögenswerte in ihrer Bonität als beeinträchtigt, wenn der erzielbare Wert, der über eine Barwertberechnung ermittelt wird, kleiner ist als der Buchwert. Die Differenz zwischen Barwert und Buchwert wird als Einzelwertberichtigung erfasst.

Abschreibungen bei in der Bonität beeinträchtigten Vermögenswerten erfolgen zurückhaltend, da bei einem Forderungsverzicht die ausstehende Schuld anschliessend nicht mehr eingeholt werden kann. Die Abschreibung wird nur vorgenommen, wenn laut Vollstreckungsentscheid die Schuld auch zukünftig nicht einbringbar ist, wenn ein Pfandausfallschein vorliegt, welcher es ermöglicht, trotz Abschreibung auch zukünftig die Restschuld beziehungsweise einen Teil der Restschuld einzufordern sowie bei Einigung mit dem Schuldner, dass die LLB beziehungsweise eine Tochter innerhalb der LLB-Gruppe auf einen Teil der Schuld unwiderruflich verzichtet.

Offenlegung der Wertminderungen

Die LLB-Gruppe zeigt sämtliche Wertminderungen in der Linie «Erwartete Kreditverluste». Diese ist Teil des Geschäftsertrags.

2.6.2 Bilanzpositionen ausserhalb von IFRS 9

2.6.2.1 Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Verpflichtungen

Die LLB-Gruppe stuft im Rahmen von Recovery-Massnahmen ersteigerte Liegenschaften ihrer Schuldner als zur Veräusserung gehalten ein, sobald die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind.

Liegenschaften beziehungsweise Gesellschaften im Besitz einer Konzerngesellschaft werden als zur Veräusserung gehalten klassifiziert, wenn diese im Rahmen der Standort- beziehungsweise Geschäftsstrategie veräussert werden sollen.

2.6.2.2 Liegenschaften, als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften und übrige Sachanlagen

Liegenschaften werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die betriebswirtschaftlich erforderlichen Abschreibungen, bilanziert. Bankgebäude sind Liegenschaften, die von der LLB-Gruppe zur Erbringung von Dienstleistungen oder zu administrativen Zwecken gehalten und genutzt werden.

Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften dienen bei der LLB-Gruppe der Wertsteigerung. Eine Einstufung erfolgt nur bei Vorliegen objektiver Hinweise, nicht bei einer Beabsichtigung einer Nutzungsänderung von Liegenschaften. Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften werden periodisch von externen Gutachtern bewertet. Veränderungen des Fair Value, basierend auf dem erstellten Gutachten, werden in der Erfolgsrechnung als Wertberichtigung auf Liegenschaften in der laufenden Periode erfasst. Mittels Fussnote erfolgen Angaben, sofern die Fair Value Änderung wesentlich ist und somit zu einem signifikanten Erfolgseffekt führt. Die LLB-Gruppe besitzt wenige Liegenschaften, die sie nicht zur Gänze selbst nutzt. Der nicht eigengenutzte Teil wird vermietet. Dieser ist jeweils unbedeutend und nicht separat veräusserbar, sodass die Liegenschaften nicht als Finanzinvestitionen klassifiziert sind.

Die übrigen Sachanlagen beinhalten Einrichtungen, Mobiliar, Maschinen und Informatikanlagen. Diese werden aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.

Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer:

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Liegenschaften

 

33 Jahre

Baunebenkosten

 

10 Jahre

Einrichtungen, Mobiliar, Maschinen

 

5 Jahre

Informatikanlagen

 

3 - 6 Jahre

Als Finanzinvestitionen gehaltene Liegenschaften

 

Keine Abschreibung

Unbebautes Land

 

Keine Abschreibung

Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet. Unterhalts- und Renovationsaufwand werden in der Regel unter dem Sachaufwand verbucht. Wenn der Aufwand substanziell ist und zu einer Wertsteigerung beiträgt, erfolgt eine Aktivierung. Diese wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden als übriger Erfolg ausgewiesen. Verluste aus dem Verkauf sind in den Abschreibungen auf das Anlagevermögen verbucht.

Die Werthaltigkeit von Liegenschaften und übrigen Sachanlagen wird regelmässig, jedoch immer dann überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung der Buchwerte möglich sein könnte. Ergibt sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit eine veränderte Nutzungsdauer oder eine Wertminderung, wird der Restbuchwert planmässig über die neu festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt.

2.6.2.3 Leasingverhältnisse
2.6.2.3.1 Konzerngesellschaften als Leasingnehmer

Bis zum 31. Dezember 2018 wurden gemäss IAS 17 alle Leasingverhältnisse der LLB und ihrer Tochtergesellschaften linear über die Laufzeit erfolgswirksam als Sachaufwand erfasst.

Seit 1. Januar 2019 gelten die Vorschriften des IFRS 16. Die Bewertung der Leasingverbindlichkeit basiert auf den festen Leasingzahlungen über die Grundlaufzeit sowie auf der Beurteilung von Verlängerungs- und / oder Kündigungsoptionen. Nichtleasingkomponenten, sofern identifizierbar, werden nach den dafür geltenden Standards bewertet. Verträge mit speziellen Inhalten, beispielsweise variablen Leasingzahlungen, Kaufoptionen oder auch Strafzahlungen liegen zurzeit nicht vor. Für die Berechnung des Barwerts nutzt die LLB-Gruppe nahezu ausnahmslos den Grenzfremdkapitalzinssatz, welcher der Duration des Leasingverhältnisses entspricht.

Die Folgebewertung für das Nutzungsrecht erfolgt nach dem Anschaffungskostenmodell und für die Leasingverbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten. Änderungen des Buchwerts sind durch die Neubeurteilung einer Verlängerungs- und / oder Kündigungsoption sowie einer Änderung des periodisch zu zahlenden Betrags möglich und werden überwacht.

Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten beziehungsweise mit einem geringen Wert bilanziert die LLB-Gruppe nicht. Die Zahlung wird linear über die Laufzeit erfolgswirksam als Sachaufwand erfasst.

2.6.2.3.2 Konzerngesellschaften als Leasinggeber

Sämtliche Leasingverhältnisse qualifizieren als Operating-Leasingverhältnis. Die vereinnahmten Leasingerträge werden monatlich erfolgswirksam erfasst. Diese sind Bestandteil des Übrigen Erfolgs. Für die zugrundeliegenden Vermögenswerte gelten die Regelungen wie unter Ziffer 2.6.2.2 beschrieben.

2.6.2.4 Goodwill und andere immaterielle Anlagen

Goodwill und andere immaterielle Anlagen werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Akquisition aktiviert und jährlich im dritten Quartal sowie bei Vorliegen eines Anzeichens auf Werthaltigkeit überprüft.

Die immateriellen Anlagen setzen sich aus Kunden- und Markenwerten, Software sowie übrigen immateriellen Anlagen zusammen. Immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen werden linear über eine geschätzte Nutzungsdauer von fünf bis fünfzehn Jahren amortisiert. Software wird im Regelfall über drei bis sechs Jahre amortisiert. Siehe hierzu auch Anmerkung 19.

2.6.2.5 Steuern und latente Steuern

Die laufenden Ertragsteuern werden auf Basis der anwendbaren Steuergesetze der einzelnen Länder berechnet und als Aufwand jener Rechnungsperiode erfasst, in welcher die entsprechenden Gewinne anfallen. In der Bilanz werden diese als Steuerverpflichtungen ausgewiesen. Sofern Unsicherheit darüber besteht, ob die Steuerbehörde Steuersachverhalte anerkennt, geht die LLB-Gruppe frühzeitig auf die jeweilige Steuerbehörde zu. Kann der Steuersachverhalt nicht abschliessend vor dem Stichtag geklärt werden, trifft die LLB-Gruppe Annahmen darüber, welchen Betrag die Steuerbehörde akzeptieren wird. In diesem Fall kann der offengelegte Betrag im IFRS Abschluss von dem Betrag in der Ertragsteuererklärung abweichen.

Die Steuereffekte aus temporären Differenzen, die sich aufgrund unterschiedlicher Bewertungen zwischen den in der Konzernbilanz gemäss IFRS ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerten ergeben, werden als latente Steuerforderungen respektive latente Steuerverpflichtungen bilanziert. Latente Steuerforderungen beziehungsweise latente Steuerverpflichtungen aus zeitlichen Unterschieden oder aus steuerlich verrechenbaren Verlustvorträgen werden dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass genügend steuerbare Gewinne verfügbar sein werden, gegen welche diese Unterschiede respektive Verlustvorträge verrechnet werden können. Latente Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden gemäss den Steuersätzen berechnet, die voraussichtlich in der Rechnungsperiode gelten, in der diese Steuerforderungen realisiert oder diese Steuerverpflichtungen beglichen werden.

Laufende und latente Steuern werden direkt dem Eigenkapital beziehungsweise dem sonstigen Gesamtergebnis gutgeschrieben oder belastet, wenn sich die Steuern auf Posten beziehen, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital beziehungsweise dem sonstigen Gesamtergebnis gutgeschrieben oder belastet worden sind.

2.6.2.6 Leistungen an Arbeitnehmer
Personalvorsorge

Die LLB-Gruppe unterhält für die Mitarbeitenden Vorsorgeeinrichtungen, die gemäss IFRS als leistungsorientiert gelten. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die als andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer qualifizieren.

Bei leistungsorientierten Vorsorgeplänen werden die Periodenkosten durch Gutachten externer Experten bestimmt. Die Vorsorgeleistungen dieser Pläne basieren in der Regel auf den Versicherungsjahren, auf dem Alter, dem versicherten Gehalt und teilweise auf dem angesparten Kapital. Für leistungsorientierte Vorsorgepläne mit ausgeschiedenem Vermögen wird somit die Unter- oder Überdeckung des Barwerts der Ansprüche im Vergleich zum Vermögen, welches zu Marktwerten berechnet wird, in der Bilanz als Verbindlichkeit oder Aktivposten ausgewiesen (Projected Unit Credit Method). Ein Aktivposten wird nach den Vorgaben von IFRIC 14 berechnet.

Bei den Plänen ohne ausgesondertes Vermögen entspricht die in der Bilanz erfasste Verbindlichkeit dem Barwert der Ansprüche. Dieser wird unter Anwendung der «Projected Unit Credit Method» berechnet. Bei der Berechnung werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt.

Sofern Änderungen, Kürzungen oder Abgeltungen innerhalb der Berichtsperiode auftreten, erfolgt eine Neuberechnung der Nettoschuld. Dabei sind der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen, die auf Basis der neu bewerteten Nettoschuld berechnet werden müssen, für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln.

Variabler Lohnanteil sowie aktienbasierte Vergütungen

Für Zahlungen von variablen Lohnanteilen bestehen Reglemente. Die Bewertungsverfahren bei dem variablen Lohnanteil basieren auf der individuellen Zielerreichung. Führungskräfte erhalten einen Teil der Erfolgsbeteiligung in Form von Anwartschaften auf LLB-Aktien. Nach der Sperrfrist werden die Aktien automatisch übertragen.

Die LLB-Gruppe passiviert in jenen Fällen eine Verpflichtung, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt. Der Aufwand wird im Personalaufwand erfasst. Die in bar zu begleichende Verpflichtung wird unter den übrigen Verpflichtungen ausgewiesen. Der mit LLB-Aktien beglichene Anteil wird im Eigenkapital erfasst. Die Anzahl der Aktien für die aktienbasierte Vergütung berechnet sich aus dem Durchschnittspreis des letzten Quartals des Geschäftsjahres.

2.6.2.7 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

Die LLB-Gruppe kann im Rahmen des ordentlichen Bankgeschäftes in verschiedene rechtliche, regulatorische und administrative Verfahren involviert sein. Das gegenwärtige Geschäftsumfeld birgt rechtliche und regulatorische Risiken, deren Einfluss auf die finanzielle Stärke beziehungsweise Profitabilität der Gruppe je nach Stand der entsprechenden Verfahren schwierig abzuschätzen ist.

Eine Rückstellung wird gebildet, wenn die LLB-Gruppe aus einem vergangenen Ereignis am Bilanzstichtag eine gegenwärtige Verpflichtung hat, welche wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen wird und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Bei der Beurteilung, ob die Bildung einer Rückstellung und deren Höhe angemessen sind, gelangen die bestmöglichen Schätzungen und Annahmen per Bilanzstichtag zur Anwendung, welche zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf an neue Erkenntnisse und Gegebenheiten angepasst werden.

Für rechtliche Verfahren, bei denen die Faktenlage nicht spezifisch ist, der Kläger den mutmasslichen Schaden nicht angegeben hat, erst ein früher Verfahrensstand erreicht ist oder fundierte und substanzielle Informationen fehlen, ist die LLB-Gruppe nicht in der Lage, die ungefähre finanzielle Verpflichtung verlässlich abzuschätzen.

Rückstellungen werden zudem für erwartete Kreditverluste bei Ausserbilanzpositionen gebildet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es innerhalb der Bilanz keinen korrespondierenden Vermögenswert gibt, der durch eine Wertberichtigung reduziert werden könnte. Der erwartete Kreditverlust wird in der Erfolgsrechnung in der Linie «Erwartete Kreditverluste» offengelegt. Der Kreditverlust ist Bestandteil der anderen Geschäftsrisiken.

Wenn Verpflichtungen die Kriterien einer Rückstellung nicht erfüllen, könnte dies die Bildung einer Eventualverbindlichkeit zur Folge haben. Gegebene Garantien führen zu Eventualverpflichtungen, sofern die LLB zwar gesamtschuldnerisch für Verpflichtungen Dritter haftbar gemacht werden kann, jedoch anzunehmen ist, dass diese Verpflichtungen nicht durch die LLB-Gruppe beglichen werden. Wird aufgrund der laufenden Evaluierung von Eventualverbindlichkeiten ein Abfluss von künftigem wirtschaftlichen Nutzen wahrscheinlich, erfolgt für diesen zuvor als Eventualverbindlichkeit behandelten Sachverhalt die Bildung einer Rückstellung.

2.6.2.8 Eigene Aktien

Von der LLB-Gruppe gehaltene Aktien der Liechtensteinischen Landesbank AG sind zu Anschaffungskosten bewertet und als Reduktion des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös der eigenen Aktien und den entsprechenden Anschaffungskosten wird unter den Kapitalreserven ausgewiesen.

2.6.2.9 Securities-Lending- und -Borrowing-Geschäfte

Securities-Lending- und -Borrowing-Transaktionen werden grundsätzlich nur auf gedeckter Basis eingegangen, wobei überwiegend Wertschriften als Sicherheit entgegengenommen oder gegeben werden.

Ausgeliehene eigene Wertschriften bleiben im Handelsbestand oder in den Finanzanlagen, solange die Risiken und Chancen aus Eigentum an den Wertschriften nicht verloren gehen. Geborgte Wertschriften werden nicht bilanzwirksam erfasst, solange die Risiken und Chancen aus Eigentum an den Wertschriften beim Verleiher bleiben.

Erhaltene oder bezahlte Gebühren werden abgegrenzt und im Kommissionserfolg verbucht.

2.7 Erlöserfassung

2.7.1 Erlöserfassung

Die LLB-Gruppe erwirtschaftet mit verschiedenen Dienstleistungen Erlöse. Die Erlöserfassung erfolgt, wenn die Leistungsverpflichtung seitens der LLB-Gruppe erfüllt wurde und wenn sichergestellt ist, dass es im Zeitpunkt bestehender Unsicherheit nicht zu signifikanten Stornierungen von zuvor erfassten Erlösen kommt.

2.7.1.1 Erlöserfassung über einen bestimmten Zeitraum

Typische Erlöse aus Gebühren und Dienstleistungen, die über einen Zeitraum erfasst werden, sind bei der LLB-Gruppe Wertschriftenverwaltungsgebühren.

Aufgrund der Ausgestaltung der Verträge bei der LLB-Gruppe besteht zwischen der Erbringung der Dienstleistung und der Zahlung des Entgelts durch den Kunden ein Zeitraum, der in der Regel maximal ein Jahr beträgt. Die Zahlung durch den Kunden erfolgt zu bestimmten Zeitpunkten, grundsätzlich vorrangig zum Ende eines Quartals.

Die mit der Erbringung der Dienstleistung entstandenen Kosten werden kontinuierlich über den Zeitraum erfasst, da es sich um Dienstleistungen handelt, die täglich anfallen und sich gleichen.

2.7.1.2 Erlöserfassung zu einem bestimmten Zeitpunkt

Typische Erlöse aus Gebühren und Dienstleistungen, die zu einem Zeitpunkt erfasst werden, sind bei der LLB-Gruppe Courtagen oder auch Bearbeitungszuschläge, die im Rahmen der Nutzung von Kreditkarten im Ausland anfallen.

Bei Dienstleistungen, die über einen Zeitraum erbracht werden, deren Entgelt jedoch variabel ist und bei denen über die Höhe des Erlöses ein hohes Mass an Unsicherheit besteht, wird der Erlös erst zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem es hochwahrscheinlich ist, dass es bei dem erfassten Erlös nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt. Dieser Sachverhalt tritt bei der LLB-Gruppe einzig im Rahmen von leistungsabhängigen Entgelten (u. a. Performance Fees) auf.

Die mit der Erbringung einer Dienstleistung entstandenen Kosten werden generell zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem die Dienstleistung erbracht wird.

2.7.1.3 Bewertung

Die erfassten Erlöse aus Gebühren und Dienstleistungen basieren auf den im Vertrag geregelten Leistungsverpflichtungen und den dafür zu zahlenden Entgelten durch den Kunden. Das Entgelt kann sowohl feste als auch variable Bestandteile beinhalten, wobei ein variables Entgelt nur im Rahmen der Vermögensverwaltung besteht und durch bestimmte Schwellenwerte beeinflusst wird. Für den Kunden kann ein zusätzliches Entgelt anfallen, wenn beispielsweise eine bestimmte Rendite erzielt wird oder er sich entschieden hat, einen vorher festgelegten Prozentsatz auf sein Vermögen an einem vorher festgelegten Stichtag als Gebühr zu entrichten. Der Bemessungszeitraum beträgt grundsätzlich maximal ein Jahr und die Erlöserfassung erfolgt erst am Bemessungsstichtag.

Für Kunden besteht die Möglichkeit, für eine Anzahl verschiedener Dienstleistungen einen Pauschalbetrag (All-in Fee) zu zahlen. Dieser Pauschalbetrag wird in Anmerkung 2 in einer eigenständigen Tabelle offengelegt. Eine Umgliederung in die entsprechenden Line Items der einzelnen Erlösarten, die der Pauschalbetrag enthält, erfolgt nicht, da die All-in Fee aufgrund ihres Geschäftsmodells dem Line ltem Vermögensverwaltung und Anlagegeschäft zuzuordnen ist. Die zusätzliche Tabelle stellt die Transparenz sicher, wie sich die Erlöse in ihrer Gesamtheit aufteilen. Die Erfassung erfolgt zeitraumbezogen, die Zahlung durch den Kunden zum Ende eines Quartals.

Wenn bei Kombinationen mehrerer Produkte Rabatte gewährt werden, lassen sich diese den einzelnen Leistungsverpflichtungen zuordnen.

3 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Stiftungsrat der LLB-Vorsorgestiftung hat an seiner Sitzung vom 9. März 2020 entschieden, den Umwandlungssatz über die nächsten Jahre kontinuierlich zu senken. Die LLB erwartet dadurch in 2020 einen positiven Effekt auf die Erfolgsrechnung von rund CHF 5 Mio.